Um das Europäische Zugänglichkeits-Gesetz wurde lange gerungen.
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit ist eine Richtlinie, die das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen durch die Abschaffung unterschiedlicher Vorschriften in den Mitgliedstaaten verbessern soll.
Organisationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bezeichnen die Verabschiedung des Europäischen Zugänglichkeitsgesetzes als einen historischen Schritt.
Derzeit gibt es 120 Millionen Europäer mit einer Form von Behinderung, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt.
Die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie realisiert wichtige Forderungen der Behindertenbewegung, indem sie die Wirtschaft dazu verpflichtet, eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen nach konkreten funktionalen Barrierefreiheitsanforderungen zu gestalten. Dazu gehören u. a. Notrufdienste, Smartphones, Tablets, Computer, Fernseher, E-Books, Geld- und Fahrkartenautomaten, Bankdienstleistungen sowie der Onlinehandel.
Kompromisstext: nur digitale Zugänglichkeit abgedeckt
Die Mitgliedstaaten der EU haben drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, und müssen die meisten Vorgaben nach drei weiteren Jahren dann umsetzen. In der vorausgegangenen EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen war die Privatwirtschaft noch ausgeklammert.
Die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie ist ein Kompromisstext, der aus Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission hervorging. Behindertenverbände wie das European Disability Forum (EDF) hatten im Vorfeld kritisiert, dass der Kompromiss nur die digitale Zugänglichkeit abdecke und wesentliche Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen außen vor blieben wie z. B. zugängliche Transportmöglichkeiten, Infrastrukturen und Gebäude.