Nachdem ein US-Berufungsgericht Trumps Versuch stoppte, Rückerstattungen von Zöllen zu verzögern, muss das Handelsgericht nun den Rahmen für eine mögliche Rekordrückzahlung festlegen.
Mehr als 130 Milliarden Dollar (111 Milliarden Euro) an Zolleinnahmen, nach manchen Schätzungen sogar bis zu 175 Milliarden Dollar (150 Milliarden Euro), könnten nun zur Disposition stehen. Auslöser ist eine Entscheidung eines US-Berufungsgerichts, das die Frage möglicher Rückerstattungen nach dem historischen Urteil des Supreme Court gegen die Handelspolitik von Präsident Donald Trump im Eilverfahren klären lassen will.
In einem knappen, nur eine Seite langen Beschluss hat das US Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington den Fall am Montag umgehend an das US Court of International Trade (CIT) zurückverwiesen. Das Gericht lehnte zugleich den Antrag des Justizministeriums ab, das Verfahren um bis zu vier Monate zu verzögern, damit die Regierung ihre Optionen prüfen kann.
Der Supreme Court hatte am 20. Februar mit sechs zu drei Stimmen entschieden, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) von 1977 dem Präsidenten nicht die Befugnis gibt, Zölle zu verhängen. Damit erklärte das Gericht umfassende Abgaben für nichtig, die im Jahr 2025 eingeführt worden waren.
Zu diesen Maßnahmen gehörte ein „reziproker“ Basiszollsatz von zehn Prozent auf Waren fast aller Handelspartner der USA. Hinzu kamen höhere Sätze, die an vermeintliche Handelsbilanzdefizite gekoppelt waren, sowie gezielte Aufschläge, etwa 25 Prozent auf bestimmte Einfuhren aus Kanada und Mexiko und zehn Prozent auf China.
Die reziproken IEEPA-Zölle wurden kurz darauf aufgehoben; seit dem 24. Februar werden sie nicht mehr erhoben.
Der Supreme Court äußerte sich jedoch nicht dazu, wie Betroffene entschädigt werden sollen. Die Ausgestaltung möglicher umfangreicher Rückzahlungen, inklusive der Frage, ob Zinsen fällig werden, liegt nun beim CIT.
Unternehmen stellen sich auf komplizierte Erstattungen inmitten einer Klagewelle ein
Das Urteil hat eine beispiellose Klagewelle ausgelöst.
Bislang haben rund 2.000 Importeure Klagen beim CIT eingereicht, um Zölle zurückzufordern. Viele davon sind sogenannte „Tag-along“-Verfahren, bei denen anhängige Anträge zwischen Gerichten verschoben werden, um Rechtspositionen zu sichern und Fristabläufe zu vermeiden.
Nach den US-Zollregeln haben Importeure in der Regel 180 Tage nach der „Liquidation“ ihrer Einfuhrvorgänge Zeit, um gegen gezahlte Abgaben Einspruch einzulegen. Die ursprüngliche Klage stammte von kleinen Unternehmen, angeführt vom Hersteller von Lernspielzeug Learning Resources.
Eine Gruppe kleiner Importeure drängte das Berufungsgericht, das Verfahren zu beschleunigen, damit Entlastung möglichst rasch einsetzt. Inzwischen mischen auch Großkonzerne mit: FedEx, Revlon, Costco, Reebok und viele andere Firmen haben Klage eingereicht, neben Hunderten kleinerer Unternehmen.
Juristinnen und Juristen berichten von hektischer Betriebsamkeit. Viele Firmen versuchen in letzter Minute, ihre Ansprüche zu sichern, obwohl zahlreiche Einfuhren bereits abschließend abgewickelt sind, ein weiterer Faktor, der das Verfahren verkompliziert.
Das CIT muss nun ein Verfahrenskonzept entwickeln für das, was zur größten Zollrückzahlung in der Geschichte der USA werden könnte.
