Ab 2027 müssen Airlines in der EU kostenloses Handgepäck im Ticketpreis einschließen. Auch Entschädigungen bei Flugverspätungen ab drei Stunden bleiben erhalten. Darauf einigten sich Parlament und Mitgliedstaaten nach jahrelangen Verhandlungen.
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament halten an kostenlosem Handgepäck und Entschädigungen bei Verspätungen in den EU-Fluggastrechten fest. Darauf einigten sie sich nach mehr als zehn Jahren Verhandlungen.
Fluggäste dürfen also weiterhin kostenlos Handgepäck mitnehmen und haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn sich ihr Flug um mindestens drei Stunden verspätet. Das war eine zentrale Forderung des Europaparlaments, gegen die sich mehrere EU-Staaten lange gewehrt hatten.
"Die Gebühren, die zu zahlen sind, entsprechen denen, die Fluggesellschaften seit fast 20 Jahren kennen. Das schafft Planbarkeit", sagte ein hochrangiger EU‑Diplomat am Freitag vor Journalisten, nachdem die Einigung erzielt war.
Schon heute haben Reisende in Europa Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, wenn ein Flug gestrichen wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Der nun vereinbarte Text präzisiert: Airlines zahlen 300 Euro auf Flügen von mehr als 3.500 Kilometern und 600 Euro, wenn die Verspätung mehr als vier Stunden beträgt oder der Flug am Ende ausfällt.
Die neuen Regeln beenden auch Gebühren für Handgepäck, eine gängige Praxis von Billigfliegern wie Ryanair oder EasyJet. Passagiere haben künftig Anspruch auf ein kostenloses persönliches Gepäckstück mit den Maßen 40 mal 30 mal 15 Zentimetern sowie ein kleines Rollgepäck mit maximal 100 Zentimetern Gesamtmaß und bis zu 7 Kilogramm Gewicht.
Ab 2027, wenn das Gesetz gilt, müssen Fluggesellschaften also sowohl ein kleines persönliches Gepäckstück als auch einen größeren Handgepäckkoffer im Standardticketpreis einschließen.
Die Änderung dürfte die Preise, vor allem bei Billigairlines, zunächst erhöhen. Wer ohne Koffer reist, kann jedoch auf das größere Gepäckstück verzichten und einen entsprechend reduzierten Tarif wählen.
Verbraucherschutzverbände argumentieren seit Langem, Gebühren für Handgepäck seien rechtswidrig, insbesondere in der Form, wie Billigflieger sie verlangen. Fluggäste müssten zudem ein Recht auf Entschädigung bei Verspätungen haben.
Dennoch haben mehrere Airlines in den vergangenen Monaten die Gebühren für Handgepäck noch einmal angezogen. Sie verweisen auf finanzielle Einbußen durch stark gestiegene Kerosinpreise infolge der Krise im Nahen Osten.
Die Vereinbarung wurde am Freitag durch die EU‑Botschafter sowie die zyprische EU‑Ratspräsidentschaft erzielt. Das Parlament will die endgültige Bestätigung und ein gemeinsames Unterstützungsschreiben am Montagnachmittag an die EU-Präsidentschaft schicken und das Gesetzgebungsverfahren damit offiziell abschließen.
Die neuen Regeln treten 2027 in Kraft.
Verhandlungen ziehen sich über ein Jahrzehnt hin
Die EU‑Verordnung zum Fluggastschutz wurde 2013 zur Überarbeitung geöffnet.
In den folgenden Jahren drängten europäische Abgeordnete auf erweiterte Gepäckrechte und besseren Schutz von Passagieren im Fall von Airline‑Insolvenzen. Teile der Mitgliedstaaten und die Luftfahrtbranche stellten sich jedoch dagegen.
Der litauische Grünen‑Abgeordnete Virginijus Sinkevičius erinnerte daran, dass die Fluggastrechte‑Verordnung von 2004 "einfach nicht für die heutige Realität ausgelegt" gewesen sei, in der der Luftverkehr stark gewachsen ist.
"Ryanair beförderte damals rund 23 Millionen Passagiere pro Jahr", sagte er. "2024 waren es mehr als 183 Millionen – fast das achtfache. Wizz Air existierte noch nicht. EasyJet war ein Nischenanbieter. Heute stellen Billigfluggesellschaften einen dominierenden Anteil am innereuropäischen Luftverkehr. Sie haben Geschäftsmodelle aufgebaut, die darauf beruhen, einst selbstverständliche Leistungen aufzuspalten und für jedes Element separat zu kassieren."
Ein EU‑Diplomat pflichtete dem bei. "Die alten Regeln erfüllten die Erwartungen nicht mehr", sagte er. Eine Reform der Verordnung sei "nicht mehr optional, sondern notwendig" gewesen.
In früheren Verhandlungsrunden wollten mehrere Mitgliedstaaten die Schwelle für Entschädigungen bei gestrichenen Flügen von drei auf vier Stunden anheben. Deutschland, Portugal, Slowenien und Spanien gehörten zu den Ländern, die sich dagegenstellten.
Im vergangenen Jahrzehnt warben die Airlines außerdem dafür, dass Entschädigungen erst nach mindestens fünf Stunden Verspätung greifen. Das sollte aus ihrer Sicht reale Betriebsprobleme berücksichtigen und verhindern, dass Fluggesellschaften Flüge allein zur Vermeidung von Strafzahlungen komplett streichen.
Die Unternehmen warnten, die im Entwurf vorgesehenen Pflichten würden ihre Wettbewerbsfähigkeit massiv einschränken. Verspätungen lägen oft außerhalb ihres Einflusses und hingen mit technischen Problemen an Flughäfen zusammen.
Am Ende setzte sich jedoch das Europäische Parlament durch: Die Drei-Stunden-Grenze bleibt bestehen.