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Ostsee, Manöver, Weltraum: Was im neuen deutsch-polnischen Abkommen steht

Die Verteidigungsminister Polens und Deutschlands, Władysław Kosiniak-Kamysz und Boris Pistorius, haben am 17. Juni 2026 in Warschau ein Verteidigungsabkommen unterzeichnet.
Polens Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz und sein deutscher Kollege Boris Pistorius haben am 17. Juni 2026 in Warschau ein Verteidigungsabkommen unterzeichnet. Copyright  Ministerstwo Obrony Narodowej/X
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Von Tomasz Lezon
Zuerst veröffentlicht am
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Angesichts wachsender Sicherheitsbedrohungen rücken Polen und Deutschland militärisch enger zusammen. Das neue Abkommen regelt Übungen, Logistik, Cyberabwehr und die Sicherheit in der Ostsee.

Am Mittwoch haben die Verteidigungsminister Polens und Deutschlands, Władysław Kosiniak-Kamysz und Boris Pistorius, in Warschau ein neues bilaterales Abkommen zur Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich unterzeichnet.

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Das Dokument regelt unter anderem die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Manövern, den Ausbau logistischer Infrastruktur, Cybersicherheit und maritime Fragen, einschließlich der Aktivitäten in der Ostsee. Auch die Nutzung des Weltraums ist Teil der Vereinbarung.

Die Minister trafen sich im Sitz des Verteidigungsministeriums in Warschau. Die Unterzeichnung fiel auf den 35. Jahrestag des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Das verlieh dem Termin zusätzliche Symbolkraft.

Neue Verteidigungsvereinbarung: Das steht drin

Das Verteidigungsministerium erklärte, das neue Abkommen schaffe eine rechtliche Grundlage mit aktualisierten Rahmenbedingungen für die gegenseitige Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen.

Die Initiative solle außerdem die laufende operative Zusammenarbeit ordnen und dabei die aktuelle Sicherheitslage in Mittel- und Osteuropa berücksichtigen, betonte das Ministerium. Das Dokument ergänzt bestehende Verteidigungsmechanismen in NATO und Europäischer Union.

Die neue Vereinbarung ersetzt die bisher geltende Rahmenvereinbarung zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Verteidigungszusammenarbeit, die im Juni 2011 in Warschau unterzeichnet worden war.

Nach Angaben des Verteidigungsministeriums umfasst das Abkommen vor allem Regelungen zur militärischen Mobilität, zum Ausbau von Infrastruktur für logistische Unterstützung, zur Zusammenarbeit im maritimen Bereich einschließlich der Ostsee, zur Cybersicherheit und zur Nutzung des Weltraums.

Anders als der 2025 unterzeichnete polnisch-französische Vertrag sieht das Abkommen mit Deutschland jedoch keine gegenseitigen Sicherheitsgarantien vor.

Vizepremier und Außenminister Radosław Sikorski hatte zuvor erläutert, warum die Vereinbarung nicht den Rang eines Vertrags erhalten habe. Nach seinen Worten hängt diese Einstufung mit der Haltung des Präsidenten und von Politikern der Partei Recht und Gerechtigkeit zu den polnisch-deutschen Beziehungen zusammen.

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