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Behörden prüfen Ryanair wegen Gebühren für Familiensitze

Die Fluggesellschaft ist Europas größte Billigfluggesellschaft.
Die Airline ist Europas größter Billigflieger. Copyright  Lucas Davies/Unsplash
Copyright Lucas Davies/Unsplash
Von Saskia O'Donoghue
Zuerst veröffentlicht am
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Europas größte Billigfluglinie steht wegen Gebühren für Sitzplätze neben kleinen Kindern unter Prüfung. Britische Aufseher prüfen, ob dies unfair ist und Regeln gegen versteckte Kosten verletzt.

Ryanair, Europas größter Billigflieger, steht vor neuem Ärger: Wettbewerbsbehörden untersuchen, welche Gebühren Familien zahlen müssen, um nebeneinander zu sitzen.

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Die Ermittler prüfen, ob die umstrittenen Sitzplatzgebühren Eltern und Kinder unangemessen benachteiligen.

Nach Angaben der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsicht CMA verlangen die Geschäftsbedingungen von Ryanair, dass mindestens ein Elternteil neben seinem Kind sitzt – auch bei Kindern mit Behinderung. Im Schnitt kostet das pro Flug rund acht Pfund (9,25 Euro).

Die Behörde prüft, ob diese Praxis mit dem Verbraucherrecht vereinbar ist. Sie erklärt zudem, Ryanair sei die einzige größere Airline mit Flügen ab Großbritannien, die eine solche Gebühr erhebt.

Ryanair bezeichnete die Untersuchung als „völlig haltlos“ und kündigte an, die „falschen Behauptungen der CMA“ zu widerlegen.

Die Airline betont, für Kinder falle keine eigene Gebühr an, damit sie neben einem Elternteil oder einer Begleitperson sitzen. Erwachsene müssten jedoch eine Reservierungsgebühr zahlen, um entsprechend platziert zu werden.

Nach den Ryanair-Regeln muss mindestens ein Elternteil oder Vormund mit Kindern zwischen zwei und elf Jahren zusammensitzen. Familien müssen daher auf Hin- und Rückflug einen „verpflichtenden Familiensitz“ buchen.

Die reservierten Plätze kosten zwischen 4,50 und 13,50 Euro (4 bis 12 Pfund), in der Regel rund acht Pfund pro Strecke. Laut CMA gilt die Regelung auf den meisten Ryanair-Verbindungen von Großbritannien aus. Andere Fluggäste können dagegen ganz auf eine Sitzplatzreservierung verzichten.

Ist die Gebühr unzulässig?

Die CMA untersucht, ob die Praxis mit dem Verbraucherrecht vereinbar ist. Sie prüft insbesondere, ob die Vertragsklauseln „unfair“ sind und Kundinnen und Kunden unangemessen benachteiligen.

Dazu setzt sie einen Fairness-Test ein. Er soll klären, ob Rechte und Pflichten im Vertrag einseitig zugunsten des Unternehmens ausgestaltet sind.

Stuft die Behörde die Klauseln als unfair ein, sind sie für Kundinnen und Kunden rechtlich nicht bindend. Die CMA kann dann gegen Unternehmen vorgehen, die sie weiter verwenden.

Im Rahmen der Untersuchung prüft die Behörde außerdem, ob die Pflichtgebühr für Familiensitze eine Form von „Drip Pricing“ ist. Dabei sehen Kundinnen und Kunden zunächst einen Basispreis, bevor später unvermeidbare Zusatzkosten hinzukommen.

Diese Praxis ist seit 2024 verboten.

„Wir werden Ryanairs Vorgehen bei Familiensitz-Reservierungen und die Darstellung der Kosten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern prüfen, um festzustellen, ob sie mit dem Verbraucherrecht im Einklang stehen“, sagte Hayley Fletcher, leitende Direktorin für Verbraucherschutz bei der CMA.

„Seit einem Jahr fordern wir Unternehmen auf, ihren Kundinnen und Kunden den Gesamtpreis gleich zu Beginn anzuzeigen. Wer das nicht tut, muss sehr konkret mit Maßnahmen der CMA rechnen.“

Ryanair entgegnete, die Regelung zu Familiensitzen „entspreche vollständig allen relevanten Gesetzen und Vorschriften und spare Familien Geld, wenn sie mit der Airline mit den niedrigsten Tarifen Großbritanniens reisen“.

Weiter hieß es: „Wie alle Erwachsenen mit reserviertem Sitz zahlen auch Erwachsene, die mit Kindern reisen, eine Reservierungsgebühr. Dafür können sie bis zu vier Kinder in derselben Buchung kostenfrei auf benachbarten Plätzen setzen.“

Anschließend griff die Airline die britische Regierung an. „Diese haltlose CMA-Untersuchung ist ein gescheiterter Versuch der Regierung Starmer, vorzutäuschen, sie kümmere sich um Verbraucher, obwohl sie die Luftverkehrsabgabe (APD) nicht abgeschafft hat. Das würde sofort zu niedrigeren Preisen für alle und zu Wachstum für Luftfahrt, Tourismus und die britische Gesamtwirtschaft führen“, teilte Ryanair mit.

Die CMA betont, die Untersuchung stehe noch am Anfang. Es gebe noch keine Einschätzung dazu, ob Ryanair gegen Gesetze verstoßen habe. Ziel des Verfahrens sei es, besonders schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und die Belastungen durch die Lebenshaltungskosten zu mindern.

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