Kein US-Einreisevisum für Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes

Fatou Bensouda bei einer Verhandlung eines kongolesischen Warlords.
Fatou Bensouda bei einer Verhandlung eines kongolesischen Warlords. Copyright Bas Czerwinski/Pool via REUTERS/File Photo
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Von lif mit dpa
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Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten wegen mutmaßlicher Verbrechen in Afghanistan, das das Weltstrafgericht eröffnen möchte.

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Die USA haben der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag, Fatou Bensouda, das Einreisevisum entzogen. Das bestätigte Bensoudas Büro gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten wegen mutmaßlicher Verbrechen in Afghanistan, das das Weltstrafgericht eröffnen möchte.

Bensouda könne aber weiterhin nach New York reisen, um dem Weltsicherheitsrat Bericht zu erstatten, sagte eine Sprecherin. Die Anklage werde ihre Arbeit unbeirrt fortsetzen, erklärte sie und betonte, dass der IStGH "unparteiisch und unabhängig" operiere.

Die Anklägerin hatte die richterliche Zustimmung zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren beantragt. Nach ihrer Ansicht gibt es genügend Beweise für Kriegsverbrechen und Hinweise dafür, dass US-Soldaten und Mitarbeiter des US-Auslandsgeheimdienstes CIA 2003 und 2004 Häftlinge gefoltert oder brutal behandelt haben.

Die USA lehnen den Gerichtshof ab

Bereits im März hatte US-Außenminister Mike Pompeo Mitarbeitern des Gerichts mit Einreiseverboten gedroht. Die USA würden die Visa der entsprechenden Personen zurücknehmen und keine neuen erteilen, wenn gegen US-Bürger ermittelt werde.

Die USA sind kein Vertragsstaat des Gerichtshofes und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab. Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut. Dem Vertrag sind 122 Staaten beigetreten, darunter alle EU-Staaten.

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