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Bundestag beschließt Krankenkassen-Sparpaket – Zuzahlungen steigen 2027

Nina Warken ist seit dem 6. Mai 2025 Bundesministerin für Gesundheit.
Nina Warken ist seit dem 6. Mai 2025 Bundesministerin für Gesundheit. Copyright  AP Photo
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Von M.K.
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag ein umstrittenes Sparpaket im Gesundheitswesen beschlossen. Es soll die Krankenkassenbeiträge stabilisieren. Kritiker warnen jedoch vor längeren Wartezeiten und höheren Belastungen für Patienten.

Der Deutsche Bundestag hat die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 319 Abgeordnete für das Gesetz, 286 stimmten dagegen, vier enthielten sich. Die schwarz-rote Koalition setzte sich damit gegen den geschlossenen Widerstand von AfD, Grünen und Linken durch.

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Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 von stark steigenden Ausgaben entlasten und damit neue Beitragserhöhungen verhindern. Vorgesehen sind Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken, Apotheken und die Pharmabranche. Gleichzeitig kommen höhere Zuzahlungen für Medikamente sowie Einschränkungen bei der bislang kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern auf die Versicherten zu.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte das Vorhaben im Parlament als "Paradigmenwechsel" und verwies auf die dramatische Finanzlage der Krankenkassen. Die SPD kündigte weitere Strukturreformen an, die bereits in Arbeit seien.

Kritik von Opposition und Verbänden

Die Opposition sowie Sozialverbände und Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Gesetz. Sie befürchten eine Verschlechterung der Versorgung. Der Verband der Hausärztinnen und Hausärzte etwa warnt vor weniger Terminen und längeren Wartezeiten in den Praxen. Zwei Oppositionsabgeordnete waren zudem mit Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht gescheitert, mit denen sie die Abstimmung wegen kurzfristiger Änderungen am Entwurf verschieben lassen wollten.

Der Bundesrat stimmt noch am selben Tag über das Gesetz ab.

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