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Streit in Polen: Müssen arbeitslose, wehrpflichtige Ukrainer zurück?

Umfrage: Mehrheit in Polen für Abschiebung ukrainischer Männer im wehrpflichtigen Alter
Umfrage: Mehrheit in Polen für Abschiebung ukrainischer Männer im wehrpflichtigen Alter Copyright  Euronews/Paweł Głogowski
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Von Glogowski Pawel
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In Polen leben heute rund 1,9 Mio. Ukrainer, die allermeisten von ihnen arbeiten. Trotzdem schlägt PiS vor, arbeitslose wehrpflichtige Männer abzuschieben.

In Polen leben derzeit nach Angaben des Innenministeriums rund 1,8 bis 1,9 Millionen Staatsbürger aus der Ukraine. Ihre Erwerbsquote liegt geschätzt bei etwa 80 Prozent und damit fast auf dem Niveau der polnischen Bevölkerung.

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Die Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) will jedoch ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter aus Polen abschieben, wenn sie keiner legale Beschäftigung nachgehen. PiS-Vize Tobiasz Bocheński erklärte auf einem Programmparteitag, sie sollten zur Verteidigung ihres Landes beitragen.

Eine aktuelle IBRiS-Umfrage für die Zeitung "Rzeczpospolita" zeigt: 67,2 Prozent der Polinnen und Polen befürworten die Abschiebung ukrainischer Staatsbürger im wehrpflichtigen Alter, wenn sie nicht legal beschäftigt sind.

"Mindestens eine Brigade, wenn nicht eine Division“

Noch weiter geht der PiS-Abgeordnete Andrzej Śliwka. In einem Interview mit Polsat News verteidigt er den Vorschlag und sagt, auch wenn Nicht-Erwerbstätige nur rund fünf Prozent der in Polen lebenden Ukrainer ausmachen, entspreche diese Zahl seiner Ansicht nach mindestens einer Brigade, möglicherweise sogar einer Division.

Bei einer Bevölkerung von 1,8 bis 1,9 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern in Polen entsprechen fünf Prozent etwa 90.000 bis 95.000 Personen. Das ist jedoch nur eine rechnerische Größe.

Es gibt keine offizielle Zahl wehrpflichtiger ukrainischer Männer, die man in die Ukraine zurückschicken könnte. Unter den Nicht-Erwerbstätigen sind auch Kranke, Verletzte, Menschen, die nicht diensttauglich sind, die Angehörige pflegen oder sich in einer besonderen rechtlichen Situation befinden.

Der stellvertretende Innenminister Maciej Duszczyk bezeichnet den PiS-Vorschlag im Gespräch mit Polsat News als "irrational und nicht umsetzbar“. Unter den Nicht-Erwerbstätigen befänden sich vor allem Menschen, die nicht dienstfähig seien.

"In Wirklichkeit arbeiten in Polen vor allem diejenigen nicht, die ihre Kinder mit Behinderungen betreuen oder die an der Front verletzt wurden und sich hier in Rehabilitation befinden.“

Duszczyk betont, wegen der hohen Erwerbsbeteiligung der Ukrainerinnen und Ukrainer sei die Gruppe, die von einer solchen Maßnahme überhaupt betroffen wäre, sehr klein.

"Ich erinnere daran: In der Ukraine sind 900.000 Menschen mobilisiert. Das wäre also keinerlei Hilfe“.

Die meisten Ukrainer arbeiten

Eine zentrale Aussage des neuen Berichts des polnischen Innenministeriums ist die hohe Erwerbsbeteiligung. Unter Kriegsflüchtlingen arbeiten rund 65 Prozent. Bei ukrainischen Staatsbürgern, die schon vor Beginn des Angriffskrieges nach Polen gekommen sind, liegt die Quote über 80 Prozent. Unter Studierenden erreicht sie etwa 95 Prozent.

"Das ist die höchste Erwerbsquote in allen Staaten der Europäischen Union“, erklärt Minister Duszczyk.

Das ist bedeutsam. In der öffentlichen Debatte erscheinen Ukrainerinnen und Ukrainer häufig vor allem als Kostenfaktor für den polnischen Staat. Die Arbeitsmarktdaten zeigen jedoch eine andere Seite: Die große Mehrheit der Menschen aus der Ukraine arbeitet, erzielt Einkommen, zahlt Steuern und Sozialbeiträge und gibt ihr Geld in Polen aus.

Beim Sozialversicherungsträger ZUS waren Ende 2025 rund 857.000 ukrainische Staatsbürger versichert. Davon hatten etwa 251.000 Personen den Status PESEL UKR und waren damit als Kriegsflüchtlinge registriert.

Ukrainerinnen und Ukrainer treten auch als Unternehmerinnen und Unternehmer auf. Mitte 2025 betrieben rund 53.200 Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft in Polen ein eigenes Unternehmen und zahlten dafür Sozialversicherungsbeiträge.

