Barcelona verlangt von Besucherinnen und Besuchern inzwischen eine Abgabe, die zu den höchsten in ganz Europa zählt und damit Reisende zusätzlich belastet.
Für 2026 erwarten viele Reiseziele in Europa Rekordzahlen bei den Gästen. Deshalb führen zahlreiche Hotspots neue Touristenabgaben ein oder haben sie bereits beschlossen, um die Belastung für Städte und Regionen abzufedern.
Viele Reisende übersehen diese Zusatzgebühren bei der Urlaubsplanung. Am Ende können sie jedoch eine stattliche Summe ausmachen.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Touristensteuern in Europa, die in diesem Jahr anfallen.
Venedig erhebt 2026 erneut Abgabe für Tagesgäste
Der Stadtrat von Venedig hat bestätigt, dass die im Sommer 2024 eingeführte Gebühr für Tagesgäste 2026 erneut erhoben wird.
In diesem Jahr gilt die Abgabe an sechzig Tagen, statt wie 2025 nur an vierundfünfzig.
Tagestouristinnen und -touristen müssen von Freitag bis Sonntag im April, Mai, Juni und Juli zahlen.
An folgenden Tagen ist das System aktiv:
- April: drei, vier, fünf, sechs, zehn, elf, zwölf, 17, 18, 19, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30
- Mai: eins, zwei, drei, acht, neun, zehn, 15, 16, 17, 22, 23, 24, 29, 30, 31
- Juni: eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, zwölf, 13, 14, 19, 20, 21, 26, 27, 28
- Juli: drei, vier, fünf, zehn, elf, zwölf, 17, 18, 19, 24, 25, 26
Wie schon 2025 gilt die Tagesgebühr zu den Stoßzeiten von 8.30 Uhr bis 16 Uhr. Davor und danach ist der Zugang kostenlos.
Es gibt zahlreiche Ausnahmen. Befreit sind unter anderem Einwohnende, gebürtige Venezianerinnen und Venezianer, Studierende und Berufstätige sowie Übernachtungsgäste mit Hotel- oder sonstiger Buchung.
Besucherinnen und Besucher können ihren Tag in Venedig über eine eigene Plattform (Quelle auf Englisch) reservieren. Die Gebühr beträgt fünf Euro und steigt auf zehn Euro, wenn sie nicht spätestens vier Tage vorher buchen.
Bukarest führt Pauschalabgabe auf Übernachtungen ein
Ab 2026 zahlen Touristinnen und Touristen, die in Bukarest übernachten, zehn rumänische Leu pro Nacht, umgerechnet gut zwei Euro. Anders als in vielen anderen Städten hängt die Höhe der Abgabe nicht vom Zimmerpreis ab.
Das Geld kassieren die Beherbergungsbetriebe, Onlineplattformen wie Airbnb und Booking.com oder Reisebüros.
Wer die Regel ignoriert, riskiert nach Angaben lokaler Medien Bußgelder von bis zu 1.500 Leu, rund 294 Euro, für Privatpersonen und bis zu 4.000 Leu, etwa 785 Euro, für Unternehmen.
Edinburgh führt im Juli eine Touristenabgabe ein
Der Stadtrat von Edinburgh hat der Einführung einer sogenannten „Transient Visitor Levy“ ab 2026 zugestimmt.
Die schottische Hauptstadt verlangt dann von Gästen in Hotels, Bed-and-Breakfasts, Hostels und Ferienwohnungen, einschließlich Airbnbs, fünf Prozent des Zimmerpreises pro Nacht.
Die Abgabe ist auf höchstens sieben aufeinanderfolgende Nächte begrenzt. Sie soll am 24. Juli 2026 in Kraft treten und gilt für Buchungen, die seit Oktober 2025 vorgenommen wurden.
Norwegen beschließt Touristenabgabe
Norwegen hat eine neue Regelung beschlossen, die Kommunen eine Touristensteuer von drei Prozent auf Übernachtungen in „besonders stark vom Tourismus betroffenen Gebieten“ erlaubt.
Die Gemeinden entscheiden selbst, ob sie die Abgabe erheben. Manche Reiseziele werden darauf verzichten. Wo sie gilt, kommt sie auf den Übernachtungspreis oben drauf; Zelte und Wohnwagen sind ausgenommen.
