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Verurteilt, aber nicht gestoppt: Marine Le Pen erklärt ihre Kandidatur für 2027

Der Präsidentschaftskandidat des RN wird tatsächlich den Namen Le Pen tragen.
Bei der französischen Präsidentschaftswahl tritt ein Le Pen als RN-Kandidat an. Copyright  AP Photo/Aurelien Morissard
Copyright AP Photo/Aurelien Morissard
Von Alexander Kazakevich
Zuerst veröffentlicht am
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Le Pen oder Bardella? Nach dem Urteil des Berufungsgerichts scheint die Antwort klarer denn je. Marine Le Pen will 2027 erneut antreten, obwohl ihre juristischen Risiken längst nicht ausgeräumt sind.

"Für Frankreich, die Renaissance": So lautet der Slogan von Marine Le Pens vierter Präsidentschaftskampagne, die sie am Dienstagabend nach einem Marathontag zwischen dem Pariser Berufungsgericht, der Zentrale des Rassemblement National und den TF1-Studios gestartet hat. Zugleich soll sie eine Art Wiedergeburt für die rechtsextreme Politikerin markieren, deren Chancen auf einen erneuten Anlauf auf den Élysée-Palast in den vergangenen Monaten deutlich getrübt schienen.

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In einer historischen Entscheidung bestätigten die Richter des Berufungsgerichts die Schuld von Marine Le Pen und weiterer Angeklagter. Nach ihrer Auffassung hatte das Lager Le Pen über mehr als elf Jahre hinweg ein System zur Veruntreuung öffentlicher Gelder aufgebaut: Mitarbeiter wurden über das Budget des Europäischen Parlaments bezahlt, arbeiteten in Wahrheit aber für die Partei.

Die Richter setzten die Dauer der Ämterunfähigkeit von Marine Le Pen jedoch auf 15 Monate herab – eine Frist, die bereits abgelaufen ist – und reduzierten die nicht zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe auf ein Jahr. Diese Strafe kann in Form elektronischer Überwachung vollstreckt werden.

Trotz der erneuten Verurteilung und der vom Berufungsgericht in einem französischsprachigen Kommuniqué betonten "Schwere" der Taten schob die Vorsitzende der RN-Fraktion die Frage einer elektronischen Fußfessel zunächst beiseite. Sie kündigte an, alle Rechtsmittel auszuschöpfen und vor den Kassationshof zu ziehen.

In der Nachrichtensendung von Gilles Bouleau bekräftigte sie ihre "Unschuld" und machte ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 offiziell. Zugleich zeigte sie sich überzeugt, den Wahlkampf ohne größere Einschränkungen führen zu können.

Nach Einschätzung von Rachel Garrat-Valcarcel, Politikjournalistin und Autorin des Newsletters "Blocs & Partis", hat das Berufungsgericht, "das in dieser Affäre nur Kritik zu befürchten hatte", Marine Le Pen letztlich selbst die Entscheidung über ihre Kandidatur überlassen. "Das ist schon eine kleine Überraschung. Es war nicht das wahrscheinlichste Szenario", sagt sie Euronews.

Der Gang vor den Kassationshof berge für Marine Le Pen dennoch Risiken, so Garrat-Valcarcel. Sollte die endgültige Entscheidung zu ihren Ungunsten ausfallen, "könnte das im Januar eine elektronische Fußfessel bedeuten".

"Sie setzt darauf, vollendete Tatsachen zu schaffen: Die Richter werden es nicht wagen, ihr in der Schlussphase des Präsidentschaftswahlkampfs eine Fußfessel aufzuerlegen", meint Rachel Garrat-Valcarcel.

Anders als nach der Verurteilung in erster Instanz organisierte die Partei mit der Flamme diesmal keine Großkundgebung gegen das Urteil und vermied jede offene Attacke auf die Justiz.

"Sie steigen jetzt direkt in den Wahlkampf ein", beobachtet Garrat-Valcarcel. "Das ist clever", fügt sie hinzu – auch wenn Marine Le Pens neue Wette "riskant" bleibe.

Am Mittwochmorgen will die nun offizielle Kandidatin ihres Lagers den Markt von La Flèche besuchen, einer Unterpräfektur im Département Sarthe und einer der wenigen Städte im französischen Westen mit einem RN-Bürgermeister. Begleitet wird Marine Le Pen von Parteichef Jordan Bardella, der sich noch eine Weile in Geduld üben muss, bevor er selbst in die erste Reihe rücken kann.