Aus ökonomischer Sicht kann eine so große Gruppe von Einwohnerinnen und Einwohnern für Polen ein Vorteil sein, besonders angesichts demografischer Probleme und eines Arbeitskräftemangels in einigen Branchen.

Der stellvertretende Innenminister zog ein klares Fazit:

"Wenn alle Ukrainerinnen und Ukrainer sich verabreden und nicht zur Arbeit gehen würden, käme die polnische Wirtschaft zum Stillstand."

PiS-Anhänger sind für Abschiebungen

In der IBRiS-Umfrage für „Rzeczpospolita“, durchgeführt am 7. und 8. August 2026, wurde gefragt, ob Polen ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter abschieben soll, wenn sie in Polen keiner legalen Arbeit nachgehen.

67,2 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus. 43,8 Prozent antworteten "auf jeden Fall ja“, weitere 23,4 Prozent sagten "eher ja“. Gegen die Abschiebung von arbeitslosen Ukrainern waren 23,4 Prozent und 9,4 Prozent der Befragten hatten keine Meinung.

Unter den PiS-Wählerinnen und -Wählern unterstützten 89 Prozent den Vorschlag. Beim Dritte-Weg-Lager waren es 71 Prozent, bei der Konfederacja 58 Prozent und bei der Bürgerkoalition 53 Prozent.

Unter den Anhängerinnen und Anhängern der Neuen Linken lehnte hingegen eine Mehrheit von 87 Prozent die Idee ab.

Was Menschen aus der Ukraine besorgt

Zur Frage der Abschiebungen sagte Natalia Panczenko von der Stiftung Stand With Ukraine:

"Uns beunruhigt, dass ein so komplexes rechtliches und gesellschaftliches Problem genutzt wird, um einfache Schlagworte über die ‚Abschiebung von Ukrainern‘ zu verbreiten. Wenn wir über eine Lösung im Einklang mit dem Recht sprechen, geht es nicht um die ‚Abschiebung aller ukrainischen Männer‘, sondern um klare Regeln für den befristeten Schutz. Die aktuellen Entscheidungen der EU betreffen vor allem neue Antragstellerinnen und Antragsteller, nicht die massenhafte Ausweisung von Männern, die bereits legal in Polen leben. Am 15. Juli 2026 hat die EU vereinbart, den befristeten Schutz bis zum 4. März 2028 zu verlängern, mit Einschränkungen für neue Personen, die ihren ukrainischen Wehrpflichten nicht nachkommen.“

Panczenko weist außerdem auf Folgen für den Arbeitsmarkt hin:

"Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes das Risiko des Verlusts des Aufenthaltsrechts und einer zwangsweisen Rückkehr bedeuten würde, würde die Position ukrainischer Beschäftigter gegenüber ihren Arbeitgebern drastisch geschwächt. Das könnte Raum für Missbrauch eröffnen: Druck, niedrigere Löhne zu akzeptieren, schlechtere Arbeitsbedingungen hinzunehmen oder aus Angst vor Arbeitsplatzverlust auf die Durchsetzung der eigenen Rechte zu verzichten.“

Die Stiftung Stand With Ukraine vertritt die Auffassung, dass gegenüber Menschen, die legal in Polen leben, keine kollektive Regel angewandt werden darf.

"Menschen, die heute legal in Polen leben, dürfen erwarten, dass Entscheidungen über ihren Status auf dem Recht und ihrer individuellen Situation beruhen, nicht auf kollektiver Verantwortung“, fasst Panczenko zusammen.

Ukraine kann Abschiebung eigener Staatsbürger aus EU-Staaten nicht anordnen

Auf Wunsch der ukrainischen Seite sprechen die EU-Mitgliedstaaten derzeit über eine mögliche Herausnahme ukrainischer Männer im wehrpflichtigen Alter aus dem System des vorübergehenden EU-Schutzes.

Über eine mögliche Abschiebung entscheiden jedoch die Behörden des Landes, in dem sich die betreffende Person aufhält. Die Rückkehr kann im Rahmen des EU-ukrainischen Rückübernahmeabkommens erfolgen, wenn etwa kein Aufenthaltsrecht mehr besteht und die ukrainische Staatsbürgerschaft bestätigt ist.

Die Ukraine kann sich einen stärkeren Beitrag ihrer Staatsbürger zur Verteidigung des Landes wünschen. Abschiebungen aus Polen bleiben aber in erster Linie eine Frage der polnischen Migrationspolitik und der Entscheidungen der polnischen Behörden. Derzeit gibt es keine abgestimmten EU-Mechanismen, nach denen Polen Männer abschiebt und die Ukraine sie automatisch in die Armee einzieht.

Polen verfügt zudem über keine öffentlich bestätigte Statistik, aus der hervorgeht, wie viele unter den derzeit im Land lebenden Ukrainerinnen und Ukrainern diensttaugliche Männer mit geeignetem Alter, Gesundheitszustand und Rechtsstatus sind.

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