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Wie der Digital Markets Act Ihren digitalen Alltag verändert

Italien, Amazon, Apple
Italien: Amazon und Apple Copyright  AP Photo
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Von Evi Kiorri
Zuerst veröffentlicht am
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Mit dem DMA können Europäer ihren Standardbrowser frei wählen, mit Konkurrenz-Apps bezahlen und plattformübergreifend chatten. Doch vielen Bürgern ist das Gesetz kaum bekannt.

Der Digital Markets Act (DMA) ist im Mai 2023 in Kraft getreten. Er richtet sich an sogenannte Gatekeeper – also einige wenige große Technologiekonzerne, deren Plattformen inzwischen zur zentralen Infrastruktur des digitalen Alltags geworden sind. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen wie Apple, Google, Meta, Amazon und ByteDance dazu, ihre digitalen Ökosysteme stärker für Wettbewerber zu öffnen.

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Nutzer sollen mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten. Zugleich dürfen die Konzerne ihre eigenen Dienste nicht länger gegenüber konkurrierenden Angeboten bevorzugen. Die Europäische Kommission hat bislang sieben Unternehmen als Gatekeeper eingestuft. Die erste formelle Überprüfung der Verordnung, die im April 2026 veröffentlicht wurde, kam zu dem Ergebnis, dass der DMA weiterhin "zweckmäßig" ist.

Mehr Auswahl, mehr Klicks

Am sichtbarsten sind für viele Nutzerinnen und Nutzer die neuen Auswahlmöglichkeiten. In der EU können iPhone-Besitzer inzwischen konkurrierende Browser oder Bezahl-Apps als Standard festlegen, Apps aus alternativen Quellen installieren und Zahlungsdienste von Drittanbietern nutzen.

In Deutschland bezahlen viele inzwischen über PayPal, in den skandinavischen Ländern stehen auf Apple-Geräten zudem lokale Zahlungsdienste zur Verfügung. Auch bei der plattformübergreifenden Kommunikation gibt es erste Fortschritte. Nutzer des lettischen Start-up-Messengers BirdyChat können inzwischen Nachrichten an Kontakte auf WhatsApp senden – technisch und rechtlich war das vor dem Digital Markets Act nicht möglich.

Agustín Reyna, Generaldirektor der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, sieht darin einen ersten Beleg dafür, dass das Gesetz Wirkung zeigt.

"Heute können Verbraucherinnen und Verbraucher auf iPhones über einen sogenannten Choice Screen ihren bevorzugten Browser auswählen. Außerdem sehen wir, dass sie mit BirdyChat Nachrichten an Kontakte auf WhatsApp senden können", sagte Agustín Reyna im Gespräch mit Euronews.

Studien deuten darauf hin, dass solche Auswahlbildschirme tatsächlich Wirkung zeigen. Daten von sechs Unternehmen, die von Reuters ausgewertet wurden, legen nahe, dass sich Nutzerinnen und Nutzer in der EU zunehmend von den voreingestellten Browsern Chrome und Safari abwenden und häufiger datenschutzorientierte Alternativen wählen. Mozilla, das Unternehmen hinter Firefox, berichtet von einer hohen Nutzerbindung bei Personen, die den Browser über die vom DMA vorgeschriebenen Auswahlbildschirme installiert haben.

Das Unternehmen führt das Wachstum seines Marktanteils in der EU auf die neuen Regeln zurück.

Mehr Auswahl – aber auch mehr Komplexität

Doch nicht alle Bürger empfinden den Digital Markets Act als Erleichterung. Verbraucherumfragen zeigen, dass selbst einfache digitale Aufgaben für viele Nutzer komplizierter geworden sind. Bis zu 66 Prozent der intensiven Internetnutzer berichten von längeren Suchvorgängen, einige empfinden die Suchergebnisse zudem als weniger relevant. Kritiker sehen darin keinen Zufall. Aus ihrer Sicht setzt der DMA die falschen Anreize, weil er vor allem den Zugang konkurrierender Anbieter zu bestehenden Plattformen regelt, anstatt die Entstehung neuer Wettbewerber zu fördern.

Manche warnen außerdem davor, dass strenge Vorgaben bereits vor dem Nachweis konkreter Schäden Investitionen bremsen und die Einführung neuer Produkte verzögern könnten. Die zusätzlichen Schritte und die höhere Komplexität seien daher eine direkte Folge der gesetzlichen Anforderungen – und der Art, wie die betroffenen Unternehmen darauf reagieren. Apple erklärte, die Vorgaben des DMA hätten Auswirkungen darauf, wie neue Funktionen in der EU eingeführt werden.

So verschob das Unternehmen den Start von iPhone Mirroring für europäische Nutzerinnen und Nutzer und verwies auf notwendige Anpassungen an die Regulierung. Für Agustín Reyna liegt das eigentliche Problem jedoch nicht im Gesetz selbst, sondern in dessen Umsetzung durch die Unternehmen.

"Die Frage ist nicht, ob der DMA Dinge für Verbraucherinnen und Verbraucher komplizierter macht. Entscheidend ist, warum die Umsetzung des DMA durch diese Unternehmen die Ausübung der Rechte erschwert, die der DMA den Verbraucherinnen und Verbrauchern einräumt", sagte er gegenüber Euronews.

