Das europäische Small Claims Verfahren

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Von Euronews
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Pierre aus Lille fragt:
“Mein Unternehmen mit Sitz in Frankreich hat die Bestellung einer luxemburgischen Firma ausgeführt. Nun warte ich auf die Begleichung der Rechnung. Man schuldet mir immer noch 1.750 Euro. Was kann ich machen, um bezahlt zu werden? Die andere Seite geht nicht auf meine Forderungen ein.”

Die Antwort von Vessela Stoyanova, Mitarbeiterin bei Europe Direct:
“Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bietet Konsumenten und kleineren Betrieben günstige und bürgerfreundliche Lösungen an, wenn es um grenzüberschreitende Zahlungen von bis zu 2.000 Euro geht.

Es ist eine Alternative zu den bestehenden Verfahren, die den Gesetzen einzelner EU-Staaten unterworfen sind. Normalerweise sind Vordrucke aus dem Internet nötig, es reicht der Schriftverkehr – Reisen in andere EU-Staaten sind nicht notwendig. Am Anfang muss ein Antrag ausgefüllt werden – genannt Formular A. Alle wichtigen Unterlagen müssen an das Dokument angehängt werden, wie Rechnungen und Quittungen.

Das Formular muss zu dem Gericht geschickt werden, das verantwortlich ist – etwa jenes am Wohnsitz des Angeklagten oder das Gericht an dem Ort, wo der Vertrag hätte ausgeführt werden müssen. Man kann wählen.

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Antrags wird der Angeklagte benachrichtigt. Dieser hat dann 30 Tage Zeit, um Stellung zu nehmen.

Nach 30 Tagen muss das Gericht ein Urteil gefällt haben oder weitere Einzelheiten erfragen. Sollte es beide Seiten anhören wollen, kann dies per Videokonferenz geschehen. Man muss sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Das Urteil kann dann in jedem EU-Staat geltend gemacht werden.

Sie müssen nur eine Kopie des Urteils an den Gerichtsvollzieher des betroffnen Landes schicken. Die Standard-Formulare und mehr Informationen über das Verfahren finden Sie beim Europäischen Justizportal .

Möchten Sie mehr über die EU wissen, rufen Sie 00 800 6 7 8 9 10 11 an oder sehen Sie im Internet nach: europa.eu/youreurope

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