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Minderjährige in Ceuta: Darf Spanien sie nach Marokko zurückbringen?

Unbegleitete Minderjährige, die zuvor nach Spanien übergesetzt hatten, kehren aus der spanischen Exklave Ceuta am ersten August 2026 nach Marokko zurück.
Unbegleitete Minderjährige, die nach Spanien gelangt waren, kehren am Samstag, dem ersten August 2026, aus der spanischen Exklave Ceuta nach Marokko zurück. Copyright  Foto AP/Antonio Sempere
Copyright Foto AP/Antonio Sempere
Von Christina Thykjaer
Zuerst veröffentlicht am
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Brüssel dringt auf schnellere Rückführungen der verbliebenen Migranten in Ceuta, Marokko zeigt sich aufnahmebereit für Minderjährige. Spanien prüft jeden Fall: Welche Optionen bietet das Gesetz für den Umgang mit Minderjährigen?

Knapp zwei Monate nach der massenhaften Ankunft Tausender Migranten in Ceuta bleibt das Schicksal der Minderjährigen, die allein angekommen sind, eine der großen offenen Fragen.

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Für Brüssel hat es Vorrang, dass Migranten ohne Aufenthaltsrecht in Ceuta nach Marokko zurückkehren. Rabat erklärt, man sei bereit, eigene Staatsangehörige wieder aufzunehmen. Die spanische Regierung bereitet bereits erste Verfahren vor, um die Minderjährigen mit ihren Familien wieder zusammenzubringen.

Doch Spaniens Ministerin für Jugend und Kindheit, Sira Rego, räumte in dieser Woche ein, dass es für viele von ihnen anders kommen dürfte: "Die Mehrheit" wolle in Spanien bleiben und "wird bleiben", sagte sie.

Wie lassen sich diese scheinbar widersprüchlichen Positionen erklären? Darf Spanien die Minderjährigen nach Marokko zurückbringen? Was passiert, wenn Rabat bei den Familienzusammenführungen nicht mitzieht? Und welche Rolle spielt die Europäische Union?

Die Antwort liegt in einem grundlegenden Unterschied: Ein unbegleiteter Minderjähriger darf nicht wie ein erwachsener Migrant ohne Papiere behandelt werden, seine Rückkehr erfolgt nicht automatisch.

Was sagt Spanien?

Die spanische Regierung verfolgt zwei Wege für die Minderjährigen, die während des massenhaften Grenzübertritts am 30. und 31. Juli nach Ceuta kamen: eine Familienzusammenführung in Marokko, wenn sie möglich ist, und für diejenigen, die in Spanien bleiben, eine Verlegung aus Ceuta in andere Regionen der Halbinsel.

Die ersten Akten zur Familienzusammenführung sollen in den kommenden Tagen fertig sein, kündigte Sira Rego am Montag an. Zugleich stellte die Ministerin klar, dass viele Minderjährige voraussichtlich in Spanien bleiben werden. "Die meisten Minderjährigen wollen in Spanien bleiben und sie werden bleiben, weil ein Gesetz sie schützt", sagte sie in einem Interview mit dem Sender Cadena SER.

Der Wille des Kindes entscheidet nicht allein über den Ausgang des Verfahrens, er muss aber gehört werden. Jede Entscheidung wird individuell getroffen und orientiert sich am Kindeswohl. Bis über jeden Fall entschieden ist, stehen die Minderjährigen unter dem spanischen Schutzsystem.

Die Regierung schätzt, dass noch zwischen 500 und 700 unbegleitete Minderjährige auf den Straßen von Ceuta leben. Organisationen vor Ort gehen allerdings von deutlich höheren Zahlen aus. Mehr als 2.000 Minderjährige wurden bereits erfasst.

Kann Spanien sie nach Marokko zurückbringen?

Ja, aber nicht im Wege einer automatischen Rückführung. Spanien und Marokko haben ein bilaterales Abkommen über unbegleitete Minderjährige, das ihre Rückkehr vorsieht – vor allem mit dem Ziel, sie wieder mit ihren Familien zusammenzuführen.

Jeder Fall braucht ein eigenes Verfahren. Die Behörden müssen den Minderjährigen identifizieren, seine familiäre Situation prüfen und entscheiden, ob eine Rückkehr seinem Wohl dient.

Spanisches Recht und die internationalen Schutzpflichten gegenüber Kindern verbieten daher, alle in Ceuta angekommenen Minderjährigen als eine einzige Gruppe zu behandeln, die pauschal zurückgeschickt werden kann.

Die spanische Regierung hat bereits darauf hingewiesen, dass eine "sofortige Rückführung" der Minderjährigen rechtlich nicht möglich ist. Spricht das Kindeswohl für eine Rückkehr, kann sie über eine Familienzusammenführung oder – wenn ausreichende Garantien bestehen – über die Übergabe an die marokkanischen Kinderschutzdienste erfolgen. Ist eine Rückführung nicht möglich, bleibt der Minderjährige weiter unter Schutz in Spanien.

Was sagt Marokko?

Rabat hat öffentlich seine Bereitschaft erklärt, die marokkanischen Minderjährigen in Ceuta wieder aufzunehmen. Das Problem beginnt nach Ansicht der spanischen Regierung jedoch dort, wo diese Bereitschaft in konkrete Akten zur Familienzusammenführung umgesetzt werden muss.

