Am 28. April erklärte die EU-Kommission den Digital Markets Act für wirksam und verbraucherfreundlich. Das Parlament drängt trotz Widerstands auf härtere Durchsetzung.
Der Digital Markets Act (DMA) soll Europas digitale Märkte fairer und zugänglicher machen. Dazu begrenzt er die Macht großer Online-Plattformen, der sogenannten Gatekeeper.
Am 28. April hat die EU-Kommission ihre erste Überprüfung des DMA seit seinem formalen Inkrafttreten 2022 abgeschlossen. In ihrer Bewertung von Anwendung und Durchsetzung kommt sie zu dem Schluss, dass der DMA „weiterhin relevant ist und gut an das sich wandelnde digitale Umfeld angepasst bleibt“.
„Ich stimme der Einschätzung der EU-Kommission im Großen und Ganzen zu. Digitale Märkte entwickeln sich jedoch rasant, und der Rechtsrahmen darf nicht statisch verstanden werden, vor allem mit Blick auf KI und Cloud“, sagt Andreas Schwab, Europaabgeordneter der EVP und Berichterstatter für den DMA.
Die Kommission stützt ihre Analyse auf 450 Stellungnahmen aus öffentlichen Konsultationen zwischen Juli und September 2025. Das Feedback fällt überwiegend positiv aus, viele Akteure fordern aber eine konsequentere Umsetzung des Gesetzes.
Befürworter des DMA halten die Regeln für unverzichtbar, um im digitalen EU-Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Verbrauchern die Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben. Kritiker sehen neue Compliance-Probleme, befürchten Schaden für Innovationen und warnen vor sinkenden Investitionen.
Der DMA sei ein sehr weitreichender, technischer Eingriff der Kommission, der nur bestimmte Großunternehmen treffe, sagte Maria Teresa Stecher, Senior Policy Manager beim Branchenverband Computer and Communication Industry Association (CCIA) in Brüssel. Das erschwere die Einhaltung der Verfahrensregeln und lasse ausgewogene Kontrollmechanismen vermissen.
Die CCIA vertritt vier der sieben von der EU als Gatekeeper eingestuften Konzerne: Apple, Amazon, Google und Meta.
Warum braucht es den DMA?
Große Online-Plattformen wie Booking, Google oder Amazon beherrschen zentrale digitale Dienste wie App-Stores, Marktplätze und Suchmaschinen. Dadurch können sie Geschäftsbedingungen diktieren, Daten kontrollieren, den Marktzugang steuern und den Wettbewerb verzerren.
Die wachsende Marktmacht dieser Plattformen in den späten 2010er- und frühen 2020er-Jahren veranlasste die EU, ihre Kontrolle über den digitalen Markt deutlich zu verschärfen. Das bedeutete einen Kurswechsel in der Regulierung.
Der DMA will Verstöße vorbeugend verhindern, indem er die Gatekeeper-Macht der Plattformen von vornherein begrenzt. Er definiert klare Kriterien zur Einstufung als Gatekeeper und legt Pflichten und Verbote fest, die digitale Märkte von Beginn an fairer und wettbewerbsorientierter machen sollen.
Bis 2022 griffen Wettbewerbs-, Verbraucher- und Datenschutzrecht meist erst nach festgestellten Verstößen und führten dann zu Geldbußen. Gatekeeper konnten ihre dominante Stellung lange ungebremst ausnutzen. „Es gab den politischen Willen, bestimmte Unternehmen gezielt anzusprechen und dafür einen eigenen Rahmen mit Namen zu schaffen. Das Wettbewerbsrecht und entsprechende Verfahren hätten aber dieselben Ergebnisse liefern können“, meint Stecher.
Als Gatekeeper gelten Unternehmen, die in den vergangenen drei Jahren einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro erzielt haben, an der Börse mindestens 75 Milliarden Euro wert sind und monatlich mindestens 45 Millionen Endnutzerinnen und -nutzer erreichen. Zwischen 2023 und 2025 erfüllten sieben Unternehmen diese Kriterien: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Booking. 23 ihrer Online-Dienste stuft die EU als zentrale Zugangspunkte ein.
