Loader
Finden Sie uns
Werbung

Die Türkei will zwei Bosporusbrücken und Autobahnen für 30 Jahre privatisieren

Brücke der Märtyrer des 15. Juli
Brücke der Märtyrer des 15. Juli Copyright  Burak Ütücü / Euronews
Copyright Burak Ütücü / Euronews
Von Sait Burak Utucu
Zuerst veröffentlicht am
Teilen Kommentare Euronews bei Google hinzufügen
Teilen Close Button

Die Brücken 15 Temmuz Şehitler und Fatih Sultan Mehmet sowie acht Autobahnen und fünf Umfahrungen können ohne Eigentumsübertrag für 30 Jahre privatisiert werden. Die Vergaben sollen bis Ende 2031 abgeschlossen sein.

In der Türkei sieht ein neuer Beschluss vor, die Brücken 15 Temmuz Şehitler und Fatih Sultan Mehmet am Bosporus sowie mehrere von der Generaldirektion für Autobahnen (KGM) betriebene Autobahnen für 30 Jahre an private Betreiber zu übergeben.

WERBUNG
WERBUNG

Der Präsidialerlass Nr. 11750 der am Samstag, dem fünften September, im Amtsblatt erschien und von Präsident Recep Tayyip Erdoğan unterzeichnet wurde, nimmt drei Autobahnen direkt in den Privatisierungsrahmen und das Programm auf. Zugleich bezieht er die in den Beschlüssen aus den Jahren 2003 und 2010 genannten Brücken und Autobahnen in die neue Privatisierungsregelung ein.

Die Laufzeit der Privatisierungsverträge beträgt demnach 30 Jahre. Das Eigentum an den Anlagen bleibt beim Staat. Für die Privatisierung können Modelle wie die Übertragung der Betriebsrechte, Vermietung, Erlösbeteiligung und die Bestellung beschränkter dinglicher Rechte genutzt werden.

Drei weitere Autobahnen im Privatisierungsprogramm

Mit dem neuen Beschluss nimmt die Regierung folgende Strecken in den Privatisierungsrahmen und das Programm auf:

  • Autobahn Niğde–Pozantı
  • Autobahnring Gaziantep
  • Teilabschnitt der Ringautobahn Bursa zwischen dem Knoten Çağlayan und dem Knoten Yenişehir

Auch die Zubringerstraßen zu diesen Strecken und die darauf befindlichen Wartungs- und Betriebsanlagen, Servicebereiche, Mautstationen, Umschlagterminals sowie weitere Einheiten zur Produktion von Waren und Dienstleistungen fallen unter den Beschluss.

Mit Artikel zwei der Entscheidung gilt, dass die Autobahnen und Brücken, die der Hohe Privatisierungsrat mit Beschluss vom 24. Februar 2003 in den Privatisierungsrahmen und mit Beschluss vom 15. Oktober 2010 zusätzlich in das Privatisierungsprogramm aufgenommen hatte, nach denselben Bestimmungen privatisiert werden.

Welche Brücken und Autobahnen stehen zur Privatisierung?

Aus den Beschlüssen von 2003 und 2010 sowie dem neuen Präsidialerlass ergibt sich folgende vollständige Liste der Vermögenswerte im Privatisierungsrahmen:

  • Autobahn Edirne–İstanbul–Ankara
  • Autobahn Niğde–Pozantı
  • Autobahn Pozantı–Tarsus–Mersin
  • Autobahn Tarsus–Adana–Gaziantep
  • Autobahn Toprakkale–İskenderun
  • Autobahn Gaziantep–Şanlıurfa
  • Autobahn İzmir–Çeşme
  • Autobahn İzmir–Aydın
  • Autobahnring Ankara
  • Autobahnring İzmir
  • Autobahnring an der Fatih-Sultan-Mehmet-Brücke
  • Autobahnring Gaziantep
  • Teilabschnitt der Ringautobahn Bursa zwischen dem Knoten Çağlayan und dem Knoten Yenişehir
  • Brücke 15 Temmuz Şehitler
  • Brücke Fatih Sultan Mehmet

In dem Beschluss des Hohen Privatisierungsrates von 2010 wird die Brücke 15 Temmuz Şehitler noch unter ihrem damaligen Namen „Boğaziçi-Brücke“ geführt.

