Die Regierung in Deutschland will die Regeln für Krankmeldungen verschärfen. Wie unterscheiden sich Lohnfortzahlung und Attestpflicht in europäischen Ländern?
In Deutschland sollen nach dem Willen der Schwarz-Roten Regierungskoalition Beschäftigte sich künftig nicht mehr ohne Attest krankmelden können. Demnach soll vom ersten Krankheitstag an eine Krankschreibung nötig sein, und telefonisch soll diese nicht mehr zu bekommen sein.
Die Regelung gehört zu den neuen Plänen, die Bundeskanzler Friedrich Merz vergangene Woche vorgestellt hat, und mit denen die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln möchte.
Derzeit dürfen Beschäftigte bis zu drei Tage ohne Attest zu Hause bleiben. Das Krankschreiben können sie zudem oft erhalten, ohne persönlich eine Arztpraxis aufzusuchen - eine Regelung aus Corona-Zeiten. Wer krankgeschrieben ist, bekommt bislang bis zu sechs Wochen lang sein volles Gehalt weitergezahlt.
Merz hatte wiederholt kritisiert, die Krankmeldungen lägen in Deutschland zu hoch und bremsten die Produktivität.
Doch wie steht Deutschland im europäischen Vergleich da?
Wie einfach ist es anderswo, sich krankzumelden, und wie hoch fällt die Lohnfortzahlung aus?
Polen: Neue Pflichtuntersuchung nach 14 Krankheitstagen
Deutschland steht mit dem Wunsch nach einem härteren Kurs gegen mutmaßlichen Missbrauch nicht allein da. Auch das Nachbarland Polen zieht die Schrauben an.
Dort erhalten Beschäftigte vom ersten Krankheitstag an 80% ihres Lohns oder 100%, wenn die Erkrankung oder Verletzung mit der Arbeit zusammenhängt.
Auch die Regierung in Warschau will ungerechtfertigte Krankmeldungen eindämmen. Nach den ersten 14 Tagen ist künftig eine verpflichtende ärztliche Kontrolle vorgesehen.
Großbritannien: Viel Freiheit, wenig Krankengeld
In mehreren europäischen Ländern haben Beschäftigte deutlich mehr Zeit als in Deutschland, bevor sie ein Attest vorlegen müssen.
In Großbritannien müssen Beschäftigte erst dann eine Bescheinigung bringen, wenn sie länger als sieben Tage am Stück fehlen. Befürworter sehen darin einen Weg, unnötige Arztbesuche bei leichten Beschwerden zu vermeiden. So sollen sich weniger Keime in Wartezimmern verbreiten und das ohnehin stark belastete staatliche Gesundheitswesen Zeit und Ressourcen sparen.
Allerdings hat die Regel auch Schattenseiten. Das gesetzliche Minimum für Krankengeld liegt bei nur umgerechnet etwa 144 Euro pro Woche. Manche Arbeitgeber stocken die Zahlung je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag auf.
Frankreich, Italien, Spanien: So unterscheiden sich die Regeln
In Frankreich müssen Beschäftigte ihr Attest innerhalb von 48 Stunden einreichen. Gesetzliches Krankengeld ersetzt 50% des täglichen Grundlohns, allerdings nur bis zu einer festgelegten Obergrenze. Arbeitgeber können die Leistung für berechtigte Beschäftigte aufstocken.
Spanien gilt als eher großzügig: In den ersten drei Krankheitstagen gibt es kein Geld, danach werden für einen Monat 60% des Lohns gezahlt, ab dem 20. Fehltag steigt der Satz auf 75%.
In Italien fällt das System differenzierter aus. Beschäftigte haben 48 Stunden Zeit, ihre Krankmeldung einzureichen. Ob sie in den ersten drei Tagen Geld bekommen, hängt von ihrem jeweiligen Vertrag ab. Ab dem vierten Krankheitstag bis zum Ende des ersten Monats erhalten sie die Hälfte ihres Gehalts. Danach steigt der Satz für die folgenden fünf Monate auf rund 67%, wenn sie Anspruch haben. Wer im Gastgewerbe arbeitet, bekommt während der gesamten Zeit 80% ausgezahlt.
Schweden: Eine Woche ohne Attest
In Schweden können Beschäftigte bis zu acht Tage fehlen, bevor ein ärztliches Zeugnis nötig wird, und das Attest muss die genaue Diagnose nicht enthalten.
Beschäftigte erhalten vom ersten Krankheitstag bis zum 14. Tag 80% ihres Lohns.
Anschließend müssen sie Krankengeld über die Sozialversicherungsbehörde Försäkringskassan beantragen.
Ungarn: Attestpflicht ab dem ersten Tag
Ungarn hat hingegen deutlich strengere Vorgaben: Arbeitgeber verlangen dort bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest, Deutschland stünde mit seinen neuen Regeln also nicht allein.
Beschäftigte in Ungarn erhalten in den ersten 15 Krankheitstagen in der Regel 70% ihres Gehalts. Danach liegt der Satz zwischen 50% und 60%.
Unterm Strich unterscheiden sich die europäischen Länder deutlich bei der Frage, wie flexibel sie mit Attesten umgehen und wie großzügig ihre Krankengeldregelungen sind.
Insgesamt wirkt das soziale Sicherheitsnetz in Europa deutlich dichter als etwa in den Vereinigten Staaten, wo weniger als die Hälfte der Bundesstaaten eine gesetzliche Regelung für Krankengeld hat.