RN-Basis: nur begrenzter Effekt

In einer Vorwahlphase, die bereits von zahlreichen Kandidaturankündigungen geprägt ist, werden auch die Gegner des Rassemblement National die Lehren aus diesem Dienstag ziehen: Auf dem Stimmzettel dürfte eher der Name Le Pen stehen als der von Bardella.

"Natürlich hat Marine Le Pen mehr Erfahrung als Jordan Bardella, und das ist nicht nichts", räumt Rachel Garrat-Valcarcel ein. "Sie hat eine unbestreitbare Bindung an ihre Wähler, aber man kann sie auch nicht als perfekte Wahlkampfmaschine darstellen – das haben wir bisher nicht gesehen", so die Analystin weiter.

Das Argument einer mehrfach verurteilten Kandidatin dürften Marine Le Pens Gegner, insbesondere links der Mitte, nun immer wieder aufgreifen. Garrat-Valcarcel glaubt jedoch nicht, dass die RN-Wählerschaft ihr dies ernsthaft übelnimmt. "Aber darum geht es nicht", schränkt sie ein.

"Die Wählerschaft des RN ist zahlreich und stabil, aber sie reicht bei Weitem nicht aus, um zu gewinnen. Die Frage ist nicht, ob die 30 oder 35 Prozent, die man ihr im ersten Wahlgang zutraut, sich von ihr abwenden. Ich glaube nicht – höchstens sehr marginal."

"Die eigentliche Frage ist, ob die zusätzlichen 15 oder 20 Prozentpunkte, die sie für einen Sieg braucht, ihr diese Verurteilung übelnehmen. Und das ist aus meiner Sicht eine ganz andere, deutlich kompliziertere Frage für Marine Le Pen."

Was ändert der Gang vor den Kassationshof?

Cem Alp, Strafverteidiger bei der Rechtsanwaltskammer Lyon, erinnert daran, dass der Kassationshof, sofern er angerufen wird, "die Tatsachen nie neu beurteilt". Er werde also nicht entscheiden, ob die gegen Marine Le Pen verhängte Strafe zu hart oder zu milde sei. "Er überprüft nur, ob das Recht vom Berufungsgericht korrekt angewandt wurde", erklärt der Experte gegenüber Euronews.

Derzeit deutet nichts auf einen offensichtlichen Rechtsverstoß hin. "Im Unterschied zum ersten Urteil geht es im Wesentlichen um die Höhe der Strafe. Die Schuld bleibt hingegen festgestellt", beobachtet er.

In den 20-Uhr-Nachrichten von TF1 gab Marine Le Pen jedoch einen Einblick in ihre Strategie vor dem Kassationshof. Sie zeigte sich "nicht einverstanden" mit der Anwendung von Artikel 432-15 des Strafgesetzbuchs, der die Veruntreuung öffentlicher Gelder regelt. Ihrer Ansicht nach nennt dieser Paragraf gewählte Mandatsträger nicht ausdrücklich unter den Personen, die sich dieser Straftat schuldig machen können.

Das Berufungsgericht hatte dagegen festgehalten, dass diese Straftatbestände "sehr wohl auf Europaabgeordnete anwendbar sind, da es sich um Personen handelt, die mit einer Aufgabe im öffentlichen Dienst betraut sind".

Über das Rechtsmittel selbst hinaus dreht sich eine wichtige juristische Debatte um dessen Folgen. Wie Rechtsanwalt Alp bereits auf Euronews erläutert hat, kann nach einer Rechtsprechung der Strafkammer des Kassationshofs aus dem Jahr 1993 die Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein Berufungsurteil dazu führen, dass die in erster Instanz angeordnete vorläufige Vollstreckung wiederauflebt. Im Fall von Marine Le Pen wäre das deutlich schwerwiegender: Das erstinstanzliche Urteil sah vier Jahre Haft vor, davon zwei Jahre auf Bewährung, sowie fünf Jahre Ämterunfähigkeit.

Nach Angaben des Anwalts griff der Staatsrat diese Rechtsprechung 2019 auf, korrigierte seine Linie jedoch 2022. In einem neueren Urteil befand er, dass eine Zusatzstrafe wie die Ämterunfähigkeit von Marine Le Pen "noch nicht endgültig" ist, wenn ein Berufungsgericht deren sofortige Vollstreckung nicht anordnet. Ihre Anwendung bleibt dann bis zur Entscheidung des Kassationshofs ausgesetzt.

Diese Rechtslage bleibt unklar. Marine Le Pen und ihr Umfeld müssen sich nun damit auseinandersetzen – in der Hoffnung auf die für sie günstigste Auslegung.

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