Die europäische Bürgerinitiative

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Damien aus Lyon in Frankreich fragt: :
“Auf der Straße wurde ich aufgefordert, eine ´Europäische Bürgerinitiative´für besseren Tierschutz in der EU zu unterschreiben. Die Leute erklärten mir, bei genügend Unterschriften müsse sich die EU-Kommission mit dieser Frage beschäftigen. Stimmt das?”

Es antwortet Malgorzata Kurowska, Senior Communications Officer, Europe Direct :

“Ja, seit dem 1. April 2012 erlaubt es die neue europäische Bürgerinitiative den Bürgern, direkter in Gesetzgebungsverfahren der EU einzugreifen. Damit wird die EU-Kommission aufgefordert, neue legeslative Projekte vorzulegen.

Zu diesem Zweck ist es notwendig, dass die interessierten Seiten einen speziellen Ausschuss einsetzen. Der muss aus mindestens 7 EU-Bürgern bestehen, die das Wahlalter für die Teilnahme an den Wahlen zu EU-Parlament erreicht haben und aus 7 verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten kommen.
Dieser Ausschuss wirkt dann als der offizielle Organisator der Initiative, was auf der Website der EU-Kommission bekannt gegeben werden muss.

Die EU-Kommision hat dann zwei Monate Zeit, um zu prüfen, ob alle angegebenen Daten korrekt sind und ob es sich um ein Thema handelt, das in die Kompetenz der EU fällt.
Danach bestätigt sie die Registrierung.

Wenn die Initiative registriert ist, kann der Ausschuss damit beginnen, bei EU-Bürgern Unterstützererklärungen zu sammeln.
Dafür hat der Ausschuss ein Jahr Zeit.
Die Unterstützererklärungen können entweder schriftlich auf Papier oder elektronisch abgegeben werden. Die Initiative braucht insgesamt die Unterstützung von einer Million Bürgern der Europäischen Union aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten.

Wenn die zuständigen Stellen den Erhalt der Unterstützerunterschriften bestätigt haben, kann die Initiative der EU-Kommission vorgelegt werden, die sich damit zu beschäftigen hat.
Drei Monate nach dem bestätigten Eingang ihrer Initiative haben die Initiatoren die Möglichkeit, ihre Initiative bei einer öffentlichen Anhörung im EU-Parlament vorzustellen.
Danach wird die EU-Kommission ihre formale Stellungsnahme abgeben: sie wird erklären, was sie zu tun gedenkt im Sinne dieser Initiative und auch was sie warum nicht tun wird.
Wenn die EU-Kommission sich für eine Bearbeitung dieser Initiative entscheidet, kann die Gesetzgebungsprozedur ihren Lauf nehmen. “

Für weitere Informationen schauen Sie auf die Website von : European Citizens’ Initiative unter http://ec.europa.eu/citizens-initiative.”

Falls Sie auch eine Frage stellen möchten, hier ist unsere Website: euronews.com/u-talk bzw. klickten Sie auf den Knopf hier unten.

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