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Vorwürfe sexueller Gewalt gegen Patrick Bruel: Staatsanwaltschaft fordert Anklage und Haft

Patrick Bruel im Jahr 2021
Patrick Bruel im Jahr 2021 Copyright  AP Photo
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Von Jean-Philippe Liabot
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Nach zwei Tagen in Polizeigewahrsam beantragte die Staatsanwaltschaft Nanterre am Mittwoch Anklage und Untersuchungshaft für den 67-jährigen Künstler. Mehrere Vorwürfe sexueller Gewalt weist er entschieden zurück.

Der juristische Druck auf Patrick Bruel nimmt zu. Der französische Sänger und Schauspieler verbrachte 48 Stunden im Gewahrsam der Pariser Kriminalpolizei, wo ihn die Ermittler ausführlich vernahmen.

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Nach den Vernehmungen brachte die Polizei ihn vor die Justiz, um ihn einem Gremium von drei Untersuchungsrichtern vorzuführen. Die Richter sollen nun die Akten prüfen und über die Anträge der Staatsanwaltschaft entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte unter anderem seine förmliche Beschuldigung sowie seine vorläufige Inhaftierung.

Die Staatsanwaltschaft in Nanterre fordert die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen schwerer Vorwürfe: Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und sexuelle Belästigung. Die aktuellen Anträge stützen sich auf die Aussagen von neun mutmaßlichen Opfern. Die geschilderten Taten sollen sich zwischen 2010 und 2019 in Frankreich, der Schweiz und Belgien ereignet haben. Die französische Popikone weist sämtliche Anschuldigungen weiterhin entschieden zurück.

Zahlreiche Anzeigen befeuern Affäre

Über die neun Fälle hinaus enthält die Akte einen besonders schweren zweiten Teil. Die Ermittler haben eigene Verfahren zu 13 weiteren Frauen angelegt. Sie werfen ihm äußerst schwerwiegende Übergriffe vor: sexuelle Belästigung und sexuelle Angriffe bis hin zu Vergewaltigungen und versuchten Vergewaltigungen.

Diese Berichte betreffen deutlich weiter zurückliegende Vorfälle, die zwischen 1992 und 2008 stattgefunden haben sollen.

Nach erster Einschätzung der Staatsanwaltschaft sind diese Vorwürfe wohl verjährt. Dennoch gelten sie als wichtiger Bestandteil des Verfahrens.

Die drei gemeinsam zuständigen Untersuchungsrichter müssen nun gründlich prüfen, ob die Verjährung tatsächlich eingetreten ist oder ob frühere Verfahrensschritte sie unterbrochen haben.

Nicht alle mutmaßlichen Opfer haben offiziell Anzeige erstattet. Gründe dafür sind Angst, die erlittenen Traumata oder der Umstand, dass die Vorfälle teils viele Jahre zurückliegen. Dennoch wächst die Akte durch immer mehr Berichte, die sich in vielen Punkten ähneln. Die Untersuchungsrichter müssen all diese Elemente nun sorgfältig auswerten, um mögliche Verantwortlichkeiten in dieser Affäre zu klären.

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