Zu den in der Liste genannten Autobahnen, Ringautobahnen und Brücken gehören auch ihre Zubringerstraßen sowie Service-, Wartungs- und Betriebsanlagen, Mautstationen und weitere Vermögenswerte. Sie werden ebenfalls in die Privatisierung einbezogen.

Die Brücken Yavuz Sultan Selim, Osmangazi und 1915 Çanakkale sowie der Avrasya-Tunnel tauchen im neuen Beschluss nicht auf.

Eigentum bleibt beim Staat

Der Präsidialerlass stellt ausdrücklich klar, dass die Privatisierung „mit Ausnahme eines Eigentumsübergangs“ erfolgen soll.

Das Eigentum an den Brücken und Autobahnen bleibt damit beim Staat. Für die Privatisierung können eine oder mehrere der folgenden Methoden eingesetzt werden:

  • Übertragung der Betriebsrechte
  • Vermietung
  • Begründung nicht dinglicher Rechte am Eigentum
  • Modell der Erlösbeteiligung
  • Weitere rechtliche Gestaltungen, die sich aus der Art des Geschäfts ergeben

Die Vermögenswerte im Privatisierungsrahmen müssen nicht als ein einziges Paket übertragen werden. Brücken und Autobahnen können als Gesamtpaket oder in getrennten Gruppen an private Betreiber übergehen.

Der Beschluss legt die Laufzeit der Privatisierungsverträge auf 30 Jahre fest. Die Privatisierungsvorgänge sollen bis spätestens 31. Dezember 2031 abgeschlossen sein.

Mit der Veröffentlichung des Erlasses gehen die Brücken und Autobahnen jedoch nicht unmittelbar an ein Privatunternehmen über. Der Beschluss enthält keinen Ausschreibungskalender, keine Informationen darüber, wie die Vermögenswerte gruppiert werden, keinen geschätzten Privatisierungserlös, keine Teilnahmebedingungen für interessierte Unternehmen und keine Angaben zu möglichen Betreibern.

Bis zur Übergabe bleibt der Betrieb bei KGM

Bis die Privatisierung abgeschlossen ist, übernimmt die KGM weiter die Wartung, Instandsetzung und den Betrieb der Autobahnen, Ringstraßen, Brücken und Zubringerwege sowie der zugehörigen Anlagen.

Nach der Privatisierung legt die KGM die Pflichten der privaten Betreiber in Bezug auf Wartung, Instandsetzung, Betrieb und weitere Aufgaben fest. Die Behörde kontrolliert zudem, ob die privaten Betreiber diese Pflichten einhalten.

Der Beschluss enthält keine Angaben zur Höhe der von den Betreibern zu leistenden Investitionen, zu Wartungsstandards, zu Sanktionen bei Pflichtverletzungen oder zur Berechnungsformel für die Mautgebühren. Diese Fragen sollen im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen und der späteren Privatisierungsverträge geklärt werden.

Privatisierungsbehörde: Keine Veräußerung, nur Betriebsrechte

Die der Schatz- und Finanzministerium unterstellte Privatisierungsbehörde teilte nach dem Beschluss mit, dass technische, rechtliche und finanzielle Vorbereitungen in Abstimmung mit den zuständigen Institutionen laufen.

Demnach sieht das geprüfte Modell keinen Verkauf staatlicher Vermögenswerte vor. Das Eigentum bleibt beim Staat, die Betriebsrechte werden für einen bestimmten Zeitraum übertragen.

Die Behörde argumentiert, das Projekt solle die Dienstleistungsqualität erhöhen, Wartung und Investitionen beschleunigen und die Betriebseffizienz steigern.

