Von Stefan Grobe
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Einigung von Mitgliedsstaaten und Europa-Parlament
Unterhändler der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments haben sich auf EU-weite Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern geeinigt.
Bislang hatten nur zehn EU-Staaten Regeln, die Whistleblowern umfangreichen Schutz garantieren.
Bei Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben.
EU-Staaten und Parlament müssen die Einigung noch formell bestätigen.
Anschließend haben die Länder rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.
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