Die EU-Kommission will nach Druck der Mitgliedstaaten Vorschläge vorlegen, wie der Handel der EU mit israelischen Siedlungen eingeschränkt werden kann.
Die EU-Kommission will nach Angaben von fünf Diplomaten bis zum Treffen der EU-Außenminister im Juli Optionen vorlegen, wie Einfuhren von Waren aus israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten eingeschränkt werden können. Das sagten die Diplomaten Euronews.
Nach monatelanger Blockade steht die EU-Behörde unter anhaltendem Druck einer Mehrheit europäischer Regierungen. Sie verlangen einen konkreten Vorschlag, um den Handel mit den Siedlungen zu begrenzen, die nach internationalem Recht als illegal gelten.
Bei einem Treffen der Außenminister in Luxemburg am Montag erklärte die für den Mittelmeerraum zuständige Kommissarin Dubravka Šuica, die Kommission werde angesichts des starken Drucks aus den Hauptstädten bis zum nächsten Ministertreffen am 13. Juli mehrere Optionen ausarbeiten. Das berichteten fünf diplomatische Quellen Euronews, die anonym bleiben wollten, um offen sprechen zu können.
Welche Vorschläge genau auf den Tisch kommen, ist allerdings offen. Bisher zögert die Kommission, konkrete Handelsbeschränkungen vorzulegen. Im Rat findet sich nicht die nötige qualifizierte Mehrheit, um das Assoziierungsabkommen EU–Israel auszusetzen – eine deutlich weitreichendere Maßnahme, die bereits zur Debatte steht.
„Bevorzugte Zollbehandlung nach dem Assoziierungsabkommen EU–Israel erhalten nur Waren, die aus dem eigentlichen Staatsgebiet Israels stammen. Produkte aus den besetzten palästinensischen Gebieten genießen bei der Einfuhr in die EU keine Präferenzen“, erklärte ein Sprecher der Kommission gegenüber Euronews.
In der vergangenen Woche legte das Berichts (Quelle auf Englisch) der Advocacy-Gruppe Global Echo Litigation Centre nahe, dass Agrarprodukte aus den besetzten palästinensischen Gebieten auf dem EU-Markt als reguläre israelische Waren gekennzeichnet werden.
Mit Blick auf diesen Bericht sagte der Kommissionssprecher, die aufgezeigten Mängel würden derzeit sorgfältig geprüft. Sollte sich belegen lassen, dass die Regeln falsch angewandt wurden, werde die EU-Behörde entsprechend handeln.
„Beim Thema Handel mit illegalen Siedlungen haben viele Mitgliedstaaten Vorschläge der Kommission verlangt. Ich werde diese Bitte übermitteln und die Kommission ersuchen, bis zum nächsten Rat für Auswärtige Angelegenheiten eine Liste möglicher Handelsmaßnahmen vorzubereiten – darunter Maßnahmen, die Einfuhren von Waren aus illegalen Siedlungen verhindern sollen“, sagte EU-Außenpolitikchefin Kaja Kallas nach dem Treffen vor Journalistinnen und Journalisten.
Israel hat vor Kurzem Maßnahmen beschlossen, die seine Kontrolle über das Westjordanland und Ostjerusalem ausbauen sollen – unter anderem im Eigentumsrecht, in der Raumplanung und beim Genehmigungsverfahren. Diese Schritte widersprechen zentralen Vereinbarungen der 1993 geschlossenen Osloer Friedensabkommen.
Die Siedlungsaktivitäten in den palästinensischen Gebieten gelten als völkerrechtswidrig. Grundlage ist ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024, das die israelischen Siedlungen für rechtswidrig erklärte.
Bereits 2019 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass Lebensmittel aus israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten eindeutig als Erzeugnis einer „israelischen Siedlung“ gekennzeichnet werden müssen und nicht schlicht als „Produkt aus Israel“.
Über einen Vorschlag, Zölle auf Waren aus israelischen Siedlungen zu erheben, würde der Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Nötig wäre die Zustimmung von mindestens 55 % der Mitgliedstaaten, die zugleich mindestens 65 % der EU-Gesamtbevölkerung vertreten.
Eine Gruppe von Staaten, darunter Frankreich und Schweden, wirbt bereits für diesen Ansatz. Zölle fielen in den Bereich der Handelspolitik und erforderten daher nur eine qualifizierte Mehrheit, argumentieren sie.
Frankreichs Außenhandelsminister Nicolas Forissier sagte kürzlich gegenüber Euronews, Beschränkungen des EU-Handels mit israelischen Siedlungen seien „nicht aggressiv, sondern normal“.
Die Kommission bremst hingegen und vertritt die Auffassung, solche Zölle kämen nach EU-Recht Sanktionen gleich. Dafür wäre Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten nötig – und die gibt es bislang nicht.
Der Juristische Dienst des Rates, das einflussreiche Rechtsgremium der Institution, soll dieser Einschätzung widersprochen haben. Das stärkt den Vorstoß für Handelsbeschränkungen, um Israels völkerrechtswidrige Ausweitung im Westjordanland einzudämmen.
Die israelische Regierung weist die Einstufung der Siedlungen als illegal zurück und bezeichnet sie als „provisorische Standorte“.
Im Mai verabschiedete die EU bereits restriktive Maßnahmen gegen extremistische Siedler und die sie unterstützenden Organisationen. Möglich wurde dies, weil die neue ungarische Regierung das von Ex-Ministerpräsident Viktor Orbán verhängte Veto aufhob.
„Es bestand ein klares Verständnis, dass die Optionen eindeutig sein müssen. Ich nehme das mit zurück ins Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare“, sagte Kallas.
Dieser Artikel wurde um eine Stellungnahme eines Sprechers der Europäischen Kommission ergänzt.