Nach Angaben der Behörde gibt es keinen Beschluss, bislang kostenlose Autobahnen künftig zu Mautstrecken zu machen, zusätzliche Mauterhöhungen zu beschließen oder bestehende Arbeitnehmerrechte zu beschneiden. Der Privatisierungsprozess solle sich an den Prinzipien von Wettbewerb und Transparenz orientieren.

Gleichzeitig finden sich im Präsidialerlass keine Garantien dafür, dass heute kostenlose Strecken auch künftig gebührenfrei bleiben. Auch zur Methode möglicher Gebührenerhöhungen und zum Status der Beschäftigten gibt es keine Details.

Debatte um Erlöse von 600 Millionen Dollar

Deniz Yavuzyılmaz, Abgeordneter der Yeni Parti für Zonguldak, kritisiert den Beschluss. Er verweist darauf, dass die beiden vom Staat betriebenen Bosporusbrücken und die Autobahnen im Jahr 2025 rund 600 Millionen Dollar Gewinn abgeworfen hätten. Dieser Betrag könne in 30 Jahren auf 18 Milliarden Dollar steigen.

Die Privatisierungsbehörde hält dagegen, die Summe von 600 Millionen Dollar sei ein Erlös, kein Gewinn, und die Berechnung daher irreführend.

Nach Angaben der Behörde fließen von diesen Erlösen rund 300 Millionen Dollar in Wartung, Instandsetzung und Investitionen. Zusätzlich müssten Personal-, Betriebs-, Erneuerungs- und Finanzierungskosten berücksichtigt werden. Die Behörde betont, es sei fachlich und finanziell nicht zulässig, die 600 Millionen Dollar einfach mit 30 zu multiplizieren und daraus einen Gesamtgewinn oder einen möglichen Schaden für die öffentliche Hand zu errechnen.

Ausschreibung von 2012 war gescheitert

Die Türkei hatte bereits früher versucht, einen großen Teil derselben Brücken und Autobahnen zu privatisieren.

Mit dem Beschluss von 2010 wurden die Autobahnen Edirne–İstanbul–Ankara, Pozantı–Tarsus–Mersin, Tarsus–Adana–Gaziantep, Toprakkale–İskenderun, Gaziantep–Şanlıurfa, İzmir–Çeşme und İzmir–Aydın sowie die Autobahnringe Ankara und İzmir und die Brücken Boğaziçi und Fatih Sultan Mehmet als Gesamtpaket in das Privatisierungsprogramm aufgenommen.

In der Ausschreibung im Dezember 2012 für das 25-jährige Betriebsrecht dieses Pakets gab das Konsortium aus Koç Holding, UEM Group Berhad und Gözde Girişim Sermayesi das höchste Angebot ab. Es bot fünf Milliarden 720 Millionen Dollar.

Nachdem der damalige Ministerpräsident Erdoğan erklärte, das Angebot liege unter den Erwartungen, hob der Hohe Privatisierungsrat die Ausschreibung im Februar 2013 auf.

Erdoğan hatte damals erklärt, eine Bewertung unter sieben Milliarden Dollar komme einem „Landesverrat“ gleich.

Im neuen Beschluss unterscheidet sich die Regelung in mehreren Punkten von diesem früheren Versuch. Die Vertragslaufzeit steigt von 25 auf 30 Jahre. Die Pflicht, alle Vermögenswerte als Gesamtpaket zu übertragen, entfällt. Stattdessen sind getrennte Gruppen möglich. Zudem kommen jetzt die Autobahn Niğde–Pozantı, der Autobahnring Gaziantep und ein Teil der Ringautobahn Bursa hinzu.

Zu den Barrierefreiheitskürzeln springen
Teilen Kommentare Euronews bei Google hinzufügen

Zum selben Thema

Hongkong positioniert sich als Brücke zwischen Zentralasien und chinesischer Wirtschaft

Die Türkei will zwei Bosporusbrücken und Autobahnen für 30 Jahre privatisieren

Speedweek: Bundesweiter Blitzermarathon hat begonnen