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Reparieren statt wegwerfen: EU stärkt das Recht auf Reparatur

Im Laden: Waschmaschinen im Angebot
Waschmaschinen im Geschäft zum Verkauf Copyright  Canva
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Von Elisabeth Heinz
Zuerst veröffentlicht am
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Waschmaschine kaputt? Bald soll die Reparatur günstiger und einfacher sein als ein Neukauf. Die EU verpflichtet Hersteller zu fairen Preisen, längeren Gewährleistungen und mehr Transparenz.

Eine kaputte Waschmaschine landet meist schnell im Müll – wegreißen und neu kaufen scheint einfacher und billiger, als sie reparieren zu lassen. Genau das soll sich jetzt ändern: Die EU will, dass Verbraucher ihre Geräte länger nutzen.

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Die Richtlinie zum Recht auf Reparatur soll Reparaturen einfacher, zugänglicher und attraktiver machen als den Neukauf. Das EU-Parlament und der Rat haben sie bereits im Juni 2024 verabschiedet, seit dem 31. Juli 2026 gilt sie verbindlich in der gesamten EU. Allerdings hinken viele Länder hinterher: Nur zehn Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Österreich, Dänemark und Irland, haben die Vorgaben fristgerecht in nationales Recht überführt.

Ziel der Richtlinie ist es, Produkte länger im Gebrauch zu halten, Elektroschrott zu reduzieren und Verbrauchern beim Sparen zu helfen. Sie gilt unter anderem für Waschmaschinen, Staubsauger, Kühlschränke, Fernseher, Smartphones und Tablets. Hersteller müssen reparierbare Produkte künftig auch nach Ablauf der Gewährleistung instand setzen – ein Reparaturwunsch darf weder aus wirtschaftlichen Gründen noch wegen vorheriger Eingriffe abgelehnt werden. Ersatzteile müssen zu fairen Preisen verfügbar sein, Reparaturen kostenlos oder zumindest zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer zumutbaren Frist erfolgen. Unabhängige Werkstätten erhalten Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen, damit nicht nur Vertragswerkstätten reparieren dürfen. Zudem müssen Hersteller ihre Reparaturdienste und -preise transparent machen, etwa über eine Webseite oder im Handbuch. Wer sich innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt für einen Umtausch entscheidet, bekommt zwölf Monate zusätzlichen Gewährleistungsschutz obendrauf.

Ergänzt wird das Ganze durch eine europäische Online-Reparaturplattform: Sie soll Nutzer mit lokalen Werkstätten, Händlern generalüberholter Geräte, Käufern für kaputte Produkte und ehrenamtlichen Reparaturinitiativen zusammenbringen. Ein einheitliches europäisches Informationsformular soll zudem den Vergleich von Reparaturangeboten erleichtern. Ganz fertig ist die Plattform aber noch nicht: Eine EU-weite Online-Oberfläche soll erst im Juli 2027 an den Start gehen, voll einsatzbereit soll das System ab dem 1. Januar 2028 sein.

Wer mehr über die eigenen Rechte nach der neuen Richtlinie erfahren möchte, kann das beim Euronews-KI-Chatbot nachfragen.

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