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Reparaturen von Haushaltsgeräten: Neue EU-Regeln gegen den Wegwerf-Trend

Ein Haufen Haushaltsgeräte
Ein Haufen Haushaltsgeräte Copyright  Canva
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Von Leticia Batista Cabanas & Elisabeth Heinz
Zuerst veröffentlicht am
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Kaputt heißt für viele Haushaltsgeräte oft: neu kaufen statt reparieren, weil Ersatzteile kaum günstiger sind als ein neues Gerät. Das soll sich mit dem EU-weiten "Recht auf Reparatur" ändern, doch bislang setzen erst zehn Mitgliedstaaten die Regeln fristgerecht um.

In Europa fallen jedes Jahr 35 Millionen Tonnen Müll an, weil kaputte Haushaltsgeräte im Abfall landen. In Frankreich werden 18 Prozent der Geräte repariert, in Belgien 15 Prozent. Von rund 28 Millionen Defekten in Privathaushalten pro Jahr endet nur etwa jeder fünfte in einem Besuch des Technikers, tatsächlich repariert werden nur fünf Millionen Geräte.

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Rund 77 Prozent der Bürger würden Produkte lieber reparieren lassen, statt sie zu ersetzen. Doch nur etwa fünf Prozent der Waschmaschinen und 33 Prozent der Staubsauger liegen preislich in einem Bereich, in dem sich eine professionelle Reparatur wirtschaftlich lohnt. Die meisten Geräte fallen in eine Grauzone oder gelten als wirtschaftlich nicht reparabel, weil ein Neugerät oft billiger ist als die Ersatzteile.

"Der Zugang zur Reparatur ist nicht das eigentliche Nadelöhr. Es ist der Preis", sagt Alex Bunodiere, Doktorand in der Forschungsgruppe Life Cycle Engineering an der KU Leuven.

Die Europäische Union will das mit neuen "Recht auf Reparatur"-Gesetzen ändern. Sie verpflichten Hersteller, erschwingliche Ersatzteile, Werkzeuge und Anleitungen bereitzustellen und Software-Sperren zu verbieten. So sollen Verbraucher transparente Kostenvoranschläge und unabhängige Reparaturangebote vor Ort erhalten und es leichter haben, Geräte zu reparieren statt neu zu kaufen.

Für den Austausch gebaut

Fällt eine kleine Komponente aus, tauschen Haushalte oft das gesamte Gerät von 60 bis 80 Kilogramm aus. Eine Reparatur der Waschmaschine für 280 Euro kann am Ende genauso viel kosten wie ein neues Gerät.

"Wer ein neues Produkt kauft, erhält eine zweijährige Garantie. Bei einer Reparatur wird in der Regel aber nur das ausgetauschte Teil garantiert", erklärt Bunodiere. Bequemlichkeit spielt ebenfalls eine Rolle: Ein Ersatzgerät kommt oft innerhalb von 24 Stunden, eine Reparatur kann Wochen dauern.

Die Europäische Kommission schätzt, dass solche Szenarien die Bürger jährlich zwölf Milliarden Euro kosten.

Daten zeigen, dass Hersteller unabhängige Werkstätten einschränken, indem sie Lieferketten abschotten. Bis zu 80 Prozent der freien Techniker berichten, dass Hersteller ihnen Diagnose-Software und Teile vorenthalten oder Komponenten digital miteinander koppeln.

Viele Marken richten ihre Produktion vor allem auf Kostensenkung und schnelle Lieferketten aus, um die Nachfrage nach niedrigen Verkaufspreisen zu bedienen. Unauffällige Designentscheidungen können Geräte frühzeitig im Müll landen lassen. Statt austauschbarer Module verlöten Hersteller Verschleißteile häufig direkt auf große Steuerplatinen. Aus einer Reparatur für 50 Euro wird so schnell ein Modultausch für 250 Euro.

"Mit Reparaturen können sie Geld verdienen, aber mit dem Verkauf eines Neugeräts verdienen sie in der Regel mehr", sagt Bunodiere. Deshalb hätten Unternehmen starke Anreize, neue Produkte zu verkaufen, statt bestehende zu reparieren.

Krise in der Abfallwirtschaft

Nach Angaben der Verbraucherorganisation Euroconsumers landen Smartphones und Tablets im Schnitt nach weniger als drei Jahren im Müll. Fernseher werden schnell ersetzt, weil sich die Software weiterentwickelt und Streaming-Apps nicht mehr kompatibel sind. Kunden entsorgen auch Waschmaschinen und Geschirrspüler nach größeren mechanischen Defekten und tauschen kabellose Staubsauger im Schnitt nach viereinhalb Jahren aus, vor allem wegen der Lithium-Akkus.

