Arbeitnehmer in der Europäischen Union haben das Recht auf ein hohes Maß an Schutz ihrer Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Die Europäische Kommission setzt sich für eine weitere Stärkung des Rechts der Arbeitnehmer auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit ein. In der vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission auf dem Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg im November 2017 gemeinsam proklamierten europäischen Säule sozialer Rechte wird anerkannt, dass das Arbeitnehmerrecht auf ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld von grundlegender Bedeutung ist.
Eine der größten Gesundheitsgefahren, mit denen Arbeitnehmern in ganz Europa und sogar in der Welt konfrontiert sind, ist Krebs.
Zwar ist Krebs eine komplexe Krankheit, deren Ursachen teilweise schwer zu ermitteln sind, doch ist klar, dass Krebserkrankungen, die durch die Exposition gegenüber chemischen Stoffen am Arbeitsplatz hervorgerufen werden, durch die Verringerung bzw. Vermeidung dieser Exposition verhindert werden können.
Um den Schutz von über 40 Millionen Arbeitnehmern zu verbessern, aktualisiert die EU die Rechtsvorschriften kontinuierlich. Inzwischen deckt die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene 26 krebserzeugende chemische Stoffe ab. Dadurch soll die Exposition gegenüber diesen Stoffen begrenzt werden.