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Spirit Airlines: Welche Rechte haben Passagiere bei Airline-Insolvenz?

Flugzeuge von Spirit Airlines bleiben am Flughafen Fort Lauderdale-Hollywood am Boden
Flugzeuge von Spirit Airlines bleiben am Flughafen Fort Lauderdale–Hollywood am Boden Copyright  South Florida Sun Sentinel 2025
Copyright South Florida Sun Sentinel 2025
Von Dianne Apen-Sadler
Zuerst veröffentlicht am
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Manche Reiseversicherungen springen ein, wenn eine Fluggesellschaft pleitegeht. Wer mit Kreditkarte gebucht hat, kann eine Rückbuchung verlangen.

Nachdem Spirit Airlines am Wochenende den Betrieb eingestellt hat und Ryanair-Chef Michael O’Leary, der warnt, dass bis zum Winter zwei oder drei europäische Airlines pleitegehen könnten, sorgt das bei vielen Reisenden verständlicherweise für Verunsicherung beim Buchen von Flügen.

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Normalerweise müssen Fluggesellschaften bei einer Annullierung den Ticketpreis erstatten oder Sie auf einen anderen Flug umbuchen. Geht eine Airline jedoch in die Insolvenz, existiert sie schlicht nicht mehr – es gibt also niemanden, der das für Sie erledigt.

Kundinnen und Kunden von Spirit Airlines sollen ihr Geld für noch ausstehende Flüge zum Glück automatisch zurückbekommen – doch das ist längst nicht immer so.

Als etwa die isländische Billigfluggesellschaft WOW Air im Jahr zweitausendneunzehn den Betrieb einstellte, empfahl sie ihren Passagieren zunächst, eine Rückerstattung bei der Kreditkartenfirma oder über die Reiseversicherung zu beantragen.

Wer vor der Buchung auf Nummer sicher gehen will, sollte wissen: Das können Sie tun, wenn eine von Ihnen gebuchte Airline plötzlich zusammenbricht.

Rückbuchung per Kreditkarte

Wer seinen Flug mit Kreditkarte bezahlt hat, kann in vielen Fällen bei der Kartenbank eine Rückbuchung beantragen – mit dem Hinweis, dass die Airline die bezahlte Leistung nicht erbracht hat.

Bei Zahlungen mit der Debitkarte gilt das meist nicht. Die Regeln unterscheiden sich jedoch je nach Land.

Ein Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 (Quelle auf Englisch) über Rückbuchungen in der EU und im EWR hält etwa fest, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Dänemark und Portugal auch bei Debitkartenzahlungen Ansprüche geltend machen können.

Reiseversicherung: Was abgedeckt ist

Wer vor der Reise eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob die Police eine „scheduled airline failure insurance“ oder „end supplier failure insurance“ enthält.

Solche Bausteine gehören meist nicht zum Standardumfang, lassen sich aber oft zusätzlich einschließen.

Ist dieser Schutz enthalten, übernimmt die Reiseversicherung zum Beispiel die Kosten für ein neues Flugticket und den Preis des nicht genutzten Tickets. Die genauen Leistungen unterscheiden sich jedoch je nach Anbieter.

Manche Kreditkarten enthalten ebenfalls eine Reiseversicherung. Auch hier gilt: Die Bedingungen im Kleingedruckten genau lesen.

Rettungstarife

Spontan gebuchte Flüge sind oft extrem teuer. Bricht Ihre Airline jedoch zusammen, während Sie bereits unterwegs sind, können Sie bei einer anderen Gesellschaft möglicherweise einen vergünstigten „Rescue Fare“ buchen.

Die US-Gesellschaft JetBlue bietet etwa bis Mittwoch, den sechsten Mai, einfache Rettungstarife für Passagiere von Spirit Airlines ab 99 US-Dollar an, während Delta am zweiten Mai ankündigte, in den folgenden fünf Tagen reduzierte Tarife bereitzustellen.

Auch United Airlines und Southwest Airlines haben entsprechende Rettungstarife aufgelegt.

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