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Meta-Prozess in den USA: Was sich für soziale Medien ändern könnte

Am 4. März 2026 hören die Geschworenen eine Videoaufzeichnung der Aussage von Meta-Gründer und -Chef Mark Zuckerberg.
Am vierten März 2026 sehen die Geschworenen die Videoaufzeichnung der Aussage von Meta-Gründer und CEO Mark Zuckerberg. Copyright  Credit: AP Photo
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Von Theo Farrant & AP
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Der wegweisende Prozess geht in seine zweite Phase: Eine Jury hatte Meta bereits für schuldig befunden und Strafen in Höhe von Hunderten Millionen Dollar verhängt.

In New Mexico tritt ein aufsehenerregender Prozess in eine entscheidende zweite Phase. Das Verfahren könnte grundlegend verändern, wie soziale Netzwerke weltweit arbeiten.

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Staatsanwälte des Bundesstaates wollen eine Richterin oder einen Richter dazu bringen, Mark Zuckerbergs Konzern Meta, die Konzernmutter von Instagram, Facebook und WhatsApp, zu umfassenden Änderungen an zentralen Teilen seiner Plattformen zu verpflichten. Dazu zählen vor allem die Algorithmen, die festlegen, was Nutzerinnen und Nutzer sehen, denn sie sollen Kindern psychisch schaden und Ausbeutung ermöglichen.

Dem Verfahren ging ein Urteil einer Geschworenenjury voraus, die das Unternehmen bereits haftbar machte und 375 Millionen Dollar (rund 320 Millionen Euro) an Strafzahlungen verhängte.

Der Prozess läuft zudem in einer Phase wachsender internationaler Aufmerksamkeit. Die Europäische Kommission meldete in der vergangenen Woche, dass etwa zehn bis zwölf Prozent der unter Dreizehnjährigen Instagram und Facebook nutzen, ein Hinweis darauf, dass Metas Alterskontrollen nicht greifen.

Das sind die wichtigsten Punkte zum Verfahren.

Worum geht es in dem Prozess?

Die Staatsanwaltschaft von New Mexico verklagt Meta, weil die Plattformen nach ihrer Ansicht ein Sicherheitsrisiko für Kinder darstellen. Funktionen in Apps wie Instagram hätten zu einer mentalen Gesundheitskrise bei jungen Menschen beigetragen und schädliche Inhalte ermöglicht, darunter sexuelle Ausbeutung von Kindern.

Mit den Eröffnungsplädoyers beginnt die zweite Phase. Das Gericht muss klären, ob die Plattformen nach dem Recht des Bundesstaates als „public nuisance“, also als öffentliches Ärgernis, gelten.

Was steht bereits fest?

In der ersten Phase des Verfahrens im März entschied eine Jury gegen Meta und verhängte 375 Millionen Dollar (rund 320 Millionen Euro) an zivilrechtlichen Strafen.

Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass Meta sich auf „unvertretbare“ Geschäftspraktiken eingelassen habe, die die Verletzbarkeit und Unerfahrenheit von Kindern in unlauterer Weise ausnutzen.

Die Jury sah außerdem Tausende Verstöße gegen den Unfair Practices Act des Bundesstaates New Mexico, ein Gesetz, das Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren Geschäftsmethoden schützen soll.

Ein Meta-Sprecher sagte der Nachrichtenagentur Associated Press, das Unternehmen sei mit dem Urteil nicht einverstanden und werde Berufung einlegen.

„Wir arbeiten intensiv daran, Menschen auf unseren Plattformen zu schützen, und sind offen über die Schwierigkeiten, problematische Akteure oder schädliche Inhalte zu erkennen und zu entfernen“, sagte der Sprecher.

„Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck verteidigen, und wir sind von unserer Bilanz beim Schutz von Jugendlichen im Netz überzeugt.“

Welche Änderungen fordern die Ankläger nun?

Die Staatsanwaltschaft verlangt grundlegende Änderungen an der Funktionsweise der Meta-Plattformen. Die Algorithmen sollen so umgestaltet werden, dass sie nicht mehr ständige Nutzung in den Vordergrund stellen. Zudem sollen besonders süchtig machende Funktionen wie Endlos-Scrollen und Push-Benachrichtigungen eingeschränkt werden.

Die Kläger fordern außerdem strengere Alterskontrollen, standardmäßige Privatsphäre-Einstellungen für Kinder und die Pflicht, Kinderkonten mit einem Elternteil oder einer sorgeberechtigten Person zu verknüpfen.

Der Bundesstaat fordert zudem die Einsetzung einer vom Gericht überwachten Kontrollinstanz für Kindersicherheit.

Sind die Algorithmen der sozialen Netzwerke betroffen?

Ja. Eine der wichtigsten möglichen Folgen wäre ein Umbau der Systeme, die Nutzerinnen und Nutzern Inhalte empfehlen.

Nach Ansicht der Anklage priorisieren diese Algorithmen derzeit Engagement statt Sicherheit und fördern so zwanghafte Nutzung.

Wie reagiert Meta?

Meta hat angekündigt, gegen das frühere Urteil in Berufung zu gehen, und lehnt die vorgeschlagenen Änderungen entschieden ab.

Das Unternehmen hält die Forderungen für unrealistisch und warnt, es müsse damit „die Realitäten des Internets ignorieren“.

Meta beruft sich zudem auf den Schutz der Meinungsfreiheit. „Die vom Bundesstaat vorgeschriebenen Auflagen greifen in das Erziehungsrecht der Eltern ein und schränken die freie Meinungsäußerung aller Einwohnerinnen und Einwohner New Mexicos ein“, erklärte der Konzern.

Wie geht es weiter?

Der Prozess dürfte rund drei Wochen dauern. Es sollen Gutachterinnen und Gutachter, Ermittlerinnen und Ermittler sowie Führungskräfte von Meta aussagen.

Anschließend entscheidet eine Richterin oder ein Richter, ob das Unternehmen die von der Staatsanwaltschaft geforderten tiefgreifenden Änderungen umsetzen muss.

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