U talk - konsularischer Schutz

U talk - konsularischer Schutz
Von Euronews
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Rienkje aus London fragt:

“Als EU-Bürger genieße ich eine Reihe von Rechte, u.a. das Recht auf konsularischen Schutz in einem Drittland. Wie funktioniert das?”

Viviane Reding, EU Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, antwortet:

“Die Leute wissen nicht, dass sie dieses Recht haben, weil der Lissabonvertrag neu ist und die Bürger noch nicht realisiert haben, dass ihre Rechte Realität geworden sind. Sie geraten oft in Panik, wenn sie im Ausland sind, vor allem, wenn aus kleineren EU-Staaten kommen, die keine Botschaft im Land haben. Darum sollten sie wissen, an wen sie sich von jetzt an wenden können, um Hilfe und allen möglichen Konsularschutz zu bekommen.

Es gibt nur 3 Länder außerhalb von Europa, in denen alle 27 EU-Staaten eine Botschaft haben.

Stellen sie sich alle anderen Mitgliedsstaaten vor, alle anderen Länder, in die Leute reisen und wo sie ein Problem haben können. Beispiel Libyen. Die Ungarn haben in einem ihrer Flugzeuge auch Rumänen, Bulgaren, Deutsche und Belgier ausgeflogen, Menschen aller europäischer Nationalitäten. “

Die besagte Regelung sieht vor, dass sich EU-Bürger an das Konsulat oder die Botschaft jedes beliebigen EU-Staates wenden können, wenn ihr Land in dem fraglichen Staat keine Vertretung hat.

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