Sterbehilfe in Europa: Länder verfolgen unterschiedliche Wege – wie regeln Staaten den assistierten Tod?
Der Fall Noelia Castillo, einer 25-jährigen Spanierin, der nach einem langen Rechtsstreit Euthanasie gewährt wurde, hat die Debatte über den Umgang mit dem Lebensende neu entfacht.
Castillo war seit einem Suizidversuch im Jahr 2022 nach einer sexuellen Gewalttat querschnittsgelähmt. Am Donnerstag, dem 26. März, erhielt sie in einem Gesundheitszentrum nahe Barcelona Euthanasie.
Der Fall sorgt in ganz Spanien für heftige Diskussionen. Ihr Vater zog mit Unterstützung der konservativen Organisation Abogados Cristianos (Christliche Anwälte) vor Gericht und argumentierte, seine Tochter sei nicht in der geistigen Verfassung gewesen, um eine solche Entscheidung zu treffen.
Nach einem zwanzigmonatigen Verfahren mit Entscheidungen des spanischen Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigten alle Instanzen Castillos Recht auf Euthanasie.
Spanien hat Euthanasie und assistierten Suizid im Jahr 2021 legalisiert. Anspruch haben Patientinnen und Patienten mit einer schweren und unheilbaren Krankheit oder einer schweren, chronischen und stark beeinträchtigenden Erkrankung, die von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt bestätigt wird.
Sie müssen zwei Anträge stellen, freiwillig und ohne äußeren Druck. Zwischen den Anträgen müssen mindestens 15 Kalendertage liegen.
In Europa erlauben Belgien, Luxemburg und die Niederlande Ärztinnen und Ärzten ebenfalls die Durchführung von Euthanasie.
Wie ist Sterbehilfe in Europa geregelt?
Niederlande
Die Niederlande waren im Jahr 2002 das erste Land der Welt, das Euthanasie legalisierte.
Das Gesetz erlaubt Euthanasie, wenn eine Patientin oder ein Patient unerträglich leidet und keine Aussicht auf Besserung besteht. Das gilt sowohl für psychische als auch für körperliche Erkrankungen.
Die niederländische Regelung verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, vor einer Euthanasie mehrere Voraussetzungen zu prüfen. Der Wunsch der Patientin oder des Patienten muss freiwillig und wohlüberlegt sein. Das Leiden muss unerträglich sein, ohne realistische Chance auf Verbesserung.
Ärztinnen und Ärzte müssen außerdem über die Situation und Prognose aufklären, gemeinsam feststellen, dass es keine vernünftige Alternative gibt, und eine zweite Meinung bei einer unabhängigen Ärztin oder einem unabhängigen Arzt einholen.
Belgien
Belgien hat Euthanasie im Jahr 2002 unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt.
Die Initiative muss von der Patientin oder dem Patienten ausgehen, die oder der zum Zeitpunkt der Bitte bei vollem Bewusstsein und zurechnungsfähig sein muss. Die betroffene Person muss an einer unheilbaren Erkrankung leiden und andauernde, unerträgliche körperliche und/oder seelische Schmerzen haben, die sich nicht lindern lassen.
Luxemburg
Luxemburg hat 2009 ein Gesetz zu Euthanasie und assistiertem Suizid verabschiedet. Es gibt Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, zu sterben, wenn ihr Leiden als unerträglich gilt.
Voraussetzung ist eine unheilbare Erkrankung infolge eines Unfalls oder einer Krankheit.
Der Antrag muss gestellt werden, solange die Patientin oder der Patient bei Bewusstsein ist, volljährig und entscheidungsfähig, und ohne Druck von außen handelt.
Österreich
Österreich erlaubt seit 2022 assistierten Suizid. Das Modell sieht ausschließlich eine freiwillige Form vor, bei der die Patientin oder der Patient das tödliche Medikament selbst einnimmt. Apotheken geben das Mittel erst nach einem strengen Prüfverfahren aus.
Das Angebot richtet sich an volljährige Personen mit Entscheidungsfähigkeit, die an einer schweren, unheilbaren und dauerhaften Krankheit leiden, die eine „dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensführung“ verursacht.
Diese Länder beraten über die Legalisierung der Sterbehilfe
In Frankreich hat Präsident Emmanuel Macron nach seiner Wiederwahl 2022 angekündigt, ein Gesetz zur Sterbehilfe vorzulegen.
Seit der offiziellen Vorstellung des Entwurfs im Jahr 2024 ist das Vorhaben umstritten. Der Text pendelt seither zwischen Nationalversammlung und Senat hin und her. Das Verfahren läuft noch, als Nächstes steht eine zweite Lesung im Senat an.
Das portugiesische Parlament verabschiedete bereits 2023 ein Gesetz zu Euthanasie und Sterbehilfe. In Kraft ist es jedoch noch nicht. Der portugiesische Präsident legte zweimal ein Veto ein, zudem befasste sich das Verfassungsgericht mit dem Gesetz.
Auf Malta startete die Regierung im vergangenen Jahr eine öffentliche Konsultation zu freiwilliger aktiver Sterbehilfe, um über einen möglichen Gesetzentwurf zu entscheiden.
In Slowenien sprach sich ein unverbindliches Referendum 2024 für Sterbehilfe aus. Die Nationalversammlung setzte dies 2025 in ein Gesetz um. In einem zweiten, verbindlichen Referendum lehnten Ende vergangenen Jahres jedoch 53 Prozent der Wählerinnen und Wähler das Gesetz ab. Die Umsetzung ist nun für mindestens ein Jahr ausgesetzt.