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EU-Digitalmarktgesetz: Strafen, verzögerte Funktionen, fraglicher Nutzen

Besucher der jährlichen Worldwide Developers Conference in Apples Konzernzentrale in Cupertino, Kalifornien, am Montag, dem achten Juni 2026. (AP Photo/Noah Berger)
Teilnehmer besuchen die jährliche Worldwide Developers Conference in Apples Konzernzentrale in Cupertino, Kalifornien, am Montag, dem achten Juni 2026. (AP Photo/Noah Berger) Copyright  Copyright 2026 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Egle Markeviciute, EU Tech Loop with Euronews
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Apples verspätete Siri-KI macht aus der einstigen Brüsseler DMA-Blasendebatte plötzlich ein Verbraucherthema. Die DMA soll den Markt fairer machen – doch welche konkreten Vorteile bringt sie für Käuferinnen, Käufer und Gründer?

Apples Ankündigung, die Einführung seiner Siri-KI in der Europäischen Union wegen des Digital Markets Act (DMA) zu verschieben, hat die EU-Kommission sichtlich verärgert.

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Immer mehr Tech-Unternehmen verschieben oder streichen Funktionen und Dienste für den EU-Markt, während die Debatte über Technologiepolitik langsam aus der Brüsseler Blase heraustritt und bei Verbraucherinnen, Verbrauchern und Lokalpolitikerinnen und -politikern ankommt.

So haben META und Google im vergangenen Jahr beschlossen, politische Werbung einzuschränken, als Reaktion auf die EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPA). Das sorgt bereits bei Politikerinnen, Politikern und Nichtregierungsorganisationen für Unmut.

„Die EU wird keine Ausnahmen gewähren, so wie ein Polizist Autofahrer auch nicht von der Einhaltung des Tempolimits befreit.“

Der Ton und die Botschaft des Kommissionssprechers bei der jüngsten Pressekonferenz verdienen es, vollständig zitiert zu werden:

„Wir müssen einiges klarstellen. Die Entscheidung, Siri-KI nicht in der EU anzubieten, liegt allein bei Apple. Im DMA steht nämlich nichts, was Apple verbietet, neue Produkte in der EU einzuführen. Was Apple aber nicht darf – wie jeder andere Gatekeeper auch –, ist den Markt abzuschotten. Apple entscheidet nicht, wer in Europa innovieren darf, und Apple entscheidet auch nicht, welche KI-Werkzeuge unsere EU-Bürgerinnen und -Bürger nutzen können und welche nicht.“

„Apple war schlicht nicht in der Lage, Interoperabilitätslösungen zu entwickeln, die die grundlegenden Datenschutz- und Sicherheitsstandards der EU erfüllen. Statt ernsthaft nach einer tragfähigen Lösung für die Einhaltung der Regeln zu suchen, hat Apple bei der Europäischen Kommission beantragt, von seinen Interoperabilitätspflichten nach dem DMA ausgenommen zu werden.“

„Und raten Sie mal: Das kommt nicht infrage. Das würde nämlich bedeuten, dass kein anderer KI-Agent – außer Siri-KI, die übrigens von Google betrieben wird – eine faire Chance hätte, von iPhone-Nutzerinnen und -Nutzern ausgewählt zu werden. <...> Und vor allem gilt: EU-Recht ist nicht verhandelbar. Die EU wird keine Ausnahmen gewähren, so wie ein Polizist Autofahrer auch nicht von der Einhaltung des Tempolimits befreit.“

Der Vergleich des DMA mit Verkehrsregeln sollte wohl den Wunsch nach einer scharfen Replik in der Brüsseler Blase bedienen, logisch ist er aber kaum. Verkehrsregeln legen klare, feste Verhaltensvorgaben fest. Der DMA dagegen stützt sich auf ein dynamisches Bündel von Maßnahmen der Kommission, das viele Technologiekonzerne als System „wandernder Torpfosten“ beschreiben.

Gatekeeper erhalten im DMA zwar bestimmte ex-ante-Pflichten – etwa zu Interoperabilität, zum Zugang der Nutzerinnen und Nutzer zu ihren eigenen Daten oder zum Unterlassen von Selbstbevorzugung. Wie Konzerne diese Pflichten praktisch umsetzen und wie die Kommission ihre Vorschläge bewertet, bleibt jedoch oft unklar und beruht auf einer laufenden, flexiblen Prüfung durch die Behörde.

In der Theorie verfügt die Kommission über ein breites Instrumentarium, um diese Torpfosten zu verschieben:

„Als Durchsetzungsbehörde des DMA kann die Kommission Nichtbefolgungsentscheidungen erlassen. Sie führt Marktuntersuchungen durch, um Verstöße festzustellen, kann bei Bedarf die Pflichten von Gatekeepern durch Durchführungsrechtsakte anpassen und Maßnahmen gegen systematische Verstöße gegen den DMA entwickeln. Sie kann Informationen von Gatekeepern anfordern und Zugang zu allen Daten und Algorithmen verlangen, einschließlich durch Befragungen oder Vor-Ort-Prüfungen. In dringenden Fällen kann sie einstweilige Maßnahmen gegen Gatekeeper anordnen.“

DMA-Nutzen für Verbraucher und Gründer im Fokus

Viele kleinere Start-ups, Scale-ups und Gründerinnen und Gründer stehen Großkonzernen kritisch gegenüber – egal ob aus der Auto-, Pharma-, Lebensmittel- oder Techbranche. Sie beklagen häufig unfaire Vertragsklauseln, die ihnen den Zugang zu Plattformen verwehren, etwa wenn eine Spiele-App im App Store prominent platziert werden möchte, oder den Kauf von Daten blockieren, die sie für ihre eigenen Produkte brauchen, zum Beispiel Fahrzeuginformationen von Herstellern wie Mercedes.

