"Nicht ohne meinen Anwalt"

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Von Euronews
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Wenn jemand in Polizeigewahrsam genommen wird, was sind seine Rechte während der Untersuchungshaft? Darf der Verdächtige jemanden anrufen, darf er seinen Anwalt sehen? Derzeit gibt es in Europa noch keine einheitliche Regelung.

Eine Frau, die lieber anonym bleiben möchte, berichtet von ihren Erlebnissen: “Als ich festgenommen wurde, sind meine Menschenrechte missachtet worden. Es war erniedrigend. Mit einem guten Anwalt wäre mein Fall wahrscheinlich völlig anders abgelaufen. Ich wäre nicht schuldig gesprochen worden, der Anwalt hätte gesehen, dass es keine ausreichenden Beweise gibt, um mich vorläufig festzunehmen.”

Die Tage, in denen Verdächtige ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden dürfen, scheinen gezählt. Jahrelang wurde über dieses Thema diskutiert. Jetzt sollen Ende des Jahres europäische Standards festgelegt werden.

In Frankreich wurden solche Reformen bereits umgesetzt. Das Land wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschrechte für seine Praktiken im Umgang mit Verdächtigen in Untersuchungshaft verurteilt. 2011 wurden die Gesetze geändert. Zuvor hatten Verdächtige nicht das Recht auf einen Anwalt oder mit Außenstehenden zu sprechen, um sie über ihre Festnahme zu informieren.

Wir haben mit einer Frau gesprochen, die 2004 wegen Betrugsverdacht verhaftet wurde. Drei Tage lang wurde sie festgehalten, sie durfte keinen Anwalt sehen. Heute ist sie davon überzeugt: Wäre das Gesetz damals anders gewesen, wäre sie anschließend nicht zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

“Wenn Sie zu niemandem Kontakt aufnehmen dürfen, dann müssen Sie einen sehr starken Charakter haben. Es war sehr schmerzhaft, sehr schwierig für mich. Für meine Kinder war es noch schlimmer. Sie wussten nicht, wie lange es dauern würde. Ich hatte nur einen Wunsch: meinen Anwalt anzurufen. Das hat man mir nicht erlaubt.”
Die 60-Jährige sagt, dass es unerträglich war, allein und ohne Beistand zu sein. Niemand habe sich nach ihrem Befinden erkundigt. Nachdem sie in eine Zelle gesteckt wurde, ist sie krank geworden.

“In den Zellen sind Erbrochenes und Exkremente, alle Gefangenen benutzen dieselben Decken. Man wird sehr primitiv behandelt. Absichtlich. Sie wollen, dass du zusammenbrichst. Das passiert dann auch, weil man irgendwann völlig entkräftet ist.”

Die Gesetzesänderung wurde durch einen französischen Verein, der Anwälte vertritt, herbeigeführt. Früher durfte ein Anwalt den Verdächtigen nur 30 Minuten lang sehen. Er konnte sich nach dem Befinden seines Klienten erkundigen, während der Befragung durfte er aber nicht anwesend sein.

Philippe Chaudon ist Anwalt, er kennt die Probleme:
“Die Fragen des Polizisten zu verstehen, dieser Druck, das ist ein Problem. Wir kennen Fälle, in denen Menschen Dinge gestanden haben, die sie nie getan haben. Sie wurden unter Druck gesetzt. Sie durften zu niemandem Kontakt aufnehmen. Sie sind völlig abgeschnitten von der Außenwelt. Seit der Reform hat sich einiges geändert. Vorher durfte man kein Telefon benutzen, man wusste nicht, wo die Kinder oder der Partner waren. Man wusste nicht, was in der Welt passiert, und das konnte bis zu 96 Stunden dauern.”

In den einzelnen europäischen Ländern sind die Regelungen immer noch sehr verschieden. Jetzt konnte bei Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat ein Durchbruch erreicht werden. Innerhalb der kommenden drei Jahre sollen die Regeln vereinheitlicht werden. Diese Reform beinhaltet auch vertrauliche Treffen zwischen dem Verdächtigen und seinem Anwalt.

Seamus Kearney, Euronews-Journalist:
“In der Reform geht es natürlich nicht nur um Verdächtige und Anwälte, es geht auch um die Polizisten. Eine Änderung hätte einen großen Einfluss auf ihre tägliche Arbeit.”

Wir haben mit einer Polizeigewerkschaft gesprochen, die von den geplanten Reformen nicht begeistert ist. Man müsse sich zuerst überlegen, wie diese neuen Regeln in der Praxis funktionieren sollen.

Stéphanie La Rosa von der Polizeigewerkschaft erläutert die Probleme:
“Polizeibeamte sind das erste Glied in der Kette. Sie setzen diese europäischen Reformen um. Es ist unerlässlich, ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen, sie zu beschützen und zu bedenken, was für sie wichtig ist. Die Reformen für Untersuchungshaft sind ein Angriff gegen die Polizei. Polizisten leiden unter diesen neuen Regeln. Sie wurden nicht darauf vorbereitet, sie wurden nicht dafür geschult.”

Aktivisten sagen, dass die angestrebten Reformen nicht genügen. Es sei zwar schon ein großer Schritt, dass Verdächtige jetzt das Recht auf einen Anwalt hätten. Dennoch seien noch mehr Änderungen nötig, so Jacques Montacié von der französischen Menschenrechtsliga:
“Sehr wichtig ist der Zugang zu den Polizeiakten. Der Anwalt möchte dem Verdächtigen Ratschläge geben, ihn über seine Rechte informieren und seine Interessen verteidigen. Er kennt aber die genauen Anklagepunkte nicht. Er hat einen groben Überblick, doch er weiß nicht, welche Person die Anschuldigungen gemacht hat, was ihr Motiv sein könnte.”

Viele Fragen sind noch offen: Dürfen Personen unter Terrorismusverdacht anders behandelt werden? Was passiert, wenn sich der Verdächtige keinen Anwalt leisten kann? Ende des Jahres könnte darüber mehr Klarheit herrschen.

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