Die verkürzte Lebensdauer hat einen Preis für die Umwelt. "Im Allgemeinen würde ich sagen, dass Reparatur fast immer die ökologisch bessere Option ist", so Bunodiere. Nur in manchen Fällen lohne sich der Austausch sehr alter Geräte, wenn neue Modelle deutlich weniger Energie verbrauchen.

Ausgemusterte Geräte verursachen jedes Jahr 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen. Im Rahmen des Europäischen Grünen Deals hat sich die EU per Gesetz verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden und eine vollständig zirkuläre Wirtschaft zu erreichen.

Den Gesetzgebern wurde klar, dass sie diese Klimaziele nicht erreichen, ohne die mehr als 30 Millionen Tonnen Rohstoffe zu reduzieren, die jedes Jahr für Ersatzprodukte gebraucht werden. Nach jahrelanger Kampagnenarbeit der Koalition Right to Repair Europe und angesichts steigender Inflation legte die Kommission 2023 einen Gesetzesvorschlag vor. Parlament und Rat verabschiedeten ihn Anfang 2024, seit dem 1. Juli 2026 gilt die Richtlinie.

Was die neue Richtlinie vorsieht

Die Richtlinie zum Recht auf Reparatur ist eine "Vollharmonisierung": Alle EU-Staaten müssen ihre Regeln anpassen. Sie umfasst zwei Bereiche, Anforderungen an das Produktdesign vor dem Markteintritt und Verbraucherschutz nach dem Kauf. Um mehr Klarheit im Handel zu schaffen, führt die EU außerdem einheitliche Kennzeichnungen ein, darunter offizielle Reparierbarkeits-Scores und digitale Produktpässe, die die Haltbarkeit bewerten.

Die Regeln setzen nationale Marktaufsichtsbehörden und Verbraucherschutzämter durch. Die Länder legen selbst fest, welche finanziellen Sanktionen bei Verstößen fällig werden.

Der Schwerpunkt der neuen Bestimmungen liegt auf dem Schutz der Verbraucher. Geht ein Produkt innerhalb der gesetzlichen Haftungsfrist des Händlers kaputt, können Kunden zwischen Reparatur und Ersatz wählen. Entscheiden sie sich für eine Reparatur, verlängert sich diese Frist einmalig um zwölf Monate. Die Mitgliedstaaten können bei wiederholten Reparaturen weitere Verlängerungen zulassen. Für bestimmte Produkte, die erst später ausfallen, dürfen Verbraucher zudem eine Reparatur durch den Hersteller verlangen, sofern EU-Reparierbarkeitsregeln gelten.

Das ist wichtig, weil Reparaturen bislang oft weniger Schutz bieten als ein Ersatzgerät. Bunodiere weist darauf hin, dass ein Neuprodukt mit einer zweijährigen Garantie kommt, während eine Reparatur meist nur das ausgetauschte Bauteil abdeckt. Fällt kurz darauf etwas anderes aus, steht die Kundschaft im Regen.

Die Richtlinie führt außerdem ein europäisches Reparatur-Informationsformular ein, damit Angebote leichter vergleichbar sind. Es kann Angaben zur Identität der Werkstatt, zu Reparatur- und Diagnosekosten, zur voraussichtlichen Dauer, zum Ort der Übergabe, zu Transportkosten und zu einem möglichen Ersatzgerät enthalten. Wenn das Formular genutzt wird, müssen die genannten Bedingungen in der Regel mindestens 30 Tage gelten.

Verbraucher können für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät erhalten und bleiben frei in der Wahl der Werkstatt, sie müssen nicht zum Hersteller gehen.

Sie sollen zudem klarer über ihre Rechte auf Reparatur informiert werden. Hersteller müssen Auskunft über ihre Reparaturdienste und verfügbaren Optionen geben. Die Mitgliedstaaten müssen diese Rechte leicht zugänglich machen, etwa über nationale Websites.

Pflichten für Hersteller

Die neuen Vorschriften verpflichten Hersteller zu reparieren, sofern dies nicht objektiv unmöglich ist. Sie dürfen Reparaturen nicht ablehnen, nur weil sie teuer sind oder weil schon einmal eine freie Werkstatt am Gerät gearbeitet hat. Sie müssen Ersatzteile, Werkzeuge und Reparaturinformationen so bereitstellen, dass unabhängige Betriebe konkurrenzfähig bleiben und Kunden eine echte Wahl haben. Software-Sperren, Hardware-Einschränkungen und Vertragsklauseln dürfen unabhängige Reparaturen nicht blockieren.

