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EU-Parlament: Gratis-Handgepäck und Entschädigung bei Verspätung

Freies Handgepäck und finanzielle Entschädigung bleiben in neuer Regelung erhalten
Neue Regelung: Gratis-Handgepäck und Entschädigungen bleiben Copyright  Copyright 2026 The Associated Press. All rights reserved
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Von Vincenzo Genovese
Zuerst veröffentlicht am
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Nach zehn Jahren Verhandlungen mit EU-Staaten billigten Abgeordnete die Reform. Fluglinien warnen vor teureren Tickets, Passagierverbände sehen Rechte gewahrt.

Das Europäische Parlament hat am Dienstag überarbeitete EU-Regeln für Flugreisende verabschiedet. Passagiere dürfen weiterhin kostenloses Handgepäck mitnehmen und haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn sich ihr Flug um mindestens drei Stunden verspätet.

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Fast der gesamte Plenarsaal stellte sich hinter die zuvor mit den EU-Staaten ausgehandelte Einigung, der mehr als ein Jahrzehnt Verhandlungen vorausging. Der Text erhielt die Zustimmung von 646 Abgeordneten, zwölf stimmten dagegen, drei enthielten sich.

Derzeit erhalten Flugreisende in Europa je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro, wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Daran ändert der neue Text nichts. Neu ist: Airlines müssen 300 Euro zahlen bei Flügen über 3.500 Kilometern und 600 Euro, wenn sich der Flug um mehr als vier Stunden verspätet oder gestrichen wird.

Flugreisende haben künftig neun Monate Zeit, um eine Entschädigung zu beantragen. Die Fluggesellschaften müssen innerhalb von 30 Tagen zahlen oder außergewöhnliche Umstände geltend machen, um die Zahlung zu verweigern.

Die Regeln präzisieren zudem die in der EU zulässige Gebührenpraxis für Handgepäck. Jeder Passagier hat weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen persönlichen Gegenstand mit den Maßen 40 cm mal 30 cm mal 15 cm.

Derzeit verlangen Billigfluggesellschaften wie Ryanair oder EasyJet für kleine rollbare Gepäckstücke, etwa eine kleine Tasche oder einen Rucksack, einen Aufpreis.

Mit der neuen Verordnung müssen alle Airlines auf Buchungsplattformen und Suchportalen von Beginn des Buchungsvorgangs an den Flugpreis inklusive Handgepäck anzeigen. Sie dürfen aber weiterhin günstigere Tickets anbieten für Passagiere, die sich freiwillig entscheiden, ohne Handgepäck zu reisen.

Zusatzgebühren für die Korrektur von Tippfehlern beim Namen entfallen. Außerdem haben Passagiere künftig das Recht, ihre Bordkarte beim Check-in digital zu erhalten, ohne zusätzliche Anträge und ohne Pflicht zu einem Nutzerkonto oder einer speziellen App.

Die EU-Verordnung zum Schutz von Fluggästen wurde 2013 zur Überarbeitung geöffnet. Seitdem drängen Europas Abgeordnete auf erweiterte Gepäckrechte und mehr Schutz für Passagiere bei Verspätungen. Einige EU-Staaten und Teile der Luftfahrtbranche stellten sich jedoch dagegen.

Die neuen Regeln treten 2027 in Kraft.

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