Der DMA verpflichtet die Plattformen, Drittanbietern die Interaktion mit ihren Diensten zu ermöglichen, ihnen Zugang zu nutzergenerierten Daten zu geben und Angebote auch außerhalb der eigenen Plattformen zuzulassen. Sie dürfen ihre eigenen Produkte nicht mehr bevorzugen, Nutzerinnen und Nutzern das Deinstallieren von Apps nicht mehr verbieten und sie für Werbezwecke nicht mehr ohne Einwilligung verfolgen.
Verstöße gegen den DMA können teuer werden. Die Kommission kann Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, bei Wiederholung bis zu 20 Prozent, sowie laufende Strafzahlungen von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes. 2025 musste Apple 500 Millionen Euro und Meta 200 Millionen Euro zahlen. Am 16. April forderte die Kommission Google zudem auf, Suchdaten für Drittanbieter zugänglich zu machen.
Was bringt der DMA Bürgern und Unternehmen?
Der DMA verschafft Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen mehr Auswahl, mehr Kontrolle und ein faireres Online-Umfeld.
Verbraucherinnen und Verbraucher können Suchmaschinen und Browser frei wählen, vorinstallierte Apps löschen und Anwendungen aus alternativen App-Stores installieren.
„Heute können Verbraucherinnen und Verbraucher etwa auf iOS ihren bevorzugten Browser über eine sogenannte Auswahlseite bestimmen“, erklärt Agustin Reyna, Generaldirektor der Verbraucherorganisation BEUC.
Außerdem entscheiden Nutzerinnen und Nutzer, auf welche Plattform sie ihre Daten übertragen und wie diese plattformübergreifend genutzt werden, etwa für personalisierte Werbung. Empfehlungen der Plattformen sollen Suchergebnisse für Produkte und Dienstleistungen nicht mehr verzerren.
Stecher hält dagegen, dass DMA-bedingte Änderungen die Orientierung im Netz komplizierter und weniger nutzerfreundlich machen. Nutzerinnen und Nutzer müssten nun öfter über Zwischenanbieter auf Suchergebnisse zugreifen. Das führe zu weniger relevanten Treffern und höheren Preisen.
Für Unternehmen schafft der DMA mehr Augenhöhe mit den großen Plattformen. Sie können ihre Dienste genauso sichtbar bewerben und eigene App-Stores betreiben. Auf den Plattformen der Gatekeeper dürfen sie ihre Produktpreise selbst festlegen, innovative Dienste für iOS-, Android- und Windows-Nutzende anbieten und auf die von ihnen erzeugten Daten zugreifen.
„Die Kommission blendet die negativen Folgen für kleinere Firmen aus, die stark von Gatekeepern abhängen. Dort entstehen jährliche Verluste zwischen acht und 114 Milliarden Euro“, kritisiert Stecher.
Schwab entgegnet: „Bedenken wegen unbeabsichtigter Nebenwirkungen muss man ernst nehmen, sie werden aber oft übertrieben. Bisher gibt es nur wenige Hinweise auf systematische negative Folgewirkungen – das ist vor allem ein Narrativ der Gatekeeper selbst.“
Begrenzte Wirkung bisher
Trotz erster Fortschritte entfaltet das Gesetz seine Wirkung noch nicht vollständig. Hauptgrund sind praktische Schwächen.
Die Überprüfung der Kommission zeigt, dass die Regeln langsam und uneinheitlich durchgesetzt werden. Einige der größten Tech-Konzerne erfüllen die Vorgaben nur teilweise oder auf eine Weise, die den eigentlichen Zweck verwässert. Mitunter gestalten sie Apps und Einstellungen so um, dass es zwar Alternativen gibt, diese aber schwerer zu finden oder zu nutzen sind. Das schreckt viele Menschen vor einem Wechsel ab.
