Bei der letzten Wahl verfehlte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nur knapp den Einzug in den Bundestag und legte daraufhin Beschwerde ein. Nun hat der Wahlprüfungsausschuss beraten – und empfiehlt, keine Neuauszählung vorzunehmen.
Das BSW hatte den Einzug in den Bundestag bei den letzten Wahlen nur um wenige Tausend Stimmen verpasst und deshalb eine Neuauszählung gefordert. Der Wahlprüfungsausschuss lehnte dies jedoch ab. Im neunköpfigen Ausschuss gab es zwei Gegenstimmen.
In seiner Beschlussempfehlung stuft der Ausschuss die Einsprüche des BSW als unbegründet ein. Es liege kein mandatsrelevanter Verstoß gegen das Wahlrecht und somit kein Wahlfehler vor, heißt es darin.
Die Ausschussmehrheit sieht keinen Grund für ein Einschreiten, erklärte Vorsitzender Macit Karaahmetoğlu in Berlin. Man habe die Eingaben des BSW "sehr sorgfältig geprüft", so der SPD-Politiker. Doch der Sachvortrag der Partei habe sich "in sämtlichen Punkten als unzutreffend erwiesen".
Nach der Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses muss nun auch das Bundestagsplenum über die Einsprüche beraten – voraussichtlich bereits in der nächsten Sitzungswoche. Lehnt auch das Plenum das Begehren des BSW ab, steht der Partei der Weg zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht offen.
Wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?
BSW-Chefin Sahra Wagenknecht reagierte empört auf die Entscheidung. "Deutschland hat die Wahlprüfung einer Bananenrepublik", sagte sie dem Spiegel. Besonders kritisierte sie das schleppende Verfahren – der Ausschuss habe neun Monate lang nichts getan und dann alles an einem einzigen Tag abgehandelt. "Dass Abgeordnete Richter in eigener Sache sind, stammt aus der Kaiserzeit. Es ist Gift für die Demokratie, dass der Wahlprüfungsausschuss diese Regel heute schamlos ausnutzt und gegen ein korrektes Wahlergebnis entscheidet."
Das BSW kündigte an, im Falle einer Zustimmung des Bundestags zur Ausschussempfehlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Wagenknecht zeigt sich zuversichtlich, dass dieses eine Neuauszählung anordnen wird. "Niemand sollte ein Interesse daran haben, dass ungeklärt bleibt, wie das korrekte Wahlergebnis im Februar 2025 tatsächlich war und ob der Bundestag in dieser Legislatur auf verfassungsgemäße Weise zusammengesetzt ist", erklärte sie.
Das BSW war nur knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert.
Bei einer Nachzählung in einzelnen Wahlbezirken zeigte sich, dass einige Stimmen dem BSW nicht korrekt zugeordnet worden waren.
Die Partei versuchte daraufhin im März mit einem Eilantrag, eine sofortige bundesweite Neuauszählung zu erwirken. Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag jedoch ab.