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EU-Gericht stärkt Meta teilweise – Rückschlag für EU-Kommission

ARCHIV: Das Meta-Logo auf einem Schild am Firmensitz des Unternehmens in Menlo Park, Kalifornien, am neunten November 2022.
ARCHIV: Das Meta-Logo ist auf einem Schild am Firmensitz in Menlo Park im US-Bundesstaat Kalifornien zu sehen, am neun. November 2022. Copyright  AP Photo/Godofredo A. Vásquez, File
Copyright AP Photo/Godofredo A. Vásquez, File
Von Anna Desmarais & Una Hajdari
Zuerst veröffentlicht am
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EU-Gericht kippt Gatekeeper-Status von Facebook Marketplace. Entscheidung ist vor allem formell, die Kommission entzog den Status schon ein Jahr zuvor.

Das Gericht der Europäischen Union hat die Gatekeeper-Einstufung der Europäischen Kommission für Facebook Marketplace aufgehoben. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die EU-Behörde diese Einstufung nicht ausreichend begründet hatte.

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Das am Mittwoch in Luxemburg verkündete Urteil kippt teilweise einen Beschluss der Kommission aus September 2023, der Meta als Gatekeeper einstufte. Der Tech-Konzern hatte diese Entscheidung speziell in Bezug auf Messenger und Marketplace angefochten.

Was das Urteil bedeutet

Im EU-Rechtsrahmen Digital Markets Act (DMA) bezeichnet „Gatekeeping“ die Kontrolle über das digitale Einfallstor, durch das Unternehmen ihre Kundschaft im Netz erreichen.

Ein Beispiel: Betreibt jemand ein kleines Unternehmen und möchte gebrauchte Waren online verkaufen, ist aber faktisch auf Facebook Marketplace angewiesen, weil die Plattform so dominant ist, dann agiert Meta als Gatekeeper. Der Konzern kontrolliert das digitale Tor zwischen Anbieter und potenziellen Käuferinnen und Käufern und kann die Bedingungen festlegen, zu denen der Zugang erfolgt.

Der DMA wurde geschaffen, um zu verhindern, dass solche Gatekeeper ihre Stellung missbrauchen.

Das Urteil ist ein deutlicher Rückschlag für die Europäische Kommission. Sie hatte das Gesetz als zentrales Instrument präsentiert, um die Marktmacht der größten Plattformen aus dem Silicon Valley zu begrenzen.

Die praktischen Folgen der Aufhebung für Marketplace bleiben jedoch begrenzt. Die Kommission hatte die Plattform bereits im April 2025 von ihrer Gatekeeper-Liste gestrichen, nachdem Änderungen durch Meta dazu geführt hatten, dass Marketplace die Schwellenwerte bei geschäftlichen Nutzerinnen und Nutzern nicht mehr erreichte.

Das Urteil vom Mittwoch geht daher vor allem auf Fehler in der rechtlichen Begründung und Analyse der Kommission zurück.

Dass ein zentrales Element des DMA von den EU-eigenen Gerichten teilweise kassiert wird, und zwar wegen Fehlern der Kommission und nicht, weil Marketplace kein Gatekeeper wäre, dürfte Fragen aufwerfen. Im Raum steht, wie sorgfältig die Behörde ihre ersten Prüfungen vorgenommen hat – und ob ihre Entscheidungen rechtlichen Angriffen finanzstarker Tech-Konzerne standhalten.

Nach Angaben des Gerichts berücksichtigte die Europäische Kommission in ihrer ursprünglichen Entscheidung keine neuen Informationen zu Änderungen, die Meta im Jahr 2023 an Marketplace vornahm. Sie stützte sich lediglich auf Daten aus den drei vorangegangenen Betriebsjahren der Plattform.

Außerdem fehlte in dem Beschluss eine hinreichend konkrete Analyse dazu, wie Marketplace nach den Änderungen funktionierte. Insbesondere blieb offen, ob Unternehmen ihrer Kundschaft dort weiterhin Waren und Dienstleistungen anbieten konnten.

Das Gericht bestätigte hingegen die Einstufung von Meta als Gatekeeper-Plattform über den Messenger-Dienst.

Wie es weitergeht

Eine Gatekeeper-Einstufung löst nach dem DMA eine Reihe von Pflichten aus, die den Betrieb einer Plattform grundlegend verändern können. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens, bei wiederholten Vergehen bis zu zwanzig Prozent.

Für Meta, das im Jahr 2024 einen Umsatz von 164,5 Milliarden Dollar (150 Milliarden Euro) meldete, könnten die Strafen also in den zweistelligen Milliardenbereich gehen.

Meta hat die Wirkung dieser Regeln bereits zu spüren bekommen. Am 23. April 2025 verhängte die Europäische Kommission eine Geldbuße von 200 Millionen Euro, weil das „Consent-or-Pay“-Modell des Konzerns nach Auffassung der Behörde den Nutzerinnen und Nutzern keine echte Wahl beim Umgang mit ihren personenbezogenen Daten ließ.

Am selben Tag musste auch Apple eine Strafe von 500 Millionen Euro wegen anderer Verstöße zahlen.

Das Gericht stellte nicht fest, dass Marketplace kein Gatekeeper ist. Es befand lediglich, dass die Kommission ihren Fall nicht ausreichend begründet hatte. Sollten die Nutzerzahlen der Plattform wieder steigen, kann die Behörde sie erneut als Gatekeeper einstufen.

Diese Unterscheidung ist wichtig. Sie lässt der Kommission die Möglichkeit für einen neuen Anlauf, liefert den Anwältinnen und Anwälten von Meta aber zugleich eine genaue Anleitung, an welchen Stellen die ursprüngliche Entscheidung angreifbar war.

Dass die Gatekeeper-Einstufung für Messenger Bestand hat, ist mehr als ein Trostpflaster. Mit rund einer Milliarde Nutzerinnen und Nutzern zählt der Dienst zu den weltweit meistgenutzten Kommunikationsplattformen. Als Gatekeeper muss Meta Messenger für konkurrierende Nachrichtendienste interoperabel machen. Theoretisch könnten Nutzerinnen und Nutzer von WhatsApp, Signal oder anderen Apps damit eines Tages Personen auf Messenger anschreiben, ohne die Plattform zu wechseln.

Euronews Next bat die Europäische Kommission und Meta um eine Stellungnahme, erhielt jedoch zunächst keine Antwort.

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