Die US-Regierung hatte zuvor signalisiert, dass sie Zölle erstatten werde, falls die Maßnahmen vor Gericht scheitern. Präsident Trump hat jedoch gewarnt, das Verfahren könne sich über Jahre hinziehen, möglicherweise bis zu fünf Jahren.
Verzögerungen würden dem US-Finanzministerium erhebliche Zinskosten aufbürden, doch der genaue Zeitplan ist offen. Für betroffene Unternehmen würden erfolgreiche Klagen dringend benötigte Liquidität bringen, zumal viele die Zölle nicht vollständig an ihre Kundschaft weitergeben konnten.
Gleichzeitig gilt das Verfahren als langwierig und konfliktträchtig. Es erfordert Abstimmung bis ins Detail, von der Dokumentation bis zur Verteilung möglicher Erstattungen.
EU-Exporteure profitieren indirekt, erhalten aber keine direkten Rückzahlungen
Für die Europäische Union bringen das Urteil des US Supreme Court und der anschließende Beschluss des Berufungsgerichts zwar spürbare Entlastung, aber keine automatische finanzielle Entschädigung.
EU-Waren unterlagen den nun aufgehobenen reziproken IEEPA-Zöllen. Sie verteuerten den Einkauf von europäischen Maschinen, Chemikalien, Fahrzeugen, Luxusgütern und anderen Produkten für US-Kunden.
Mit dem Wegfall dieser Abgaben sinkt die Belastung für EU-Exporteure sofort. Rückzahlungen fließen jedoch ausschließlich an US-Importeure, die die Zölle tatsächlich entrichtet haben, nicht an europäische Unternehmen, Regierungen oder Zulieferer.
Europäische Firmen, die die Mehrkosten selbst getragen oder Aufträge verloren haben, können keine direkten Ansprüche auf Rückzahlungen aus der US-Staatskasse geltend machen.
Ob sie nachträglich profitieren, hängt davon ab, ob US-Importeure ihre Einsparungen über niedrigere Preise oder bessere Konditionen weitergeben.
Insgesamt reagiert die EU bislang vorsichtig, aber überwiegend positiv.
Sprecherinnen und Sprecher der EU-Kommission bezeichneten das Urteil des US Supreme Court als willkommene Bestätigung von Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Zugleich betonen sie, wie wichtig Klarheit und Berechenbarkeit im transatlantischen Handel sind.
Der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hebt in einer Analyse hervor, dass das Urteil zu Rückzahlungen schweigt, betont aber seine grundsätzliche Bedeutung. Dennoch bleiben neue Konfliktlinien bestehen.
Nur wenige Stunden nach der Entscheidung des Supreme Court verhängte die US-Regierung auf Grundlage von Section 122 des Trade Act von 1974 einen neuen Zoll von zehn Prozent auf Waren aus allen Ländern. Zugleich stellte sie eine mögliche Erhöhung auf 15 Prozent für einen Zeitraum von 150 Tagen in Aussicht.
Einige Bereiche wie die Zivilluftfahrtindustrie wurden von den neuen Abgaben ausgenommen. Die EU hat die Ratifizierung eines kürzlich ausgehandelten Rahmens für ein EU-USA-Handelsabkommen vorerst gestoppt. In Brüssel mehren sich Forderungen nach Nachverhandlungen und zusätzlicher Klarstellung.
Europäische Handelspartner beobachten genau, wie die Rückerstattungsverfahren vor dem CIT die US-Importnachfrage beeinflussen und ob die neuen Zollinstrumente weitere Konflikte auslösen.
Die für nichtig erklärten IEEPA-Maßnahmen verschaffen der EU zwar etwas Luft. Insgesamt bleibt der Ausblick jedoch von hoher Unsicherheit geprägt.
Es gibt keinen Mechanismus, der EU-Akteuren direkte Rückzahlungen sichert. Europäische Exporteure müssen die anhaltende handelspolitische Ungewissheit daher mit Diplomatie, Flexibilität und Anpassung meistern.