Die neue ungarische Vermögensrückgewinnungsbehörde hat weitreichende Ermittlungs- und Anklagebefugnisse. Doch schon die Wahl ihrer Spitze sorgt für Streit.
Eines der zentralen Versprechen der neuen ungarischen Regierung lautet, rechtswidrig beiseitegeschafftes oder verschwundenes Staatsvermögen zurückzuholen und neue Missstände zu verhindern. Dafür entsteht eine neue Behörde mit weitreichenden Befugnissen: das Nemzeti Vagyonvisszaszerzési és Vagyonvédelmi Hivatal (NVVH), die ungarische Behörde für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz.
Das Parlament wählte am Freitag in geheimer Abstimmung die Politikwissenschaftlerin Anna Róza Unger zur Präsidentin. Sie erhielt 137 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und eine Enthaltung. 145 Abgeordnete gaben einen Stimmzettel ab. Zur Vizepräsidentin für Ermittlungen wurde die Staatsanwältin Katalin Tasnády gewählt. Sie erhielt 139 Ja-Stimmen.
Die Behörde soll künftig von der Präsidentin und vier Vizepräsidenten mit unterschiedlichen Zuständigkeiten geführt werden. Vorgesehen sind Ressorts für öffentliche Finanzen, Ermittlungen, Anklageerhebung und Rechtsmittel.
Hintergrund
Im Laufe dieser Woche hatte der Justiz- und Verfassungsausschuss des Parlaments aus 96 Bewerbungen zunächst drei Kandidaten für die Spitze ausgewählt: die Politikwissenschaftlerin und ELTE-Dozentin Anna Róza Unger, den Juristen Miklós Ligeti, Rechtsdirektor von Transparency International Ungarn, sowie Dávid Jancsics, einen Korruptionsforscher. Jancsics zog sich anschließend zurück.
Zusätzlich wurde auf Initiative der Tisza-Fraktion Nicholas Sárvári, ein kanadisch-ungarischer Unternehmer und Krisenmanager, angehört. Er hatte sich ebenfalls beworben und war bei der Vorauswahl auf Platz vier gelandet.
Unger sagte bei ihrer Anhörung, es sei unrealistisch, innerhalb von sechs Jahren in allen großen Korruptionsfällen rechtskräftige Urteile zu erreichen. In ihrem Programm geht es deshalb nicht nur um die Aufklärung einzelner Fälle. Sie will auch die institutionellen und politischen Strukturen untersuchen, die Korruption ermöglichen.
Die Behörde solle unter anderem herausfinden, welche Personen an den Entscheidungen beteiligt waren und warum staatliche Stellen nicht eingeschritten seien, sagte Unger. Ihr zufolge könne die sechsjährige Amtszeit ausreichen, um Missstände aufzudecken und bis zu Anklageerhebungen zu gelangen.
Eine Behörde mit ungewöhnlich weitreichenden Befugnissen
Die Einrichtung der NVVH war keine ausdrücklich festgelegte Voraussetzung für die Freigabe blockierter EU-Mittel an Ungarn. Politisch hängen beide Themen jedoch eng zusammen. Brüssel hält einen erheblichen Teil der Ungarn zustehenden Gelder zurück, weil die EU-Kommission die Korruptionsbekämpfung, die Kontrolle von Fördermitteln und die Aufklärung von Unregelmäßigkeiten bislang nicht ausreichend abgesichert sieht.
Neben dem Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft soll die NVVH deshalb auch zeigen, dass die neue Regierung nicht nur künftige EU-Gelder schützen, sondern auch früher verloren gegangenes oder rechtswidrig verwendetes Staatsvermögen aufspüren und zurückholen will. Die Behörde wird damit zwar nicht automatisch den „Brüsseler Geldhahn“ öffnen. Ihre Unabhängigkeit, Funktionsfähigkeit und Erfolge könnten aber ein wichtiges Signal dafür sein, dass Ungarn künftig ausreichende Garantien für den Schutz von EU-Geldern bieten kann.
