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Fitch setzt Ausblick für französische Staatsverschuldung auf negativ

Ratingagentur Fitch: Frankreich behält A+-Note, Ausblick gesenkt.
Ratingagentur Fitch belässt Frankreichs A+-Note, senkt aber den Ausblick. -  Copyright  AP Photo/Michel Euler
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Von Alexander Kazakevich
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Amerikanische Ratingagentur zweifelt an Frankreichs Fähigkeit, Staatsfinanzen dauerhaft zu sanieren, auch nach der Präsidentschaftswahl 2027 mit möglichen Parlamentswahlen. Die Regierung pocht auf die „absolute Notwendigkeit“, bis Jahresende ein Budget zu verabschieden.

Frankreich bis 2027 einen „verantwortungsvollen“ Haushalt zu geben, das ist das erklärte Ziel der französischen Regierung, während sich die schlechten Wirtschaftsnachrichten häufen.

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Die Ratingagentur Fitch belässt die Einstufung der französischen Staatsverschuldung bei A+, hat den Ausblick aber von „stabil“ auf „negativ“ gesenkt. Sie verweist auf ein schwächeres Wachstum, höhere Finanzierungskosten und ein größeres Defizit als bei ihrer vorherigen Bewertung im August vergangenen Jahres.

Dieses Urteil folgt auf die Zahlen des Statistikamtes Insee, die am Freitagmorgen veröffentlicht wurden. Demnach ist das französische Bruttoinlandsprodukt im dritten Quartal um 0,1 % geschrumpft, nach einer Stagnation im zweiten Quartal und einem Rückgang um 0,2 % im ersten.

Zur Begründung ihrer Entscheidung (Quelle auf Französisch) hebt Fitch vor allem hervor, dass „die anhaltende politische Zersplitterung“ und „ein schwieriges soziales Umfeld“ mit den Massenprotesten im Land die Umsetzung eines „dauerhaft tragfähigen Sparkurses im Staatshaushalt“ weiter erschweren.

Die Bonität Frankreichs stützt sich laut Fitch dennoch auf „die Größe, den Reichtum und die Diversifizierung seiner Volkswirtschaft, die Stärke seiner Institutionen, die Mitgliedschaft in der Eurozone und die Widerstandskraft seines Bankensektors“.

„Die absolute Notwendigkeit eines Haushalts“

In einer am Freitagabend an die Medien verschickten Mitteilung erklärte Wirtschafts- und Finanzminister Roland Lescure, er nehme die Entscheidung der US-Agentur, den Ausblick für Frankreich zu senken, „zur Kenntnis“.

„Diese Einschätzung bestätigt die absolute Notwendigkeit, bis zum Jahresende einen verantwortungsvollen Haushalt zu verabschieden, der darauf abzielt, die öffentlichen Finanzen zu sanieren und unser Defizit auf fünf Prozent zu senken“, führte er aus und fügte hinzu, die Regierung sei „entschlossen, einen Kurs der Haushaltskonsolidierung fortzusetzen“.

„In einem unsicheren internationalen Umfeld ist es zwingend erforderlich, den wirtschaftlichen Akteuren Orientierung zu geben“, schloss der Chef von Bercy.

Schon früher am Tag hatte Roland Lescure, als Reaktion auf den Rückgang des BIP im Programm von Franceinfo, die französische Wirtschaft als „zum Stillstand gekommen“ beschrieben. Er warnte außerdem, das Land steuere „gegen die Wand“, falls der Haushalt zur „Sanierung“ nicht verabschiedet werde.

„Ich sage es und ich wiederhole es und ich werde es bis zum Schluss wiederholen: Wir brauchen einen Haushalt, wir brauchen ein Haushaltsdefizit von fünf Prozent oder weniger“, betonte er.

Doch eine Verabschiedung des Textes durch eine Abstimmung im Parlament wirkt äußerst unsicher, da es keine Mehrheit in der Nationalversammlung gibt und die Präsidentschaftswahl näher rückt.

Artikel 49.3, Verordnungen: Fitch rechnet mit Durchregieren

Die politischen Debatten, die sich sechs Monate vor der Wahl abzeichnen, „haben Fitchs Vertrauen in die Möglichkeit einer dauerhaften Senkung des Defizits, die die Schulden stabilisieren könnte, nicht wesentlich gestärkt“, so die Agentur.

„Wir gehen davon aus, dass der Haushalt verabschiedet werden dürfte, gestützt auf die verfassungsrechtlichen Mechanismen, die der Regierung trotz fehlender Parlamentsmehrheit zur Verfügung stehen“, erklären die Analysten von Fitch.

Bei einer Blockade im Parlament stellte Roland Lescure klar, dass die Regierung einen Rückgriff auf Artikel 49.3 der Verfassung nicht ausschließe. Diese Bestimmung erlaubt die Verabschiedung eines Textes ohne Abstimmung, es sei denn, ein Misstrauensantrag wird angenommen. Eine andere Option wäre der Erlass von Verordnungen, ein Verfahren, das seit Einführung der Fünften Republik im Jahr 1958 noch nie genutzt wurde, um einen Haushalt zu verabschieden.

Im Gespräch mit Euronews meint Jérôme Mathis, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Paris-Dauphine, ein per Verordnung verabschiedeter Haushalt könne die Unsicherheit kurzfristig verringern, würde die haushaltspolitische Glaubwürdigkeit langfristig aber nicht wiederherstellen.

„Die Märkte bevorzugen im Allgemeinen eine umstrittene Entscheidung gegenüber einem langen Entscheidungsstillstand. Wenn ein per Verordnung verabschiedeter Haushalt jedoch als fragil gilt, leicht anfechtbar nach der Präsidentschaftswahl oder als Zeichen einer dauerhaften Unfähigkeit des politischen Systems, Mehrheiten zu bilden, könnte der positive Effekt auf das Vertrauen der Investoren begrenzt bleiben“, erläutert der Forscher.

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