Israels Premier Netanjahu hat wegen der Korruptionsvorwürfe offiziell um Begnadigung gebeten. Das könnte ihn innenpolitisch entlasten - am internationalen Haftbefehl des IStGH ändert es jedoch nichts.
Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu hat im Zusammenhang mit den gegen ihn erhobenen Korruptionsvorwürfen offiziell beim Staatspräsidenten Isaac Herzog um Begnadigung ersucht. Das Präsidialamt sprach in einer Mitteilung von einem "außergewöhnlichen Antrag".
Nur wenige Wochen zuvor hatte Herzog nach Angaben seines Büros bereits einen Brief von US-Präsident Donald Trump erhalten, in dem dieser appellierte, Netanjahu zu begnadigen.
Während dieser die Unabhängigkeit des israelischen Justizsystems "uneingeschränkt respektiere", halte er das Verfahren gegen Netanjahu für eine "politische und ungerechtfertigte Strafverfolgung", heißt es demnach in dem Schreiben.
Der Brief war nicht das erste Mal, dass Trump Netanjahu im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen öffentlich Unterstützung zusprach: Bei einem Besuch in der Knesset im Oktober, wandte er sich direkt an Präsident Herzog und fragte: "Warum begnadigen Sie ihn nicht?"
Die Vorwürfe
Netanjahu sieht sich derzeit in drei Fällen mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert: Ihm werden Betrug, Untreue und Bestechlichkeit zur Last gelegt. Nach Angaben der Anklage sollen er und seine Frau Sara über Jahre hinweg umfangreiche Geschenke angenommen haben - darunter große Mengen Champagner und Zigarren - und im Gegenzug politische Gefälligkeiten gewährt haben. Zudem soll Netanjahu versucht haben, auf die Berichterstattung der größten israelischen Tageszeitung Yediot Ahronot Einfluss zu nehmen.
Netanjahu weist die Vorwürfe seit ihrem Bekanntwerden zurück und bezeichnet die Anklage als politisch motiviert. Bereits 2020, zum Beginn des Verfahrens, setzte er den Ton. "Dass ich heute vor Gericht stehe, ist ein Versuch, den Willen des Volkes zu durchkreuzen. Der Versuch, mich und das rechte Lager zu stürzen", sagte er damals.
Im Dezember 2024 musste Netanjahu dann erstmals selbst vor Gericht erscheinen und aussagen. Die Sitzung vor einem Dreiergremium fand in einem unterirdischen Saal des Bezirksgerichts Tel Aviv statt - aus Sicherheitsgründen war sie aus Jerusalem verlegt worden.
Zwölf Minister des Kabinetts hatten angesichts der israelischen Militäreinsätze im Gazastreifen und der Region eine Verschiebung der Befragung verlangt, die Justiz lehnte dies jedoch ab.
Internationaler Haftbefehl gilt weiterhin
Die Frage nach Netanjahus politischer Stärke und Zukunft ist nach dem Waffenstillstand im Gazastreifen wieder vermehrt in den Vordergrund gerückt. Kritiker - darunter auch Israels früherer Premierminister Yair Lapid und Vorsitzender der Oppositionspartei - hatten ihm mehrfach vorgeworfen, den Krieg in Gaza in die Länge zu ziehen, um sein eigenes politisches Überleben zu sichern.
Die Entscheidung von Staatspräsident Isaac Herzog über eine mögliche Begnadigung könnte daher erhebliche Auswirkungen auf Netanjahus politische Zukunft haben. Doch selbst wenn er im Inland juristisch entlastet würde, bleibt ein weiteres Verfahren bestehen: das Ermittlungsverfahren des IStGH.
Im November 2024 hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) auf Antrag des Chefanklägers einen Haftbefehl erlassen. Der Vorwurf: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem 7. Oktober 2023, als die Hamas Israel angriff, mehr als 1.200 Menschen tötete und zahlreiche Geiseln nach Gaza verschleppte. Israel reagierte darauf mit massiven Militärschlägen.
Die Zahl der dadruch getöteten Menschen wird je nach Quelle unterschiedlich angegeben; Schätzungen reichen bis zu rund 100.000 Opfern. Die Ereignisse führten international zu Vorwürfen, Israel könne sich eines möglichen Völkermords schuldig gemacht haben.
Nun rücken zumindest innenpolitisch die Korruptionsvorwürfe und eine Entscheidung über Netanjahus politische Zukunft näher. Nach Bekanntwerden des Begnadigungsantrags erklärte Herzogs Büro, man werde zunächst "alle relevanten Stellungnahmen" einholen und den Antrag anschließend "verantwortungsbewusst und aufrichtig" prüfen.