Anders als in vielen anderen europäischen Ländern ist Schwarzfahren in Deutschland eine Straftat. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das ändern. CDU-Rechtsexperte Günter Krings ist dagegen, denn es gehe um ein gemeinschädliches Betrugsdelikt.
Schwarzfahren ist in Deutschland keine Kleinigkeit, sondern eine handfeste Straftat. Wer ohne Ticket in Bus oder Bahn fährt, macht sich nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches (StGB) der "Leistungserschleichung" schuldig – einem Delikt, das mit einer Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Nun will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) das ändern. Doch die Meinungen zu dem Vorstoß gehen auseinander.
Straftat statt Bußgeld: die aktuelle Rechtslage
Verkehrsunternehmen verlangen zunächst meist 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt. Wer wiederholt ohne Ticket erwischt wird, muss aber mit einer Strafanzeige rechnen. Wer seine Geldstrafe dann nicht bezahlt, dem droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Wie häufig das Delikt ist, zeigt eine 2023 veröffentlichte Studie der Kriminalpolitische Zeitschrift von Kriminologin Nicole Bögelein und Sozialwissenschaftler Frank Wilde: 2021 wurden 36.909 Menschen nach § 265a StGB verurteilt, sechs Prozent aller Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht. Jede siebte Person trat bei Nichtzahlung der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe an. Laut Bögelein landen jedes Jahr 8.000 bis 9.000 Menschen deshalb im Gefängnis.
Hubigs Vorstoß: Reform um die Justiz zu entlasten
Hubig hält die Praxis für reformbedürftig. Die Verfahren bänden viele Ressourcen in der Justiz, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Die "Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens" müsse neu bewertet werden. Der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Sie: "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung."
Rückendeckung kommt aus den eigenen Reihen. Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sagte auf Nachfrage von Euronews: "Wer sich ein Ticket nicht leisten kann, ist aus unserer Sicht nicht kriminell. Armut sollten wir als Staat niemals bestrafen." Das erhöhte Beförderungsentgelt reiche aus ihrer Sicht als Konsequenz aus. Auch Sozialtickets, ausgewogene Tarife und unbürokratische Ratenzahlungen seien bessere Antworten als Strafverfahren.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert seit Langem die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket. Schwarzfahren binde als Massendelikt erhebliche Ressourcen bei Staatsanwaltschaften und Gerichten, die für schwerere Kriminalität fehlten. Eine Entkriminalisierung bedeute aus Sicht der SPD keine Sanktionslosigkeit. Das erhöhte Beförderungsentgelt könne weiter zivilrechtlich durchgesetzt werden.
Union lehnt Reform ab – und warnt vor höheren Fahrpreisen
Der Koalitionspartner CDU/CSU lehnt den Vorstoß kategorisch ab. "Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wird es mit der Union nicht geben", sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings der Rheinischen Post. Man könne sich über diesen erneuerten Vorstoß nur wundern – das Justizministerium solle sich lieber "den wirklichen Problemen im Strafrecht" zuwenden. Weiter handele es sich, so Krings, »nicht um einen Streich, sondern um ein gemeinschädliches Betrugsdelikt«. Krings warnte zudem vor praktischen Folgen: Ohne Strafrecht dürften Kontrolleure Schwarzfahrer nicht bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, Kontrollen hätten keinen Sinn mehr. Das könne zu mehr Fahrgästen ohne Ticket und am Ende zu höheren Fahrpreisen für alle führen.
Auch die AfD lehnt eine Reform ab. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, erklärte bereits im vergangenen Jahr im Bundestag: "Wer bewusst ohne Ticket fährt, begeht keine Lappalie, sondern eine vorsätzliche Täuschung." Soziale Probleme dürften nicht durch die "Aufweichung strafrechtlicher Prinzipien kaschiert werden" – Härtefälle könnten schon heute durch Sozialtickets und gerichtliches Ermessen berücksichtigt werden.
Anwaltverein: "Sozialpolitischer Irrsinn"
Rückendeckung für eine Reform kommt vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Dessen Sprecher Swen Walentowski erklärte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens." Walentowski nennt Schwarzfahren ein "Armutsdelikt": "Verfolgt werden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können." Statt ihre Mobilität gezielt zu fördern, würden erhebliche öffentliche Mittel in ihre Bestrafung gesteckt – für ihn ein "sozialpolitischer Irrsinn".
Laut der KriPoZ-Studie von Bögelein und Wilde kostet die strafrechtliche Verfolgung den deutschen Staat jährlich rund 114 Millionen Euro – wenn man Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Gefängnisse einrechnet.
Reformvorschläge aus Politik und Praxis
Die Grünen und die Linke haben bereits im November 2025 eigene Gesetzentwürfe zur Streichung des § 265a in den Bundestag eingebracht.
Der Deutsche Richterbund spricht sich für eine Teilreform aus: Strafbar soll Schwarzfahren künftig nur noch sein, wenn Kontrollmechanismen aktiv umgangen werden. Wer schlicht ohne Ticket einsteigt, solle nicht mehr ins Strafrecht fallen; ergänzend fordert der Richterbund Sozialmaßnahmen, die einkommensschwachen Menschen die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglichen.
In der Praxis vollzieht sich bereits ein Wandel: Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe verzichten inzwischen mindestens zwölf Städte auf Strafanzeigen – darunter Bremen, Köln, Bonn, Düsseldorf und Leipzig. Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro bleibt dort aber weiterhin fällig.
Was sagt die Polizei?
Rainer Wendt, langjähriger Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), hält Hubigs Plan für grundlegend falsch: "Was Frau Hubig da plant, ist ordnungspolitisch schädlich und für unsere Demokratie gefährlich." Eine Überführung ins Ordnungswidrigkeitenrecht hätte aus seiner Sicht erhebliche Folgen: Kontrolleure könnten vom "Jedermann-Festnahmerecht" keinen Gebrauch mehr machen, weil keine Straftat mehr vorliege.
Faktisch könne dann nicht mehr kontrolliert werden. Zudem müsste die Bundespolizei derzeit rund 240.000 Verfahren übernehmen: "Ohne zusätzliches Personal ein absolutes Unding." Er plädiert stattdessen für mindestens 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte sowie für eine Begrenzung von Rechtswegen zur Entlastung der Justiz.
Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) betont hingegen, die Entscheidung müsse auf Bundesebene fallen. Für mehr Sicherheit im ÖPNV spricht er sich vor allem für bauliche Lösungen aus: "Da es uns primär darum geht, Angsträume im ÖPNV zu verringern, plädieren wir zum Beispiel für Ticketgates, also dass man wie in anderen Ländern auch nur mit Fahrschein auf das Gleis kommt."
Schwarzfahren in Europa
Entscheidend ist dabei nicht nur die Höhe des Bußgelds, sondern der rechtliche Rahmen. Laut dem European Correspondent, einem auf EU-Politik spezialisierten Nachrichtenportal, ist Deutschland das einzige EU-Mitgliedsland, in dem Schwarzfahren als Straftat gilt und zu Gefängnisstrafen führen kann. Österreich, Frankreich, Belgien und Schweden behandeln es als reine Ordnungswidrigkeit, mit Geldbuße, aber ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Bei den Bußgeldern selbst gehört Deutschland dagegen nicht zu den strengsten Ländern. Eine Analyse der Neobank bunq zu 27 europäischen Hauptstädten sieht Berlin mit 60 Euro sogar leicht unter dem Durchschnitt von 65,12 Euro. Deutlich höher fallen die Strafen etwa in Stockholm, Lissabon und Brüssel aus.