Das Bündnis Sahra Wagenknecht kämpft weiter um eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte weitreichende politische Folgen für die schwarz-rote Koalition von Bundeskanzler Friedrich Merz haben.
Es fehlten nur 9.529 Stimmen: Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verpasste das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen denkbar knapp den Einzug in den Bundestag. Seitdem versucht die Partei, das Ergebnis überprüfen und die Stimmen neu auszählen zu lassen.
Das Bundesverfassungsgericht plant, noch vor Weihnachten über die Forderung nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl zu entscheiden. Eine Gerichtssprecherin bestätigte dem Magazin Stern, dass die Entscheidung „noch in diesem Jahr ergehen soll“. Ob zuvor eine mündliche Verhandlung stattfinden wird, ließ das Gericht unter Verweis auf das Beratungsgeheimnis offen.
Warum der Fall für Friedrich Merz brisant ist
Der Streit hat eine politische Dimension, die weit über die Zukunft einer einzelnen Partei hinausgeht.
Sollte das BSW infolge einer Neuauszählung nachträglich in den Bundestag einziehen, würde die derzeitige Koalition aus CDU, CSU und SPD ihre Mehrheit von zwölf Stimmen verlieren. Damit wäre die parlamentarische Grundlage der Bundesregierung infrage gestellt. Auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) könnte ihr Amt verlieren. Wie rund 30 weitere Abgeordnete verdankt sie ihr derzeitiges Mandat der aktuellen Sitzverteilung, die dadurch zustande kam, dass das BSW den Einzug ins Parlament verpasste.
Entscheidend wäre, wie sich die Mandate tatsächlich verteilen und ob CDU/CSU und SPD ihre Mehrheit behalten. Sollte diese verloren gehen, müsste die Koalition nach zusätzlichen parlamentarischen Mehrheiten suchen. Auch eine Minderheitsregierung oder, abhängig von der weiteren politischen und verfassungsrechtlichen Entwicklung, eine Neuwahl wären denkbare Szenarien.
BSW nennt mögliche Fehlerquellen
Das BSW ist überzeugt, dass bei der Auszählung Stimmen zu seinen Ungunsten verloren gegangen sein könnten. Die Partei verweist auf mehrere mögliche Fehlerquellen: So könnten Stimmen anderen Parteien zugeordnet, gültige Stimmen übersehen oder zulässige Stimmzettel fälschlicherweise als ungültig gewertet worden sein.
So könnte die Namensähnlichkeit zwischen dem BSW und der Kleinstpartei Bündnis Deutschland nach Einschätzung von Experten zu Verwechslungen geführt haben. Darüber hinaus verweist das BSW auf Auffälligkeiten in einzelnen Wahlbezirken und beruft sich auf Zeugenaussagen. Nach eigenen Berechnungen könnten deutlich mehr Stimmen falsch zugeordnet oder nicht berücksichtigt worden sein, als dem BSW mit den fehlenden 9.529 Stimmen zum Einzug in den Bundestag fehlten.
Bundestag lehnte Neuauszählung bereits ab
Der Weg nach Karlsruhe war für das BSW nicht der erste Versuch, das Wahlergebnis anzufechten. Zunächst befasste sich der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages mit den Einsprüchen der Partei. Im Dezember 2025 lehnte das Plenum des Bundestages eine Neuauszählung ab, wie auch Euronews berichtete. 427 Abgeordnete stimmten für die Zurückweisung der Einsprüche, 129 dagegen, ein Abgeordneter enthielt sich.
Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften festgestellt werden könne. Das BSW ging danach einen Schritt weiter und reichte eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Auch die aktuellen Umfragen setzen Bundeskanzler Friedrich Merz und seine schwarz-rote Koalition unter Druck. Im ARD-Deutschlandtrend vom Oktober zeigten sich nur zehn Prozent der Befragten mit Merz’ Arbeit zufrieden. In der Sonntagsfrage kam die Union auf 20 Prozent, während die AfD mit 27 Prozent deutlich davor lag. Zudem rechnen laut einer YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur 57 Prozent der Befragten mit einem vorzeitigen Ende der Koalition vor der nächsten Bundestagswahl.