Tausende Menschen erreichen Ceuta von Marokko aus – und in Italien wächst der Druck, die Binnengrenzen zu Spanien wieder stärker zu kontrollieren. Der EU-Grenzkodex sieht solche Schritte nur als äußerstes Mittel vor.
In der Exklave Ceuta löst die plötzliche Ankunft Tausender Migrantinnen und Migranten aus Marokko die Sorge aus, dass sich eine ähnliche Krise wie 2021 wiederholen könnte. In Italien wird deshalb über eine mögliche Aussetzung des Schengen-Abkommens gegenüber Spanien diskutiert.
Ceuta liegt zwar in Nordafrika, doch aus dem Regierungssitz Palazzo Chigi kam schnell die Nachricht, dass Rom einen Stopp des Abkommens erwäge. Das Schengen-Abkommen wurde 1985 unterzeichnet, das Durchführungsübereinkommen folgte 1990. Es ermöglicht den Wegfall von Grenzkontrollen zwischen den teilnehmenden europäischen Staaten.
Kurz darauf sprach Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in sozialen Netzwerken von "eindrücklichen Bildern" aus Ceuta und erklärte, Italien sei "bereit einzugreifen". Sie schloss eine Aussetzung des Abkommens, das Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten abschafft, nicht aus.
Meloni, Tajani und Salvini für Grenzkontrollen
Die Vorsitzende von Fratelli d’Italia erklärte, "unkontrollierte illegale Einwanderung" stelle eine konkrete Bedrohung für die Sicherheit der europäischen Grenzen dar. Deshalb würden nun "die zuständigen Gremien einberufen".
Nach diesen Beratungen sei Italien bereit, auch außergewöhnliche Maßnahmen zum Schutz seiner Grenzen und seiner Bürger zu ergreifen – "etwa zur Aussetzung des Schengen-Raums gegenüber Spanien".
"Ich befürworte die Schließung des Schengen-Raums gegenüber Spanien", erklärte Außenminister Antonio Tajani in einer Nachricht auf dem sozialen Netzwerk X. "Irreguläre und unkontrollierte Einwanderung ist eine Gefahr für die nationale Sicherheit."
Die Bilder aus Ceuta zeigten, wie falsch die Entscheidung der Regierung in Madrid sei, mehr als 500.000 irregulären Migrantinnen und Migranten die spanische und damit europäische Staatsbürgerschaft zu verleihen, fügte Tajani hinzu. Dies fördere den Menschenhandel.
Ähnlich äußerte sich Verkehrsminister Matteo Salvini. Er bezeichnete es als "geboten", Schengen auszusetzen. In einer weiteren Botschaft auf X griff er die spanische Regierung erneut an: "Ich habe mich jahrelang vor Gericht verantworten müssen und riskierte sechs Jahre Haft, weil ich die Grenzen meines Landes geschützt habe. Sánchez nicht. Schengen aussetzen. Grenzen schützen."
UN-Generalsekretär António Guterres mahnte hingegen laut einem Sprecher, die "Rechte und die Würde" aller Menschen zu achten, die nach Ceuta kommen.
Spanien reagiert scharf
Die Regierung in Madrid reagierte umgehend und scharf. Außenminister José Manuel Albares bezeichnete vor allem die Äußerungen seines italienischen Amtskollegen Tajani als "unangemessene Botschaft des Außenministers eines Partner- und Freundeslandes, von dem wir europäische Solidarität und keine parteiliche Demagogie erwarten".
Eine zeitweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums ist in Artikel 25 des Schengener Grenzkodex vorgesehen. Voraussetzung ist eine "schwere Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit" eines Mitgliedstaates.
In einem solchen Fall kann ein Staat ausnahmsweise Kontrollen an seinen Binnengrenzen wieder einführen – entweder vollständig oder nur an bestimmten Grenzabschnitten. Dies ist zunächst für höchstens 30 Tage oder für die voraussichtliche Dauer der Bedrohung zulässig, falls diese länger andauert.
Schengen-Aussetzung als "Maßnahme der äußersten Not"
Aus rechtlicher Sicht stellt der Grenzkodex klar, dass eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen nur in absoluten Ausnahmefällen infrage kommt. Sie gilt ausdrücklich als "Maßnahme der äußersten Not".
Es handelt sich demnach um ein letztes Mittel, das nur eingesetzt werden soll, wenn keine anderen Instrumente zur Verfügung stehen. Der Kodex sieht zudem vor, dass die Gesamtdauer der wieder eingeführten Grenzkontrollen, einschließlich möglicher Verlängerungen, grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten darf.
Ein Mitgliedstaat, der Grenzkontrollen wieder einführen will, muss das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten darüber informieren. Wenn die Maßnahme geplant ist, muss dies vier Wochen im Voraus geschehen. In plötzlichen und unvorhersehbaren Situationen ist eine Mitteilung "so bald wie möglich" erforderlich.