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US-Gericht: Meta, Google und TikTok genießen keine Klage-Immunität

Ein Smartphone-Bildschirm zeigt Symbole populärer sozialer Netzwerke vor schwarzem Hintergrund.
Ein Smartphone-Bildschirm mit bekannten Social-Media-Symbolen vor schwarzem Hintergrund. Copyright  Geri Tech/Pexels
Copyright Geri Tech/Pexels
Von Indrabati Lahiri
Zuerst veröffentlicht am
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Section 230 sollte Tech-Konzerne vor Nutzerinhalten schützen. Nach einem Urteil des Berufungsgerichts des neunten US-Bezirks deckt es jedoch keine Suchtvorwürfe gegen Meta, Google und TikTok ab.

Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass Klagen gegen Meta Platforms, Google, TikTok und andere soziale Netzwerke wegen angeblich suchtfördernder Gestaltung ihrer Plattformen weiterverfolgt werden dürfen. Im Mittelpunkt stehen Vorwürfe im Zusammenhang mit jüngeren Nutzerinnen und Nutzern.

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Das Berufungsgericht des neunten Bezirks mit Sitz in San Francisco hat den Versuch der Unternehmen zurückgewiesen, eine Entscheidung eines untergeordneten Gerichts aufzuheben. Diese hatte mehr als 3.000 Klagen vor einem Bundesgericht zugelassen.

Die Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass die Unternehmen zu früh Berufung eingelegt hatten. Solche Anfechtungen sind in der Regel erst nach einem endgültigen Urteil oder Schuldspruch möglich, nicht während ein Verfahren noch läuft.

Die Klagen stammen von mehreren Schulbezirken, Kommunen, US-Bundesstaaten sowie Privatpersonen. Sie werfen den Plattformen vor, junge Menschen gezielt abhängig zu machen und so stark steigende Raten von Angststörungen, Depressionen und Problemen mit dem eigenen Körperbild zu befördern.

Die Unternehmen, darunter Snapchat, TikTok, Meta und Google, berufen sich auf Section 230 des Communications Decency Act von 1996. Sie argumentieren, die Vorschrift schütze sie vor Klagen, in denen ihnen vorgeworfen wird, die Öffentlichkeit nicht ausreichend vor dem möglichen Suchtpotenzial ihrer Angebote gewarnt zu haben.

Das Gesetz schützt digitale Plattformen grundsätzlich vor Haftung für Inhalte, die ihre Nutzerinnen und Nutzer veröffentlichen.

Normalerweise befassen sich Berufungsgerichte erst mit einem Fall, wenn ein Urteil vorliegt. Meta vertrat jedoch die Auffassung, Section 230 gewähre einen weitergehenden Schutz und erlaube dem Unternehmen deshalb eine sofortige Anfechtung der Entscheidung des Vorgerichts.

Das Gericht des neunten Bezirks folgte dieser Argumentation nicht. Die Richterinnen und Richter entschieden, die Regelung biete eine Verteidigung gegen Haftungsansprüche, verschaffe aber keine generelle Immunität gegen Klagen. Die Berufung sei daher verfrüht.

Soziale Medien: wachsende Sorgen

Plattformen wie Instagram, Facebook, Snapchat und TikTok stehen weltweit seit Längerem in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, nicht energisch genug gegen die Verbreitung schädlicher Inhalte vorzugehen und ihre Angebote zugleich so zu gestalten, dass sie möglichst stark fesseln.

Das Thema ist besonders brisant, weil auf vielen dieser Dienste sehr viele junge Menschen aktiv sind. Fachleute sehen darin einen wichtigen Faktor für die verbreitete psychische Krise unter jüngeren US-Amerikanerinnen und US-Amerikanern in den vergangenen Jahren.

Im Zentrum der Kritik stehen Funktionen, die gezielt auf das Belohnungssystem im Gehirn abzielen: endloses Scrollen, automatische Wiedergabe, rund um die Uhr eingehende Push-Benachrichtigungen oder tägliche „Streaks“. Nach Einschätzung von Kampagnenorganisationen tragen diese Mechanismen zu mehr Essstörungen, Körperbildstörungen, Suiziden unter Jugendlichen sowie zu steigenden Raten von Angststörungen und Depressionen bei.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz von Kindern vor Ausbeutung. In gesonderten Klagen heißt es, Funktionen wie die Freunde-Empfehlungsfunktion „Quick Add“ von Snapchat erleichterten es erwachsenen Tätern, mit minderjährigen Nutzerinnen und Nutzern in Kontakt zu treten.

Meta, der Konzern hinter Instagram und Facebook, sieht sich im US-Bundesstaat New Mexico bereits mit Geldstrafen von fast 942 Millionen US-Dollar (816 Millionen Euro) konfrontiert.

Eine Geschworenenjury verurteilte das Unternehmen im März zur Zahlung von 375 Millionen US-Dollar (325 Millionen Euro), weil es gegen das Unfair Practices Act des Bundesstaates verstoßen habe. Im August ordnete ein Gericht weitere 567 Millionen US-Dollar (491 Millionen Euro) an, die in einen Fonds zur Minderung psychischer Belastungen bei Jugendlichen fließen sollen. Die Richterinnen und Richter stuften die Plattformen von Meta als Störung der öffentlichen Ordnung ein.

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