In Berlin sind im Prozess wegen eines illegalen tödlichen Autorennens in Deutschland beide 25 und 28 Jahre alten Raser wegen Mordes verurteilt worden.
In Berlin sind im Prozess wegen eines illegalen tödlichen Autorennens in Deutschland beide 25 und 28 Jahre alten Raser wegen Mordes verurteilt worden.
Der eine Raser rammte in der Nacht auf dem 1. Februar 2016 in der Nähe des KaDeWe in Berlin einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Bei der
Fahrt hatten die beiden jungen Männer mehrere rote Ampeln überfahren. Bei Zusammenstoß waren sie etwa 160 kmh schnell unterwegs.
Die Anwälte der beiden kündigten an, dass sie Berufung gegen das Urteil einlegen wollen.
Mit dem Urteil war das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt.
Die Richter gingen davon aus, die Angeklagten hätten mögliche
tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen sprechen von einem bedingten Vorsatz.
Die Verteidiger hatten dagegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger
Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs
für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz
gleichzusetzen. Ihnen würde «bei so einer Fahrt das Risiko nicht in
den Sinn kommen». Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.
Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Prozess einen der Männer als Autofahrer, der «massiv selbstüberschätzend» unterwegs gewesen sei.
Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, «zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten». Der Mann habe kein Bewusstsein für seine
eigene Schuld.
Nicht nur in den sozialen Medien wird das Urteil viel kommentiert.
Ku’dammraser: Mord. Das Urteil trifft Hamdi H. wie ein Schlag https://t.co/xjrxDnEWibpic.twitter.com/SBKmsSHeOQ
— WELT (@welt) 27. Februar 2017
Lebenslang für #Kudamm-#Raser in #Berlin: Reaktionen aus der Politik auf das Urteilhttps://t.co/vTBREPqDujpic.twitter.com/6TiGlbySRY
— BZ Berlin B.Z. (@bzberlin) 27. Februar 2017
Berlin:#Kudamm-Raser wegen Mordes verurteilt!Lebenslange Freiheitsstrafen. Anwälte gehen in Berufung. https://t.co/9VLhwCVfa3
bzberlin</a> <a href="https://t.co/iOQQrSmzJ7">pic.twitter.com/iOQQrSmzJ7</a></p>— Nacht Floh (
BZ_NachtFloh) 27. Februar 2017