Hersteller müssen den Einbau von Originalteilen, gebrauchten, kompatiblen oder sicheren und legal im 3D-Druck hergestellten Komponenten erlauben. Sie müssen Richtpreise für häufige Reparaturen online veröffentlichen, damit Kunden besser einschätzen können, ob sich eine Reparatur finanziell lohnt. Wo die Richtlinie es vorschreibt, müssen Informationen kostenlos zugänglich sein, Ersatzteile und Werkzeuge sollen so bepreist werden, dass sie Reparaturen nicht unattraktiv machen.

Wenn Hersteller zu einer Reparatur verpflichtet sind, müssen sie diese in einem angemessenen Zeitraum und kostenlos oder zu einem angemessenen Preis anbieten.

Bunodiere sieht jedoch einen Knackpunkt in der Auslegung des Begriffs "angemessen". Hersteller könnten einen Preis mit Blick auf Lagerhaltung, Arbeit und Logistik als angemessen betrachten, der für Kunden immer noch zu hoch ist. "Was ist eine angemessene Frist? Was ist ein angemessener Preis? Die Frage ist: Wie definiert man das?", sagt er.

Umsetzung der Richtlinie

Die Richtlinie gilt seit dem 31. Juli 2026. Bis zu diesem Datum mussten die Mitgliedstaaten sie ins nationale Recht übertragen, Brüssel ihre nationalen Kontaktstellen melden und Sanktionen für Verstöße festlegen. Viele Länder liegen jedoch im Verzug. Die EU-Kommission berichtet, dass bislang nur zehn Mitgliedstaaten die Frist eingehalten haben: Dänemark, Deutschland, Irland, Kroatien, Griechenland, Finnland, Litauen, Ungarn, Österreich und die Slowakei.

Die ungleichmäßige Umsetzung führt zu einem Flickenteppich. "Verbraucher haben je nach Wohnsitz sehr unterschiedliche Rechte und können sich gegenüber privaten Unternehmen nicht unmittelbar auf die Richtlinie berufen", sagt der Europaabgeordnete René Repasi von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten und Berichterstatter des Dossiers im Europäischen Parlament.

Aus seiner Sicht liegt das größte Problem in Artikel 5, der die Reparaturpflicht der Hersteller regelt. "Solange die Richtlinie, und insbesondere Artikel 5, nicht umgesetzt ist, können Hersteller nach den bisherigen Regeln Reparaturen schlicht ablehnen", warnt Repasi. "Sie können Reparaturen verweigern, erschweren oder die Kundschaft zum Kauf eines neuen Produkts drängen."

In solchen Fällen können Verbraucher die Verantwortung und den entstandenen Schaden auf den Mitgliedstaat abwälzen. "Sie können vom Staat Schadenersatz verlangen, weil die Richtlinie falsch oder gar nicht umgesetzt wurde. Wenn sie also eigentlich ein Recht auf Reparatur haben, aber nicht reparieren können und deshalb ein neues Produkt kaufen müssen, können sie diese Schäden gegenüber dem Mitgliedstaat geltend machen", erläutert der Berichterstatter.

Wie schnell Länder umsetzen, hängt auch von ihrem bestehenden Recht ab. Staaten mit starkem Verbraucherschutz müssen ihre Regeln weniger anpassen.

"Die Garantiezeit für ein Produkt ist in den Niederlanden deutlich länger als etwa in Deutschland. Deshalb stellt sich dort die Frage nach einer Verlängerung der Garantie bei Reparaturen weniger stark als in Deutschland. Ähnliches gilt für Finnland", erklärt Repasi.

In Schweden gibt es bereits einen Steuervorteil: Die Hälfte der Arbeitskosten für Reparaturen können die Bürger von der Rechnung abziehen. In Frankreich sind Reparierbarkeits-Scores seit 2021 in Online-Shops und im stationären Handel Pflicht.

Einige zentrale Instrumente stehen jedoch noch nicht zur Verfügung. Die europäische Reparaturplattform nimmt erst zum 1. Januar 2028 den Betrieb auf, eine EU-weite Online-Schnittstelle soll bis Juli 2027 fertig sein. Sie wird nationale Bereiche enthalten, über die Verbraucher kostenlos lokale Reparaturbetriebe, Anbieter generalüberholter Waren, Aufkäufer defekter Geräte oder gemeinschaftliche Reparaturinitiativen finden können. Länder, die eine eigene nationale Plattform bevorzugen, müssen diese bis zum selben Stichtag online haben.

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