Pingpong zwischen Kommission und Konzernen

In Brüssel, dem Zentrum der europäischen Digitalaufsicht, beschreiben Behörden und Verbraucherverbände einen langwierigen Schlagabtausch mit den größten Technologiekonzernen der Welt. Die Gatekeeper legen Änderungsvorschläge vor, die Europäische Kommission prüft sie, stuft sie als unzureichend ein – und der Prozess beginnt von vorn.

"Zwischen der Kommission und den Gatekeepern läuft ein regelrechtes Pingpong", sagt Agustín Reyna. "Viele dieser Unternehmen nehmen nur minimale Änderungen vor und fragen anschließend die Kommission: 'Reicht das jetzt?' Die Antwort lautet dann: 'Nein, das genügt nicht.' Dadurch verzögern sich dringend notwendige Anpassungen."

Gleichzeitig macht die Kommission deutlich, dass sie bereit ist, Verstöße auch finanziell zu sanktionieren. Im April 2025 verhängte sie gegen Apple eine Geldbuße von 500 Millionen Euro, weil das Unternehmen gegen die sogenannten Anti-Steering-Regeln verstoßen hatte. Entwicklern im App Store war es nicht erlaubt, Nutzerinnen und Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb der Plattform hinzuweisen.

Meta wurde wegen seines Werbemodells "Consent or Pay" zu einer Geldstrafe von 200 Millionen Euro verurteilt. Nach Auffassung der Kommission bot das Modell den Nutzerinnen und Nutzern keine echte Wahlmöglichkeit. Beide Unternehmen haben Rechtsmittel gegen die Entscheidungen eingelegt. Bußgelder wegen Verstößen gegen die Vorgaben zu Standardoptionen hat die Kommission bislang jedoch nicht verhängt. Eine Untersuchung zur Browser-Auswahl auf Apple-Geräten stellte sie ein, nachdem Apple zugesagt hatte, die Bedienung zu verbessern.

KI als nächste Baustelle

Verbraucherschutzorganisationen richten ihren Blick inzwischen auf Themen, die über den bisherigen Anwendungsbereich des Digital Markets Act hinausgehen. Vor allem der rasche Einsatz Künstlicher Intelligenz auf digitalen Plattformen wirft die Frage auf, ob das Gesetz mit der technologischen Entwicklung Schritt halten kann. Die Europäische Kommission hat deshalb ein Verfahren gegen Meta eingeleitet.

Der Konzern integriert KI-Funktionen in WhatsApp, ohne den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit zu geben, diese abzuwählen oder einen anderen Chatbot zu wählen. Für Agustín Reyna ist dieser Fall ein wichtiger Test dafür, wie sich der regulatorische Instrumentenkasten künftig weiterentwickeln muss.

"Diese Märkte verändern sich sehr schnell. Aufgrund der Dynamik dieser Technologien wird ihre Regulierung immer schwieriger. Die Behörden brauchen Instrumente, mit denen sie klar sagen können: Bis hierhin und nicht weiter – und ab diesem Zeitpunkt müsst ihr die Änderungen ohne Verzögerung umsetzen", betont Reyna.

Die europäische Verbraucherorganisation BEUC fordert deshalb, die Interoperabilitätsregeln des DMA auch auf soziale Netzwerke auszuweiten. Nutzerinnen und Nutzer sollten plattformübergreifend miteinander kommunizieren können, ohne an Algorithmen gebunden zu sein, die sie nicht selbst gewählt haben. Darüber hinaus plädiert der Verband dafür, Cloud-Dienste und KI-Infrastrukturen in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen, da sie zunehmend zur Grundlage der digitalen Wirtschaft werden.

Digitale Souveränität statt Protektionismus

Der Digital Markets Act ist inzwischen Teil einer größeren geopolitischen Auseinandersetzung geworden. Kritiker in Washington werfen der EU vor, mit dem Gesetz gezielt gegen amerikanische Technologiekonzerne vorzugehen. Tatsächlich haben mehrere der sieben als Gatekeeper eingestuften Unternehmen – darunter Alphabet, Apple, Meta, Amazon und ByteDance – ihren Hauptsitz außerhalb Europas.

Die Europäische Kommission betont jedoch, dass für die Einstufung ausschließlich Größe und Marktmacht eines Unternehmens ausschlaggebend sind – nicht dessen Herkunft. Auch das Europäische Parlament macht deutlich, dass ein Handelsabkommen mit den USA für Europa nicht infrage kommt, wenn dadurch die europäischen Digitalregeln aufgeweicht würden. #

"Im DMA werden amerikanische Unternehmen nirgendwo gezielt ins Visier genommen. Die Regeln beruhen ausschließlich auf quantitativen und qualitativen Kriterien. Europa muss aber die Möglichkeit behalten, seine eigenen Vorschriften festzulegen. Ein Eingreifen von außen ist schlicht inakzeptabel", sagt Agustín Reyna.

Für Verbraucher zählt letztlich vor allem, ob sich ihr digitaler Alltag spürbar verändert. Mit der Kampagne "Choice by Default" informiert die europäische Verbraucherorganisation BEUC über die neuen Rechte, die der DMA schafft. Die Spielregeln der digitalen Märkte haben sich bereits verändert – ob die Menschen diese Veränderungen im Alltag tatsächlich wahrnehmen, bleibt jedoch abzuwarten.

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