„Die Unternehmen reagieren sehr zurückhaltend auf Änderungen. Oder sie führen Anpassungen zu langsam ein und nutzen Tricks, um es Verbraucherinnen und Verbrauchern schwerer zu machen, ihre neuen Rechte wirklich zu nutzen“, beobachtet Reyna.
Zudem gibt es Lücken beim Umgang mit schnelllebigen Technologien wie Künstlicher Intelligenz. Der DMA entstand noch vor dem aktuellen KI-Boom. Die Aufsichtsbehörden klären erst nach und nach, wie sie die bestehenden Regeln auf Assistenten oder Chatbots anwenden. Dadurch droht, dass dominante Konzerne eigene KI-Dienste direkt in Betriebssysteme oder Suchmaschinen einbauen und ihre Stellung weiter ausbauen.
Ein weiteres Problemfeld ist das Cloud-Computing. Obwohl es große Teile der Digitalwirtschaft trägt, fällt es noch nicht vollständig unter die strengsten Vorgaben des DMA. Unternehmen haben deshalb weiterhin Mühe, den Anbieter zu wechseln oder ihre Daten zu migrieren und bleiben oft an einen Cloud-Dienst gebunden. Für Endnutzerinnen und Endnutzer bedeutet das weniger innovative Angebote und langfristig höhere Preise.
Die Kommission sieht außerdem Transparenzdefizite. Die Compliance-Berichte der großen Plattformen bleiben oft so vage, dass kaum erkennbar ist, was im Hintergrund wirklich passiert. Kleinere Unternehmen, Forschende und Verbraucherverbände berichten, dass sie Entscheidungen nur schwer nachvollziehen können und unklar ist, ob die Regeln im Alltag eingehalten werden.
Der Bericht macht auch Reibungen zwischen dem DMA und anderen EU-Rechtsakten deutlich, vor allem beim Datenschutz und bei der Cybersicherheit. Unternehmen klagen, dass die Erfüllung eines Regelwerks gelegentlich mit einem anderen kollidiert. Produktanpassungen verzögern sich dadurch oder neue Funktionen kommen später nach Europa. Für Nutzerinnen und Nutzer kann das zu einem anderen, teils eingeschränkten digitalen Angebot führen.
All diese Schwächen führen dazu, dass viele Vorteile bisher vor allem auf dem Papier stehen. Nutzerinnen und Nutzer sehen zwar mehr Auswahl bei Browsern, Apps oder Datenschutzeinstellungen, spüren die Verbesserungen im Alltag aber nicht immer. Unternehmen, insbesondere kleinere Anbieter, stoßen weiterhin auf Hürden, wenn sie mit etablierten Plattformen konkurrieren wollen.
Digitalwirtschaft neu ausbalancieren
Der DMA verspricht faireren Wettbewerb, weniger Markteintrittsbarrieren für kleinere Firmen und mehr Kontrolle für Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Daten und digitalen Dienste. Trotz aller Probleme löst er einige dieser Versprechen bereits ein.
Schon gut zwei Jahre nach Inkrafttreten haben alternative Browser und App-Stores durch neue Auswahldialoge deutlich an Sichtbarkeit gewonnen. Ihre Nutzung nimmt spürbar zu, die tatsächliche Auswahl wächst. Mehr als 40 Unternehmen haben neue Angebote entwickelt, weil sie besser auf Daten zugreifen können. Neue App-Marktplätze, teils von kleineren europäischen Firmen, sind auf den Markt gekommen. Auch Messenger-Dienste beginnen, miteinander zu kommunizieren, sodass kleinere Anbieter sich mit großen Plattformen wie WhatsApp oder Messenger verbinden können.
„So können Verbraucherinnen und Verbraucher etwa Nachrichten von BirdChat, einem lettischen Start-up, an Kontakte senden, die WhatsApp nutzen“, erläutert Reyna.
Nutzerinnen und Nutzer können vorinstallierte Apps deinstallieren, festlegen, wie ihre personenbezogenen Daten dienstübergreifend verknüpft werden, und Daten leichter zwischen Plattformen übertragen. Tatsächlich entscheidet sich ein „erheblicher“ Teil von ihnen gegen weitgehende Datenteilung. Auch die Transparenz bei Online-Werbung hat sich verbessert.
