Ein spanisches Gericht untersucht die massenhafte Einreise von Migranten nach Ceuta Ende Juli. Es prüft mögliche Straftaten gegen Spaniens territoriale Integrität, fahrlässige Tötung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Punkte der Untersuchung im Detail.
Die Richterin María Tardón vom zentralen spanischen Gericht (Audiencia Nacional) mit Sitz in Madrid hat eine strafrechtliche Untersuchung zur Ankunft von Zehntausenden Migranten in Ceuta im vergangenen Juli angeordnet. In ihrem Beschluss heißt es, es hat eine "mutmaßlich im Ausland begangene strafbare Handlung“ gegeben, die "die territoriale Integrität Spaniens schwer angegriffen“ und dafür "die massenhafte Einreise ins Land“ genutzt habe.
Tardón vertritt die Auffassung, dass der massive Zustrom von Migranten am 30. und 31. Juli dazu genutzt worden sei, die territoriale Integrität Spaniens anzugreifen. Zudem verweist sie auf eine „klare und zweifelsfreie begünstigende Steuerung“ des Vorgangs von marokkanischer Seite aus. Die Untersuchung befasst sich mit möglichen Straftaten gegen den Frieden und die Unabhängigkeit des Staates sowie gegen die Rechte ausländischer Staatsangehöriger – konkret im Zusammenhang mit fahrlässiger Tötung – sowie mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Die Entscheidung erging, nachdem die Richterin aufgrund einer Anzeige der Organisation Iustitia Europa ein Verfahren eingeleitet und geprüft hatte, ob die Audiencia Nacional für die Untersuchung der Vorgänge zuständig sei. Die Staatsanwaltschaft befürwortete die Übernahme des Falls durch das Gericht mit der Begründung, dass die wesentlichen Auswirkungen auf spanischem Hoheitsgebiet eingetreten seien.
Die Untersuchung stützt sich unter anderem auf einen Bericht des Nationalen Zentrums für Einwanderung und Grenzfragen (Cenif), demzufolge die Grenzübertritte nicht spontan, sondern koordiniert erfolgten und die Migrationsströme als Deckmantel für einen Vorgang dienten, den der Beschluss mit einem sogenannten "hybriden Krieg" in Verbindung bringt.
Struktur mit fünf Stufen
Die Richterin identifiziert eine Struktur mit mindestens fünf Stufen. Auf der ersten ordnet sie jene Personen ein, die nach Ceuta gelangten, auf der zweiten die "Multiplikatoren der Botschaft“, die den Grenzübertritt über soziale Netzwerke propagierten und auf der dritten die Organisatoren des Personenstroms vor Ort, darunter Angehörige der marokkanischen Sicherheitskräfte – sowohl in Uniform als auch in Zivil.
Die vierte und fünfte Stufe umfassen laut der Untersuchung diejenigen, die den Ablauf geplant und gesteuert haben sollen. Richterin Tardón merkt an, dass auf drei der Stufen konkrete Personen identifiziert werden können, auf den beiden anderen jedoch noch nicht. Zudem verweist die Untersuchung auf Personen, die von Marokko aus oder in Verbindung mit diesem Gebiet agieren.
Tardón hebt zudem das Verhalten der marokkanischen Beamten während der Ereignisse hervor und behauptet, dass diese die Migranten aktiv angeleitet hätten. Dem Beschluss zufolge sollen einige uniformierte Beamte Anweisungen gegeben haben, um die Personen, die versuchten, die Grenze zu überqueren und die Hindernisse zu überwinden, in Richtung des Bereichs in der Nähe des Strandes von Fnideq und des Meeres zu leiten.
Anhaltspunkte für "Absicht, einen Angriff auf den Staat zu verüben“
Die Richterin hält zudem fest, dass das Nationale Koordinierungszentrum für Grenzübergangsstellen der Generaldirektion für Ausländer- und Grenzangelegenheiten (C.G.E.F.) bereits am 29. Juli – einen Tag vor den Grenzübertritten – vor einem "extremen Risiko“ gewarnt hatte. Dabei ging es um das Szenario koordinierter Grenzübertritte, die sowohl schwimmend als auch durch Überwinden des Grenzzauns erfolgen sollten.
Die Richterin ist der Ansicht, dass die Grenzübertritte zu einer Überlastung der Reaktionskapazitäten des spanischen Grenzkontrollsystems sowie zu einer massiven Verletzung der territorialen Souveränität geführt hätten. Im Gerichtsbeschluss wird zudem auf die daraus resultierende Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienste und der Sicherheit sowie auf mögliche Auswirkungen auf das internationale und geopolitische Ansehen Spaniens hingewiesen.
Die Ereignisse fanden unter Umständen statt, bei denen – wie aus dem Beschluss hervorgeht – rund 140 Menschen bei dem Versuch, in das Land zu gelangen, ums Leben kamen, 83 von ihnen starben in spanischen Gewässern. Richterin Tardón sieht Anhaltspunkte für eine "Absicht, einen Angriff auf den Staat zu verüben“, und verweist auf die Äußerungen von Regierungschef Pedro Sánchez, der die Geschehnisse als "Angriff, als Verletzung der territorialen Integrität Spaniens“ bezeichnete.
Das Verfahren unterliegt – mit Ausnahme der Staatsanwaltschaft – weiterhin teilweise der Geheimhaltung. Die Richterin wird zudem untersuchen, wie auf die Warnungen im Vorfeld der Ereignisse reagiert wurde und wie die Maßnahmen zur Bewältigung des Massenansturms organisiert waren.