Die eigentümlichen Gastgeschenke des türkischen Präsidenten an die Staats- und Regierungschefs beim NATO-Gipfel in Ankara haben diese Woche Schlagzeilen gemacht. Was dürfen Staatsdiener überhaupt annehmen? Und was wird ihnen so alles überreicht?
Bundeskanzler Friedrich Merz und Großbritanniens Noch-Premier Keir Starmer haben sie erst einmal im Gastland zurückgelassen, weil die Einfuhrbestimmungen in der Heimat zu streng sind: Die scharfen Revolver mit eingraviertem Namen des Beschenkten samt einer Schachtel Munition, die der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan seinen Gästen beim NATO-Gipfel verehrt hatte. Vorausschauend sogar mit einer offiziellen Ausfuhrgenehmigung für die Türkei.
Ein Gastgeschenk, das manche etwas befremdete oder peinlich anmutete - und natürlich auch rechtliche Fragen auswarf, denn die Waffengesetze und Einfuhrbestimmungen in den Heimatländern der Beschenkten konnte auch Erdoğans persönliche Ausfuhrgenehmigung nicht außer Kraft setzen.
Merz überließ den Revolver laut der Deutschen Presseagentur (DPA), die sich auf einen Regierungssprecher bezog, der deutschen Botschaft in Ankara. Diese solle den Transport und die "ordnungsgemäße" Einfuhr nach Deutschland organisieren, damit der Revolver in Berlin "dann in der Sammlung offizieller Geschenke inventarisiert werden kann."
Was dürfen Staatsbedienstete und Abgeordnete annehmen?
Die Annahme von Geschenken durch Regierungsmitarbeiter und Abgeordnete in Bezug auf ihr Amt unterliegt in Deutschland gesetzlichen Beschränkungen. Amtierende oder ehemalige Regierungsmitglieder müssen die Geschenke der Regierung melden, und diese entscheidet dann über die Verwendung, so sieht es das Bundesministergesetz in Paragraph 5, Absatz 3 vor.
Abgeordnete in Deutschland müssen Geschenke und "geldwerte Zuwendungen", die sie im Rahmen ihres Amtes erhielten, dem/r Parlamentspräsidenten/in anzeigen und aushändigen, wenn der materielle Wert des Gastgeschenks 200 Euro übersteigt. Sie können beantragen, das Gastgeschenk gegen Bezahlung des Gegenwertes an die Bundeskasse zu behalten, schreibt das Abgeordnetengesetz in Paragraf 48, Absatz 6 vor.
In ihrer Antwort von Ende Oktober 2025 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag verwies die Bundesregierung allerdings auf eine "vom Kabinett beschlossene Verfahrensregelung zur Handhabung des § 5 Absatz 3 des Bundesministergesetzes (BminG), die auch für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre entsprechend anzuwenden ist": Demnach müssen die genannten Staatsbediensteten, ob noch im Amt oder schon ausgeschieden, Geschenke, die sie in Bezug auf ihr Amt erhielten, nicht mitteilen, wenn
• der materielle Wert des Geschenks geschätzt ca. 150 Euro nicht übersteigt oder
• das Geschenk in das Bundesvermögen übernommen werden soll oder
• das Geschenk behalten und der Gegenwert in angemessener Frist an die Bundeskasse abgeführt wird.
Strenger sind die Regeln für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Zum Zwecke der Korruptionsbekämpfung dürfen sie grundsätzlich Geschenke eigentlich gar nicht annehmen oder müssen sich die Annahme von der vorgesetzten Dienststelle genehmigen lassen. Das kleine "Dankeschön", das zum Beispiel für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher wie jetzt zum Ende des Schuljahres üblich ist, darf aber angenommen werden - wenn es den Rahmen nicht übersteigt. Und diesen Rahmen handhaben die Bundesländer unterschiedlich: Zehn bis dreißig Euro gelten in der Regel als "annehmbar".
Was man als Staatsdiener oder Volksvertreter geschenkt bekommt
Die Transparenz-Plattform "abgeordnetenwatch" und ihre Partnerorganisation "FragDenStaat" berichten von ganz unterschiedlichen Gaben, die den Staatsbediensteten und Parlamentariern im Lauf der Jahre gemacht wurden.
Eine Wasserwaage, eine "Nasenspülkanne", eine Warnweste oder ein Vogelfutteraufhänger, alle im Niedrigpreis-Segment anzusiedeln, waren auf jeden Fall originelle Einfälle.
Deutlich wertvoller auf der Geschenkeliste, die die Transparenzhüter von der Bundesverwaltung einforderten, waren hingegen Uhren, auch eine Rolex-Armbanduhr für geschätzt mehr als 6.000 Euro, Teppiche, unter anderem aus Marokko, eine Medaille, eine Münzsammlung oder ein verzierter Metallteller mit "arabischer Beschriftung". Sofern sich der Wert dieser Geschenke schätzen ließ, ging es hierbei schon um einige hundert Euro.
Hinzu kamen, wie "abgeordnetenwatch" vorrechnet, diverse Preisgelder, wie zum Beispiel Buchpreise, Auszeichnungen und Orden, die die Minister dann zum Beispiel wohltätigen Organisationen spendeten.
Werden die Geschenke der Bundesregierung nicht beansprucht, kommen einige gelegentlich unter den Hammer.
Über Sinn und Zweck des skurrilen Erdoğan-Präsents wird nun in politischen Kreisen und Medien spekuliert. Die Herrscher des Osmanischen Reiches sollen ihren Gästen gern kunstvoll geschmiedete Waffen als prestigeträchtiges Geschenk überreicht haben. Beobachter vermuten im aktuellen Fall, dass die hochwertigen Revolver die NATO-Partner an die Stärke der türkischen Rüstungsindustrie erinnern sollen. Schließlich wurden beim NATO-Gipfeltreffen ja große Verteidigungsinvestitionen angekündigt.