Nachschärfen statt Neustart
Die Überprüfung stellt klar: Das Gesetz bleibt bestehen, doch seine Anwendung muss präziser und detaillierter werden. Die Kommission will die Durchsetzung verstärken, häufiger förmliche Verfahren einleiten und mit sogenannten Spezifikationsentscheidungen genauer festlegen, wie Unternehmen die Regeln erfüllen müssen.
Reyna betont: „Die Durchsetzung durch die EU-Kommission ist entscheidend. Irgendwann stoßen Dialoge an ihre Grenzen. Die Kommission muss härter auftreten, damit die nötigen Änderungen kurzfristig kommen.“
Ein Schwerpunkt liegt künftig auf dem Cloud-Computing. Die Kommission hat Marktuntersuchungen gestartet, um zu prüfen, ob Angebote wie Amazon Web Services oder Microsoft Azure formell als Gatekeeper gelten sollen. In diesem Fall würden strengere Pflichten für Datenportabilität, Anbieterwechsel und Interoperabilität greifen.
Aufsichtsbehörden prüfen zudem, ob KI-Assistenten und ähnliche Werkzeuge unter bestehende Kategorien fallen. Parallel drängen sie auf zusätzliche Vorgaben, damit KI-Dienste leicht anpassbar bleiben und fair mit Betriebssystemen sowie Suchdaten zusammenarbeiten. Praktisch geht es darum, wie Standard-KI-Tools auf Geräten voreingestellt werden.
Die Kommission will außerdem neue Leitlinien ausarbeiten, die regeln, wie Unternehmen Einwilligungen einholen, Daten teilen und Portabilität ermöglichen. Vorgaben zum Profiling von Nutzerinnen und Nutzern sollen präziser werden, mit klareren Berichten über Datennutzung und möglicherweise strengeren Standardformularen für Hinweise.
Beim Thema Transparenz sollen Compliance-Berichte künftig detaillierter ausfallen. So ließe sich leichter vergleichen, wie verschiedene Plattformen vorgehen, und Lücken würden schneller sichtbar. Zugleich will die Kommission mehr Informationen über laufende Ermittlungen und regulatorische Gespräche veröffentlichen.
Um das System schlanker zu machen, plant sie vereinfachte Meldeformate für Unternehmen, eine engere Abstimmung mit nationalen Aufsichtsbehörden und möglicherweise Anpassungen der Durchführungsbestimmungen zum DMA. Zudem wächst die Bedeutung privater Rechtsdurchsetzung: Unternehmen und Verbraucherverbände sollen leichter selbst Klagen anstoßen können.
Schließlich will die Kommission die im Gesetz angelegten „Future-Proofing“-Instrumente aktiver nutzen. Der Anwendungsbereich könnte auf neue Dienste ausgeweitet werden, Pflichten ließen sich per Leitlinien nachjustieren. So soll der DMA mit schnelllebigen Bereichen wie KI Schritt halten, ohne das gesamte Regelwerk neu aufzurufen.
Für Bürgerinnen und Bürger sollen digitale Alltagsdienste dadurch flexibler und weniger restriktiv werden. Der Wechsel zwischen Apps fällt leichter, der Umgang mit personenbezogenen Daten lässt sich besser steuern, und Alternativen zu Standarddiensten auf Smartphones oder Plattformen werden greifbarer.
Für Unternehmen, vor allem kleinere Anbieter, ebnen die Maßnahmen den Wettbewerb. Ein leichterer Datenzugang, fairere Bedingungen in App-Stores und Betriebssystemen und mehr Chancen, mit integrierten Diensten zu konkurrieren, können neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Große Tech-Konzerne stehen dafür unter strengerer Aufsicht und klareren Regeln. Das begrenzt einige Vorteile, schafft aber auch mehr Rechtssicherheit darüber, was von ihnen erwartet wird.