Frankreichs Wettbewerbsbehörde warnt: Metas Vorgehen bei Urheberrechtsgesprächen mit Medien könnte der Presse erheblich schaden
Die französische Wettbewerbsbehörde hat Meta angewiesen, die Gespräche mit französischen Presseverbänden über Vergütungen für Urheberrechte wiederaufzunehmen. Sie wirft dem Konzern vor, seine Haltung habe dem Presse-Sektor „schweren und unmittelbaren Schaden“ zugefügt und den Schutz von Nachrichteninhalten geschwächt.
Der Beschluss geht auf Beschwerden von zwei Verbänden der französischen Presse zurück. Meta habe mit ihnen keine neuen Vereinbarungen geschlossen: der Société des Droits Voisins de la Presse (DVP), die Rechte im Auftrag von Verlagen und Nachrichtenagenturen verwaltet, und der Alliance de la Presse d’Information Générale (APIG), einem Branchenverband mit rund 300 Titeln.
Im Mittelpunkt der Beschwerden stehen sogenannte Leistungsschutzrechte, also verwandte Schutzrechte. Sie sichern Presseverlagen und Nachrichtenagenturen das Recht zu, eine Vergütung zu verlangen, wenn Onlineplattformen Teile ihrer Inhalte nachnutzen oder anzeigen.
Die Regeln gehen auf die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 zurück. In Frankreich gelten sie inzwischen als zentrales Instrument, um große US-Techkonzerne zu Verhandlungen mit Verlagen zu bewegen, sobald auf ihren Plattformen journalistische Inhalte erscheinen.
Technologieunternehmen, darunter Meta und Google, schlossen 2021 beziehungsweise 2022 entsprechende Vereinbarungen mit französischen Medienhäusern, um die Vorgaben zum Leistungsschutzrecht zu erfüllen.
Aber die Verträge von Meta mit den beiden Organisationen liefen aus: im Dezember 2024 für DVP-Mitglieder und im Januar 2025 für APIG-Mitglieder. Seitdem gelang es den Parteien nicht, sich auf neue Abkommen zu einigen.
Nach Angaben der Behörde erhalten die Mitglieder von APIG und DVP daher keine Vergütung mehr von Meta für die Nutzung oder Anzeige ihrer Inhalte. Gleichzeitig verbreiten die Dienste von Meta deren Beiträge weiterhin.
Frankreich: Warum die Wettbewerbsbehörde Meta zurück an den Verhandlungstisch zwingt
Die Autorité de la concurrence verpflichtete Meta zudem, innerhalb von 15 Tagen alle Informationen vorzulegen, die für die Berechnung der Vergütungen nötig sind. Nach ihrer Einschätzung könnten die Geschäftspraktiken des Konzerns einen „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“ darstellen.
Die Aufsicht kritisierte außerdem, dass Meta grundsätzlich den Großteil seiner Dienste aus den Gesprächen ausklammert, darunter Instagram und Threads. Verhandelt werden soll nur über Presseinhalte, die Nutzerinnen und Nutzer auf Facebook teilen.
Ein solches Vorgehen schwäche nach ihrer Ansicht die französischen Regeln zum Leistungsschutzrecht.
Der Streit fällt in eine Phase, in der Medienhäuser verstärkt darauf pochen, dass große Plattformen von der Verbreitung und Anzeige originärer journalistischer Inhalte profitieren. Am Ende kassieren Konzerne wie Meta die Werbeeinnahmen.
Die französische Wettbewerbsbehörde ist wegen ähnlicher Probleme bereits gegen Google vorgegangen.
2024 verhängte sie gegen den Konzern eine Geldstrafe von 250 Millionen Euro. Google habe Zusagen im Zusammenhang mit Verhandlungen über das Leistungsschutzrecht nicht eingehalten, etwa Transparenzpflichten. Zudem habe das Unternehmen Presseinhalte genutzt, um Systeme künstlicher Intelligenz zu trainieren, ohne die Verlage ausreichend zu informieren.
Die Anordnung gegen Meta ist eine vorläufige Maßnahme. Sie legt also nicht fest, wie hoch die endgültigen Zahlungen ausfallen.
Sie zwingt den Konzern jedoch zurück an den Verhandlungstisch, während die Behörde den Fall in der Sache weiter prüft.