Teneriffa führt Ökosteuer für Wandernde ein
Wer 2026 auf beliebten Wegen im El-Teide-Nationalpark auf Teneriffa wandern möchte, zahlt eine sogenannte Ökosteuer. Der Park rund um den Vulkan Teide-Pico Viejo ist das meistbesuchte Naturgebiet der Kanaren.
Die Gebühr liegt maximal bei 25 Euro pro Person. Für einzelne Routen gelten unterschiedliche Preise. Eine unbegleitete Wanderung auf dem Weg zum Vulkangipfel (die „Telesforo-Bravo“-Route) kostet 15 Euro, eine geführte Tour zehn Euro. Die Strecke Montaña Blanca–Rambleta schlägt unter der Woche mit sechs Euro zu Buche und an Wochenenden sowie Feiertagen mit zehn Euro.
Einwohnende Teneriffas und Kinder unter vierzehn Jahren haben freien Eintritt. Bewohnerinnen und Bewohner der übrigen Kanarischen Inseln zahlen einen ermäßigten Preis.
Mailand erhöht 2026 die Touristenabgabe
Zu Jahresbeginn hat Mailand seine Touristensteuer erhöht, um die Infrastruktur für die Winterspiele zu finanzieren. Die Anhebung gilt dem Vernehmen nach nur im Jahr 2026 und nur für Unterkünfte im Umkreis von 30 Kilometern um die Olympiaorte.
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Art der Unterkunft und wird für die ersten vierzehn aufeinanderfolgenden Nächte fällig.
Gäste in Vier- oder Fünf-Sterne-Hotels zahlen bis zu zehn Euro pro Nacht. In Ein- bis Drei-Sterne-Häusern sowie in anderen Unterkünften wie Bed-and-Breakfasts und Ferienwohnungen liegen die Sätze zwischen drei und 9,50 Euro.
Brüssel erhöht Touristensteuer
Seit Januar 2026 ist die bestehende Touristenabgabe in Brüssel um einen Euro pro Übernachtung gestiegen, sodass Hotelgäste nun fünf Euro pro Nacht zahlen und für Privatunterkünfte sowie Campingplätze vier Euro fällig werden.
Die Abgabe wird pro Unterkunftseinheit erhoben – definiert als „ein Schlafzimmer oder ein entsprechend zum Schlafen eingerichteter Raum“.
Barcelona erhöht Städtezuschlag für Touristen
Barcelona erhebt ab April eine der höchsten Touristenabgaben Europas. Die katalanische Regionalregierung hat eine Verdopplung der bisherigen Gebühr beschlossen.
Wer in der spanischen Metropole in einer Ferienwohnung übernachtet, zahlt nun 12,50 Euro pro Nacht. Die Regel ist Vorbote eines vollständigen Verbots von Kurzzeitvermietungen bis 2028.
Ab April zahlen Hotelgäste je nach Kategorie zwischen zehn und 15 Euro pro Nacht, Kreuzfahrtpassagiere weiterhin rund sechs Euro.
Die Stadt hofft, mit den höheren Abgaben die Besucherzahlen zu senken und zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Ein Viertel der Einnahmen ist für Maßnahmen gegen die Wohnungskrise vorgesehen.
Griechenland hält 2026 an Kreuzfahrtabgaben fest
Im Juli 2025 hat Griechenland eine Abgabe für Kreuzfahrtgäste eingeführt, die auch in diesem Jahr gilt. Die Höhe richtet sich nach Saison und Insel des Landgangs.
Für den Zeitraum vom ersten Juni bis zum dreißigsten September 2026 beträgt die Gebühr für den Landgang in den Häfen der Inseln Mykonos und Santorin 20 Euro. In anderen Häfen fallen fünf Euro an.
In der Zwischensaison im Oktober sowie vom ersten April bis zum einunddreißigsten Mai sinkt die Abgabe für Mykonos und Santorin auf 12 Euro, für alle anderen Häfen auf drei Euro.
In den Wintermonaten vom ersten November bis zum einunddreißigsten März liegt sie bei vier Euro für Mykonos und Santorin und bei einem Euro für die übrigen Häfen.