Aus solchen Problemen heraus sind Gesetze wie der Data Act und der Digital Markets Act entstanden. Auch hier gilt jedoch: Gute Absichten führen nicht automatisch zu spürbaren Vorteilen.

Der Data Act sollte unter anderem für fairere Regeln beim Datenaustausch sorgen – etwa verhindern, dass Datenhalter mit unfairen Vertragsbedingungen kleinere Anbieter vom Zugang zu den benötigten Daten oder vom Datenkauf ausschließen.

Das Gesetz gilt erst seit 2025 und wird bereits im Lichte der EU-Datenunion-Strategie wieder angepasst. Belastbare Daten liegen noch nicht vor, daher stützt man sich bislang auf Einzelberichte kleinerer Unternehmen.

Viele dieser Unternehmen bleiben skeptisch, was die Wirkung des Data Act angeht: Auf dem Papier existieren die Regeln, in der Praxis sieht es anders aus. Sehr wenige wachstumsorientierte Firmen legen sich mit großen Konzernen an – vor allem nicht mit europäischen –, weil sie Konflikte für zukünftige Kooperationen fürchten.

Die Debatte über den Digital Markets Act und die als Gatekeeper eingestuften Unternehmen verläuft weniger vorsichtig, denn die meisten Gatekeeper kommen nicht aus der EU – mit Ausnahme des niederländischen Unternehmens Booking.com.

(C) Europäische Kommission, Gatekeepers-Portal

Mit dem DMA feiern EU-Politikerinnen und -Politiker mitunter ganz offen Geldbußen gegen US-Technologiekonzerne. Die Europäische Kommission selbst verrät sich bisweilen, wenn sie den DMA als Teil ihres Instrumentariums für technologische Souveränität präsentiert, zugleich aber US-Vorwürfe zurückweist, das Gesetz richte sich in erster Linie gegen Unternehmen aus den Vereinigten Staaten.

Abseits von technologischem Souveränitätsdenken und dem Wunsch, es „denen da drüben“ zu zeigen, stellt sich die Frage: Welche konkreten Vorteile bringt der DMA europäischen Verbraucherinnen, Verbrauchern und Gründerinnen, Gründern? Hat er seit 2023 die angestrebten Ziele erreicht? Gibt es klar erkennbare wirtschaftliche Effekte?

Die Europäische Kommission hat kürzlich eine dreijährige Überprüfung des DMA veröffentlicht. Sie bewertet darin, ob die Ziele des Gesetzes in Ergebnissen sichtbar werden, die zu einem faireren Markt führen – auch für Gründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wie erwartet, kommt die Analyse zu dem Schluss, dass die Richtung stimmt und sich das Verhalten der Gatekeeper verändert, dass aber mehr Durchsetzung nötig ist.

Das 83-seitige Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen stützt sich offenbar nicht auf harte ökonomische Kennzahlen oder eine quantifizierte Kosten-Nutzen-Rechnung. Stattdessen basiert es auf einer breiten Beweisgrundlage und räumt ein, dass sich manche Folgen des DMA noch nicht klar beobachten lassen. Auffällig ist: Das Wort „wirtschaftlich“ taucht im gesamten Dokument nur sechsmal auf. Eine Stelle nennt einen positiven wirtschaftlichen Effekt für kleinere Unternehmen:

„Die nach Artikel 6 Absatz 3 des DMA entwickelten Compliance-Lösungen kommen bereits kleineren Unternehmen zugute. Alternative Anbieter wie die Webbrowser Aloha21, Opera22 und Vivaldi23 gewinnen neue Nutzerinnen und Nutzer und verzeichnen mehr Traffic auf ihren Diensten. Aloha meldete etwa einen Anstieg der neuen Nutzer um 250 %, während sich die Zahl der täglich aktiven Nutzerinnen und Nutzer von Firefox auf iOS in Deutschland und Frankreich verdoppelte24.“

Berichte dieser Art verlangen eine sorgfältige Lektüre zwischen den Zeilen. Es wirkt jedoch so, als seien selbst zivilgesellschaftliche Gruppen, die großen Tech-Konzernen sonst eher kritisch gegenüberstehen, nicht sicher, ob der DMA für Verbraucherinnen, Verbraucher und Gründer tatsächlich spürbare Änderungen gebracht hat, und fordern eine systematische Dokumentation der DMA-bedingten Anpassungen.

„Bewusstsein der Endnutzerinnen und Endnutzer für den DMA und Transparenz: Zivilgesellschaftliche Organisationen schlugen öffentliche Register vor, in denen DMA-bedingte Änderungen dokumentiert werden, interaktive Portale zur Erklärung von Nutzerrechten und mehrsprachige Tutorials. Mehrere Endnutzerinnen und Endnutzer unterstützten diese Vorschläge, insbesondere mit Blick auf die Transparenz bei Einwilligungsprozessen und Einstellungen.“

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