Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Gesetz zur assistierten Sterbehilfe, obwohl der Senat es zuvor abgelehnt hatte und landesweit Streit auslöste.
Die französische Nationalversammlung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Hilfe beim Sterben mit 295 Ja- und 232 Nein-Stimmen gebilligt, nach der Ablehnung durch den Senat im Januar.
„Diese Abstimmung ist der Höhepunkt mehrjähriger Arbeit und einer gründlichen öffentlichen Debatte, geführt mit Ernsthaftigkeit, Respekt und Würde“, schrieb die Präsidentin der Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet, nach der Abstimmung auf X.
Der Gesetzentwurf sorgt in Frankreich für Kontroversen und hat eine breite Debatte darüber ausgelöst, wie Hilfe am Lebensende geregelt werden soll.
Seit der ersten Vorlage wurde der Text mehrfach geändert. Kritikerinnen und Kritiker sind gespalten: Die einen meinen, er sei im Verfahren verwässert worden, die anderen halten ihn weiterhin für zu großzügig.
Die für den Text zuständigen Abgeordneten betonten jedoch, die Endfassung habe „einen ausgewogenen Punkt erreicht“.
Laut dem Berichterstatter Philippe Vigier schafft der Entwurf neue Rechte für Patientinnen und Patienten, gewährleistet zugleich die Freiheit von Fachkräften, sich zu enthalten, und sieht Schutzmechanismen für alle Beteiligten vor – für Erkrankte, Angehörige und das medizinische Personal.
Was regelt das Gesetz?
Der Entwurf schafft ein Recht auf Hilfe beim Sterben für volljährige Menschen mit schweren, unheilbaren Krankheiten in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium.
Eine wichtige Änderung in der Endfassung: Rein psychisches Leiden reicht für den Zugang zur Hilfe beim Sterben nicht mehr aus.
Nur Patientinnen und Patienten, die körperlich nicht in der Lage sind, die tödliche Substanz selbst einzunehmen, dürfen sie von einer Ärztin, einem Arzt oder einer Pflegekraft verabreichen lassen.
Voraussetzung ist ein Alter über 18 Jahren sowie die französische Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitz in Frankreich.
Ein Team von medizinischen Fachkräften muss bestätigen, dass die betroffene Person an einer schweren und unheilbaren Krankheit „in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium“ leidet, dauerhaft unter unerträglichen und nicht behandelbaren Schmerzen steht und aus freiem Willen um das tödliche Medikament bittet.
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Gewissensklausel für Beschäftigte im Gesundheitswesen vor, die sich nicht an dem Verfahren beteiligen wollen. Sie müssen die Patientinnen und Patienten dann an andere Fachkräfte verweisen.
Langer Weg bis zur Verabschiedung
Präsident Emmanuel Macron hatte 2022 ein Gesetz zum Lebensende angekündigt.
Die Regierung legte den Entwurf 2024 offiziell vor, im Mai 2025 stimmte die Nationalversammlung zu.
Am 28. Januar lehnte der Senat den Text jedoch mit 181 Nein- bei 122 Ja-Stimmen ab.
Nach der Meinungsverschiedenheit zwischen beiden Kammern kam ein gemeinsamer Ausschuss mit sieben Senatorinnen und Senatoren sowie sieben Abgeordneten zusammen, um einen Ausgleich zu finden. Er scheiterte jedoch und gab den Entwurf an die Nationalversammlung zurück.
Die Abgeordneten haben den Text nun erneut gebilligt, er geht deshalb wieder an den Senat. Kommt weiterhin keine Einigung zustande, hat am Ende die Nationalversammlung das letzte Wort.