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Frankreichs Abgeordnete fordern Exitsteuer auf Krypto ab 800.000 € und Wallet-Strafen

Archivbild: Bitcoin-Werbung an einem Gebäude in Hongkong, November 2021.
ARCHIV: Bitcoin-Werbung an einem Gebäude in Hongkong, November 2021. -  Copyright  AP Photo/Kin Cheung
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Von Quirino Mealha
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Französische Abgeordnete wollen, dass reiche Krypto-Anleger bei Wegzug Steuern auf Buchgewinne zahlen. Ein Ausschuss billigte Strafen bis 10.000 € für nicht gemeldete Self-Custody-Wallets; das Plenum entscheidet noch.

Ein Umzug ins Ausland könnte für die reichsten digitalen Vermögensinhaber in Frankreich bald teurer werden. Abgeordnete wollen Bitcoin und andere Kryptowährungen in eine Abgabe einbeziehen, die bislang nur Aktienanleger zahlen, wenn sie Frankreich verlassen.

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Der Finanzausschuss der Nationalversammlung, ein parteiübergreifendes Gremium zur Vorprüfung des Haushalts, stimmte am Donnerstag dafür, die französische Wegzugssteuer ab dem 1. Januar 2027 auch auf Krypto-Vermögenswerte auszuweiten.

Die bisherige Abgabe erfasst nicht realisierte Kursgewinne. Sie greift, wenn Personen, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens sechs Jahre in Frankreich gelebt haben, mit Aktien und anderen Wertpapieren ins Ausland ziehen, deren Gesamtwert mehr als 800.000 Euro beträgt.

Die Neuerung setzt für Kryptowerte eines Haushalts denselben Schwellenwert. Er gilt auch für Token auf ausländischen Plattformen und für Wallets in Eigenverwahrung, die die Besitzer direkt kontrollieren.

Wie bei Aktien kann die Zahlung aufgeschoben werden, wenn der Wohnsitz innerhalb der EU oder in bestimmte andere Staaten verlegt wird. Bleiben die Vermögenswerte zwei bis fünf Jahre unangetastet, entfällt die Steuer.

Der Änderungsantrag legt keinen Steuersatz fest und erwähnt auch keine Sozialabgaben. Diese machen 18,6 Prozentpunkte der derzeitigen Gesamtbelastung von 31,4 Prozent auf die Gewinne wegziehender Aktionäre aus. Unklar ist daher, wie stark Kryptobesitzer künftig zur Kasse gebeten würden.

Die Initiatoren, der kommunistische Abgeordnete Nicolas Sansu und 16 weitere Parlamentarier der Linken, kritisieren, dass Kryptoanlagen bisher einer Abgabe entgehen, die für gleichwertige Wertpapiere fällig wird. Das lade zur Steuervermeidung ein.

Wallets, Stablecoins und weitere Steuerpläne

Der Ausschuss unterstützte zudem einen Vorstoß des zentristischen Abgeordneten Charles de Courson. Steuerzahler sollen Wallets in Eigenverwahrung mit einem Gesamtwert von mindestens 100.000 Euro zum Jahresende melden müssen, sonst drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Bislang müssen nur Kryptokonten im Ausland angegeben werden.

Unter Verweis auf eine Parlamentsuntersuchung, die Kryptowährungen als Betrugsrisiko einstufte, erklären die Befürworter, französische Anleger hätten 2021 schätzungsweise 3,5 Milliarden Euro mit Krypto verdient, aber lediglich Bestände von 400 Millionen Euro angegeben.

Frankreichs Rechnungshof stellte klar, dass es sich bei dieser Zahl jedoch um erklärte Gewinne handelte.

Krypto-Befürworter warnen, ein solches Register mit sensiblen Daten könne in falsche Hände geraten und Anleger gefährden. In Frankreich gibt es eine Serie von Entführungen mit Bezug zu Kryptowerten.

Die Polizei registrierte zwischen Januar und Mitte April mehr als 40 derartige Entführungen, nach rund 30 Fällen im gesamten Jahr 2025.

Zu den bekanntesten Fällen gehört die Entführung von David Balland, Mitgründer des französischen Wallet-Anbieters Ledger, und seiner Partnerin im Januar 2025. Die Täter schnitten ihm einen Finger ab, um eine Lösegeldforderung in Krypto zu untermauern, bevor die Polizei das Paar befreien konnte.

Ein zweiter Änderungsantrag von Sansu, der ebenfalls keinen Steuersatz nennt, sieht vor, ab 2027 auch den Tausch von Kryptowährungen in Stablecoins zu besteuern. Stablecoins sind Token, deren Wert an eine Währung wie den US‑Dollar gekoppelt ist. Für solche Gewinne soll dann die bestehende Pauschalsteuer von 31,4 Prozent auf Kryptoerträge gelten.

Derzeit fällt Steuer nur an, wenn Krypto in Fiat-Geld umgetauscht oder damit bezahlt wird.

Die Abgeordneten stimmten zudem dafür, dass Anleger Verluste aus Kryptowerten zehn Jahre lang mit Gewinnen verrechnen können. Außerdem soll das geplante Bußgeld für die Nichtvorlage von Unterlagen gegenüber der Steuerverwaltung von 10.000 auf 50.000 Euro je Anfrage steigen. Die Regierung will diese Regel für Finanzinstitute, Kryptounternehmen und Onlineplattformen anwenden.

Der Ausschuss lehnte sowohl eine weitergehende Vermögensteuer, die Krypto einschließen würde, als auch einen Vorstoß des Mitte-rechts-Abgeordneten Paul Midy ab, bis zu 1.000 Euro an jährlichen Krypto-Zahlungen steuerfrei zu stellen.

Wie es weitergeht

Am Freitag stimmte der Ausschuss den Einnahmenteil des Haushaltsentwurfs für 2027, der die Steuern regelt, mit 31 zu 3 Stimmen nieder.

Nach der Verfassung muss die gesamte Nationalversammlung den ursprünglichen Haushaltsentwurf der Regierung beraten. Änderungen des Ausschusses werden den Abgeordneten üblicherweise als Änderungsanträge vorgelegt.

Da der Einnahmenteil zurückgewiesen wurde, bleibt keine der Änderungen bestehen. Die Krypto-Vorschläge müssen deshalb ab Dienstag erneut eingebracht werden.

Die Abgeordneten stimmen am 20. Oktober erneut über den Einnahmenteil und am 17. November über das gesamte Gesetz ab, bevor der Senat übernimmt. Im vergangenen Jahr lehnten sie den Einnahmenteil mit 404 zu 1 Stimmen ab und strichen damit alle ihre Änderungen.

Das französische Parlament hat bis zum 10. Dezember Zeit, den Haushalt zu verabschieden. Danach kann die Regierung ihn per Verordnung in Kraft setzen.

Frankreichs Renditen für zehnjährige Staatsanleihen sind in diesem Monat kurzzeitig auf über 5 Prozent gestiegen – zum ersten Mal seit 2002. Gleichzeitig richten die Parteien den Blick bereits auf die Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr. Die Minderheitsregierung steht damit vor einem schweren Kampf, ihren Haushalt durchs Parlament zu bringen.

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