Rego räumte am Montag ein, dass Spanien von Marokko selten "zügige" Antworten erhält und dass dieser Mangel an Kooperation die Arbeit an den Zusammenführungen erschwert.

Das Problem ist nicht neu. Nach Angaben des Ministeriums für Jugend und Kindheit sind rund 600 Akten zu Minderjährigen, die schon vor dem massenhaften Grenzübertritt im Juli in Ceuta waren, von den marokkanischen Behörden unbeantwortet geblieben.

Die Zusammenarbeit Rabats ist entscheidend, denn Spanien braucht Informationen über die Familie und über die Bedingungen, unter denen der Minderjährige zurückkehren würde, bevor eine Entscheidung fällt, ob eine Zusammenführung sinnvoll ist.

Auch der Präsident von Ceuta, Juan Jesús Vivas, fordert Marokko auf, seine öffentliche Bereitschaft in administrative Zusammenarbeit zu übersetzen. "Wenn Marokko den Willen hat, und das wird behauptet, sollte das Land diese Berichte erstellen", sagte er am Montag.

Es gibt also einen Unterschied zwischen der Erklärung Marokkos, man sei bereit, Minderjährige aufzunehmen, und der Frage, ob die Rückführung jedes einzelnen Kindes rechtlich umgesetzt werden kann.

Ein spanischer Soldat begleitet einen zwölfjährigen Minderjährigen zur Grenze, während der Junge fleht, nicht zurückgeschickt zu werden; Aufnahme aus Ceuta am Montag, den dritten August 2026.
Ein spanischer Soldat begleitet einen zwölfjährigen Minderjährigen zur Grenze, während der Junge fleht, nicht zurückgeschickt zu werden; Aufnahme aus Ceuta am Montag, den dritten August 2026. AP Photo/Bernat Armangue

Was sagt die Europäische Union?

Die Europäische Kommission hält an zwei Prinzipien fest, die widersprüchlich wirken können, rechtlich aber gleichzeitig gelten: Migranten ohne Recht auf Aufenthalt im europäischen Gebiet sollen zurückkehren, Minderjährige genießen jedoch besondere Schutzgarantien.

Brüssel hat wiederholt seine Erwartung formuliert, dass die Migranten, die irregulär nach Ceuta eingereist sind, nach Marokko zurückkehren und betont, dass die europäischen Rückführungsregeln auch für unbegleitete Minderjährige gelten. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie automatisch zurückgeschickt werden dürfen.

Die Kommission hebt hervor, dass Spanien verpflichtet ist, den Schutz besonders vulnerabler Minderjähriger zu gewährleisten und dass alle Rückführungen im Einklang mit dem europäischen Recht und dem Völkerrecht erfolgen müssen.

Mit anderen Worten: Brüssel befürwortet Rückführungen als migrationspolitisches Ziel, doch diese müssen die besonderen Garantien berücksichtigen, die einem Minderjährigen zustehen. Die EU arbeitet außerdem mit Spanien und Marokko daran, Rückführungen zu erleichtern, und hat Spanien finanzielle und operative Unterstützung zur Bewältigung der Lage in Ceuta zugesagt.

Was passiert mit den Minderjährigen, die nicht zurückkehren können?

Hier greift der zweite Weg: ein Verbleib in Spanien. Ist eine Familienzusammenführung nicht möglich oder kommen die Behörden zu dem Schluss, dass die Rückkehr nach Marokko dem Kindeswohl nicht entspricht, bleibt der Minderjährige unter spanischem Schutz. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass er in Ceuta bleiben muss.

Die Reform des Ausländergesetzes von 2025 hat einen Mechanismus eingeführt, mit dem unbegleitete minderjährige Migranten auf verschiedene Regionen verteilt werden können, wenn ein Gebiet vor einer außergewöhnlichen Migrationslage steht. Die Regierung hat zudem vorgeschlagen, Minderjährige aus Ceuta auf das spanische Festland zu verlegen, um den Druck auf das Schutzsystem der Autonomiestadt zu reduzieren.

Rego erklärt, die Zentralregierung habe Mittel für diese Verlegungen bereitgestellt und fordert Ceuta, das die Vormundschaft über die Minderjährigen innehat, auf, sie zu ermöglichen. Für jene Minderjährigen, deren Rückführung nach Marokko nicht möglich ist, bleiben im Kern zwei Optionen: weiterer Schutz in Ceuta oder eine Verlegung in andere Teile Spaniens.

Der nächste Schritt besteht darin, die individuellen Akten abzuarbeiten. Für einige Minderjährige kann das in einer Familienzusammenführung in Marokko münden – vorausgesetzt, die marokkanischen Behörden kooperieren und die Rückkehr wird als dem Kindeswohl entsprechend bewertet.

Für andere wird die Lösung ein Verbleib unter Schutz in Spanien sein, mit der Möglichkeit, später aus Ceuta in andere autonome Regionen verlegt zu werden. Solange diese Verfahren nicht abgeschlossen sind, ist Spanien verpflichtet, die Kinder zu schützen.

Weder die Forderung aus Brüssel nach Fortschritten bei den Rückführungen noch die erklärte Bereitschaft Marokkos, eigene Staatsbürger aufzunehmen, bedeutet daher, dass alle Minderjährigen zurückgeschickt werden können. Entscheidend wird nun sein, wie viele tatsächlich mit ihren Familien wieder vereint werden können und was mit denen geschieht, für die eine Rückkehr nicht möglich ist.

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