Die NVVH soll rechtswidrig aus dem Staatsvermögen abgezogene Gelder und andere Vermögenswerte aufspüren, sichern und zurückführen. Ihr Mandat geht jedoch deutlich weiter: Sie kann unter anderem staatliche und kommunale Entscheidungen, öffentliche Ausschreibungen, Konzessionen, Förderprogramme, EU-Mittel, Staatsunternehmen, Vertragsketten, Geldflüsse und die dahinterstehenden wirtschaftlich Berechtigten untersuchen.
Die NVVH ist damit weit mehr als eine Kontroll- oder Beratungsstelle. Sie kann eigene Ermittlungen führen, Daten anfordern und miteinander verknüpfen sowie in bestimmten Fällen selbst strafrechtlich tätig werden. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Behörde Verfahren vor der Anklageerhebung an sich ziehen kann, wenn sie dadurch die Rückgewinnung von Staatsvermögen und die Durchsetzung strafrechtlicher Ansprüche effektiver gewährleisten kann.
In solchen Fällen kann die NVVH auch Anklage erheben und die öffentliche Anklage vor Gericht vertreten. Dafür sieht das Gesetz eigens in die Behörde abgeordnete Staatsanwälte vor.
Streit um die Besetzung der Spitze
Schon das Auswahlverfahren sorgte für Kritik. Vor allem die zusätzliche Anhörung von Nicholas Sárvári auf Initiative der Tisza-Fraktion löste Diskussionen aus. Kritiker bemängelten, dass damit ein Bewerber nach der ersten Auswahlrunde zusätzlich ins Verfahren aufgenommen wurde. Die Tisza-Fraktion verwies dagegen darauf, dass Sárvári ebenfalls an der Ausschreibung teilgenommen hatte und bei der Vorauswahl den vierten Platz erreicht hatte.
Auch die Entscheidung für Unger stieß auf Kritik. Mehrere Stimmen hielten Miklós Ligeti fachlich für den geeignetsten und erfahrensten Kandidaten. Kritiker verwiesen zudem darauf, dass Unger Politikwissenschaftlerin ist und keine klassische Laufbahn als Staatsanwältin oder Ermittlerin vorzuweisen hat.
Ihre Unterstützer argumentieren dagegen, dass die Präsidentin nicht selbst einzelne Ermittlungen führen müsse. Ihre wichtigste Aufgabe sei vielmehr, eine unabhängige Behörde aufzubauen, verschiedene Fachbereiche zusammenzuführen und deren Arbeit strategisch zu steuern.
Fidesz und Mi Hazánk nahmen an der entscheidenden Ausschusssitzung nicht teil. Fidesz kritisiert die weitreichenden Befugnisse der NVVH bei Ermittlungen, Informationsbeschaffung und Anklageerhebung. Ohne ausreichende externe Kontrolle könne die Behörde zu einem Instrument politischer Abrechnungen werden. Die Partei hat deshalb eine verfassungsgerichtliche Überprüfung beantragt.
Am Ende wird der Erfolg der neuen Behörde allerdings nicht daran gemessen werden, wie viele spektakuläre Verfahren sie eröffnet. Entscheidend ist, ob daraus belastbare Anklagen, rechtskräftige Urteile und tatsächliche Rückzahlungen entstehen.
Das dürfte schwierig werden. Ein Teil des verlorenen Staatsvermögens könnte auf ausländischen Konten, in verschachtelten Firmenstrukturen, Immobilien oder undurchsichtigen Eigentümerkonstruktionen liegen. Seine Rückholung könnte langwierige internationale Ermittlungen und Gerichtsverfahren erfordern.
Redaktionell würde ich außerdem „Antikorruptionsbehörde“ im Titel beibehalten, obwohl die offizielle Bezeichnung viel sperriger ist. Für deutsche Leser ist sofort klar, worum es geht. Im Text würde ich beim ersten Auftreten den vollständigen ungarischen Namen samt Abkürzung NVVH nennen und danach nur noch „NVVH“ oder „Behörde“ schreiben.
Und ich würde „Chefin“ nicht verwenden – außer ihr Medium hat einen bewusst boulevardesken Stil. „Präsidentin der neuen ungarischen Antikorruptionsbehörde“ ist präziser und klingt trotzdem nicht bürokratisch.