Wer aufgrund einer Krankheit längere Zeit als Arbeitnehmer wegfällt, könnte zukünftig alleine mit den Kosten dastehen. Die Regierung will den Zeitraum der Lohnfortzahlung verkürzen. Sozialverbände widersprechen.
Fast ganze drei Wochen fehlen Deutsche im Schnitt in der Arbeit: 14,8 Tage waren deutsche Arbeitnehmer im Jahr 2024 laut dem Statistischen Bundesamt krank. Im Europavergleich liegt Deutschland damit im oberen Mittelfeld, wie eine OECD-Untersuchung zeigt.
Aus wirtschaftlicher Sicht - und diese bekräftigte Bundeskanzler Friedrich Merz zu Beginn des Jahres - sind das keine guten Nachrichten. "Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?", fragte er bei einem Wahlkampfauftritt im baden-württembergischen Bad Rappenau.
Die Regierung will die Anzahl einem Medienbericht zufolge drücken und diskutiert über Maßnahmen - etwa die Kürzung der Lohnfortzahlung. Denn wer krank ist, wird derzeit bis zu sechs Wochen weiter vom Arbeitgeber bezahlt. Aus Kostengründen sucht die Bundesregierung jetzt Lösungen: und setzt einem Bericht der Bild-Zeitung in Berufung auf Koalitionspreise zufolge bei der Dauer der Lohnfortzahlung, Karenztagen und Zahlungspflichten an.
Die internen Pläne der vertraulichen Verhandlungen zwischen Union und SPD, über die die Bild-Zeitung berichtet, würden das Entgeltfortzahlungsgesetz reformieren. Durch die wirtschaftliche Brille gesehen könnten die Maßnahmen zu Einsparungen führen - doch auf wessen Kosten?
Maßnahme 1: Wiedereinführung des Karenztags
Der gesetzliche Karenztag wurde 1970 abgeschafft. Bis dahin erhielten Arbeitnehmer am ersten Tag, an dem sie sich krankgemeldet hatten, keinen Lohn. Seit 1970 bekommen Arbeiter und Angestellte im Krankheitsfall in der Regel ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Entgeltfortzahlung, ohne dass ein unbezahlter Karenztag eingelegt werden muss.
Die Überlegung, diesen Karenztag wiedereinzuführen, soll Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dazu bringen, sich wirklich nur im Ernstfall krankzumelden. Nach Angaben der Bild war die Wiedereinführung Teil der Gespräche des Koaltionssausschusses am Wochenende. In der darauffolgenden Pressekonferenz am Montagmorgen wurde das Thema nicht öffentlich kommuniziert.
Durch einen möglichen Karenztag rechnet man sich aus, die Zahl der Krankheitstage automatisch zu senken, der Krankenstand würde verringert und das System finanziell entlastet.
Kritiker des Karenztages sehen allerdings ein Risiko, da nicht jeder die finanziellen Mittel hat, die Kosten eines Krankheitstages selbst zu tragen. Es bestehe die "große Gefahr, dass sich viele Menschen trotz Krankheit zur Arbeit schleppen", warnte Verena Bentele bereits vergangenes Jahr, wie Euronews berichtete. "Doch wer krank zur Arbeit geht, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere".
Auch die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, wies im Februar 2025 einen Vorstoß des damaligen Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) zurück. "Wir empfinden es als echte Unverschämtheit, allen Beschäftigten pauschal Krankmacherei zu unterstellen", erklärte Engelmeier. Ihr zufolge greife der Vorschlag die soziale Sicherheit an. "Die deutsche Wirtschaft muss für bessere Arbeitsbedingungen sorgen, dann werden auch weniger Menschen krank".
Maßnahme 2: Dauer der Lohnfortzahlung kürzen
Bisher gilt im Gesetz zur Lohnfortzahlung eine Dauer von sechs Wochen. Wer arbeitsunfähig aufgrund von Krankheit ist, für den übernimmt der Arbeitgeber also noch weitere sechs Wochen die Lohnkosten. Ist man über diese Zeitraum hinaus krankgeschrieben, springt danach die Krankenkasse mit einem niedrigeren Krankengeld-Betrag ein.
Laut dem Medienbericht könnte der bisherige Zeitrahmen, in dem der Arbeitgeber den Lohn für den kranken Arbeitnehmer weiterbezahlt, gekürzt werden. Demnach müssten die Krankenkassen mit dem sogenannten Krankengeld früher einspringen.
Das Krankengeld ist niedriger als das normale Nettogehalt und wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts vor der Krankheit, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoentgelts.
Maßnahme 3: Einmalige Zahlungspflicht pro Jahr für Arbeitgeber
Darüber hinaus stehe außerdem die Überlegung im Raum, dass eine einmalige Zahlungspflicht Abhilfe für die Arbeitnehmer schaffen könnte. Das würde bedeuten, dass nach Erreichen der Maximallänge von bisher sechs Wochen pro Jahr direkt die Krankenkassen einspringen müssten. Arbeitgeber müssten dann nur noch einmal jährlich maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten.
Die SPD machte öffentlich, dass sie mit diesen Plänen nicht in dieser Ausgestaltung mitgehen würde. "Wir kämpfen dafür, dass diese Lohnfortzahlung weiter vorhanden ist", erklärte SPD-Fraktionsvize Esra Limbacher am Montag in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv. Eine öffentliche Stellungnahme der Union zu diesem Thema gab es nicht.
Krankheitsstand im europäischen Vergleich
Nach Anzahl der amtlich gemeldeten, bezahlten Krankheitstage im Jahr 2022 liegt Deutschland auf den ersten Blick an der Spitze: mit 24,9 Tagen. Darauf folgen Lettland mit 20,4 Tagen und Tschechien mit 19,2 Tagen. Im Mittelfeld sind Länder wie Belgien (15,5 Tage), Niederlande (15,0 Tage) oder Frankreich (14,2 Tage) zu finden.
Bei diesen Zahlen gibt es allerdings ein Problem: so richtig vergleichbar sind sie laut den Experten des Instituts für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen (IGES) nicht. Denn durch das elektronische Meldeverfahren in Deutschland seien die Daten überdurchschnittlich vollständig. Mit der Umstellung auf die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung würden Ausfälle vollständiger erfasst. Außerdem wurden Fehltage und Karenztage, die in Ländern wie Frankreich, Italien und Spanien üblich sind, nicht mitgezählt.
Davon geht auch eine Studie der Krankenkasse AOK von Anfang 2025 aus. Treiber für zusätzliche Fehltage seien unter anderem Atemwegserkrankungen. Bei der telefonischen Krankschreibung sah die AOK-Studie hingegen keinerlei Anzeichen für einen systematischen Missbrauch.
Die IGES-Experten erklären außerdem an verschiedenen Beispielländern, dass die Entgeltfortzahlung beim Krankenstand scheinbar keinen Einfluss nehmen würde. Sowohl in Luxemburg als auch in Dänemark, Malta und Österreich würden in der ersten Phase einer krankheitsbedingten Abwesenheit 100 Prozent des Lohnes fortgezahlt. Bei der anteiligen Ausfallszeit weisen diese Länder allerdings sehr niedrige Werte auf.