Die Schauspielerin wurde im Fall „Nummaria“ freigesprochen, doch das Finanzamt legte Berufung ein; auch ihr Mann, Produzent Miguel Ángel Bernardeau, muss erneut vor Gericht.
Die Berufungskammer der Audiencia Nacional hat den Freispruch der Schauspielerin Ana Duato und ihres Ehemanns, des Produzenten Miguel Ángel Bernardeau, im Fall „Nummaria“, der mit einem mutmaßlichen Steuerbetrug in Verbindung steht, aufgehoben. Mit der Entscheidung hebt das Gericht das im Juli 2025 ergangene Urteil auf und ordnet einen neuen Prozess an.
Die Ermittlungen legten eine mutmaßliche Struktur zur Steuerhinterziehung offen, die rund um die spanische Kanzlei Nummaria von Fernando Peña aufgebaut war. Zu seinen Mandanten zählte auch die Schauspielerin Ana Duato.
Im Prozess stellte das Gericht fest, dass das Netzwerk komplexe Firmengeflechte in Spanien und im Ausland nutzte. Ziel war es, die Steuerlast zahlreicher Mandanten zu senken oder ganz zu vermeiden, darunter bekannte Gesichter der Unterhaltungsbranche wie Ana Duato und Imanol Arias.
Nun hat die Justiz angeordnet, den Prozess gegen sie und ihren Ehemann vor einer anderen Kammer zu wiederholen. Die Audiencia Nacional hatte Ana Duato ursprünglich vom Vorwurf der Steuerdelikte freigesprochen, verurteilte aber den Steuerberater und Buchhalter Fernando Peña, Eigentümer der Kanzlei Nummaria, zu 80 Jahren Haft.
Imanol Arias: verurteilt zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft
Der Schauspieler Imanol Arias wurde im Juli 2025 zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Er akzeptierte die Strafe nach einer Einigung mit der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft. Außerdem zahlte er 2.225.973 Euro an das Finanzamt zurück.
Die Berufungskammer hat auch die Strafe für den Steuerberater und Inhaber von Nummaria, Fernando Peña, um zwei Jahre reduziert. Seine Haftstrafe sinkt damit von 80 auf 78 Jahre, weil das Gericht einen der Steuerstraftatbestände als verjährt ansieht.
Im Fall von Fernando Peña ordnet die Kammer ebenfalls eine Neuverhandlung an. Sie bezieht sich allerdings nur auf seine Rolle als Gehilfe bei den Taten, die Ana Duato und ihrem Ehemann Miguel Ángel Bernardeau zur Last gelegt werden.
Nach Ansicht des Gerichts ist der Freispruch für Ana Duato nicht ausreichend begründet. Unklar bleibe, warum kein Betrug und keine Verschleierung vorliegen sollen, obwohl sie Einkünfte über eine Zweckgesellschaft leitete und damit ihre Einkommensteuerlast senkte.
Schauspielerin versteuert nur 40 % ihrer Einkünfte
Die Strafkammer hatte die Schauspielerin freigesprochen. Sie ging davon aus, dass sie als professionelle Künstlerin ohne steuerliche Ausbildung in gutem Glauben handeln konnte und dank der Beratung davon ausging, legal zu besteuern.
Die Berufungskammer folgt nun jedoch den Argumenten des Anwalts des Staates und stellt dieses Unwissen infrage. Es sei nicht plausibel, dass Duato den fiktiven Charakter der Verträge nicht erkannte, obwohl sie über drei Jahre hinweg Beträge erhielt, die deutlich über den ursprünglich vereinbarten Honoraren lagen.
Das Gericht sieht – im Einklang mit der Staatsanwaltschaft – die Beteiligung von Ana Duato an der Gründung verschiedener Gesellschaften als erwiesen an, insbesondere der Zweckgesellschaft GAUMUKH AEIE. Außerdem habe sie an mehreren Rechtsgeschäften mitgewirkt, darunter Bildrechteübertragungen, und Einkünfte aus ihren Leistungen über diese Konstruktionen bezogen.
Durch das gewählte Deklarationsmodell versteuerte die Schauspielerin nur 40 % ihrer Einnahmen. Von 2.240.000 Euro in drei Jahren gab sie lediglich 896.000 Euro an. Diese Differenz sei offensichtlich und nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend erklärt.
Einkünfte über Gesellschaft des Angeklagten abgerechnet
Beim Produzenten und Drehbuchautor Miguel Ángel Bernardeau hält das Gericht die Begründung für Zweifel an einer möglichen Verschleierung oder einem möglichen Betrug durch den Steuerberater für unzureichend. Gestützt auf die Rechtsprechung kommt es zu dem Schluss, dass die Einkünfte über eine vom Angeklagten selbst gegründete Gesellschaft flossen.
Nach Auffassung der Kammer wollte Fernando Peña die wirtschaftlichen Geschäfte seiner Mandanten verschleiern, um den Fiskus zu täuschen. So sollten Steuern wie die Mehrwertsteuer, die Körperschaftsteuer oder die Einkommensteuer umgangen werden.
Das Gericht stellt klar, dass das Urteil nur im Hinblick auf die Verurteilung des Steuerberaters Fernando Peña mit einer Revision angefochten werden kann. Die Anordnung zur Wiederholung des Prozesses gegen Ana Duato und Miguel Ángel Bernardeau ist nicht revisibel.