Das kann teuer werden: VW-Anleger können in den USA klagen

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Volkswagen ist mit dem Versuch gescheitert, Klagen von US-Anlegern nach Deutschland zu verlegen.

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Volkswagen ist mit dem Versuch gescheitert, Klagen von US-Anlegern nach Deutschland zu verlegen. Der Konzern und sein ehemaliger Vorstandschef Martin Winterkorn müssten sich gegen die Vorwürfe in Kalifornien verteidigen, entschied US-Bezirksrichter Charles Breyer in San Francisco. Zu den Beklagten gehören auch VW-Markenchef Herbert Diess und der frühere VW-US-Chef Michael Horn.

Die Kläger, vor allem amerikanische Pensionsfonds, wollen einen Ausgleich für Kursverluste im Zuge des Skandals durchsetzen. Die Wolfsburger hatten erreichen wollen, dass die Investorenklagen vor deutschen Gerichten verhandelt werden. Der Konzern hält die von den Anlegern erhobenen Vorwürfe für unbegründet.

Verfahren vor US-Gerichten könnten die Preise treiben, fürchten Analysten. Frank Schwope von der NordLB, Hannover, hält es für möglich, dass die Beilegung des Streits mit Investoren in den USA für das Unternehmen teurer wird als dies in Deutschland der Fall gewesen wäre. “Das Rechtssystem in den USA birgt viel mehr Unsicherheit für Volkswagen.”

ANLEGER VERLANGEN 8,8 MILLIARDEN EURO

Der größte Teil der Anlegerklagen wird beim Landgericht Braunschweig verhandelt. Dort liegen inzwischen mehr als 1.500 Schadensersatzklagen über insgesamt 8,8 Milliarden Euro vor. Das Oberlandesgericht Braunschweig muss nun einen Musterkläger bestimmen. Erst wenn die obere Instanz entschieden hat, wird über alle anderen Klagen vor dem Landgericht verhandelt.

Die größte Klage über insgesamt 3,3 Milliarden Euro hatte im Namen von institutionellen Anlegern im vergangenen Jahr der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp eingereicht. Weitere kamen von der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth und der US-Kanzlei Quinn Emanuel.

Zu den Klägern gehören US-Pensionsfonds, der Norwegische Staatsfonds, aber auch der Versicherungskonzern Allianz und die DekaBank. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen klagten ebenfalls wegen Kursverlusten ihrer Pensionsvermögen für Bedienstete. > „#Dieselgate“ versetzt #Volkswagen und Anleger in Aufruhr. #Aktie bricht bis zu 23 % ein: http://t.co/dw5X8MP5BApic.twitter.com/vVgwuMqfks

— Börsen-Zeitung (@boersenzeitung) 22. September 2015

Volkswagen hatte im September 2015 erst auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, die Stickoxidwerte von Dieselautos durch eine spezielle Software manipuliert zu haben. Sie sorgt dafür, dass Autos Abgaswerte nur auf dem Prüfstand einhalten, nicht aber im normalen Verkehr auf der Straße. Während sich VW mit Privatklägern und den US-Behörden auf eine zivilrechtliche Wiedergutmachung geeinigt hat, steht ein strafrechtlicher Kompromiss noch aus. Er könnte den Konzern eine weitere Milliardensumme kosten, nachdem die zivilrechtliche Einigung bereits mit mehr als 15 Milliarden Euro zu Buche schlägt.

Anleger fürchten Deutsche-Bank-Schicksal: US-Justiz lotet Höchststrafe für Volkswagen aus… https://t.co/5xMGUO0pE1

— manager magazin (@manager_magazin) 27. September 2016

In Wolfsburg hofft man, noch vor dem Amtsantritt des künftigen US-Präsidenten Donald Trump am 20. Januar den Streit beizulegen. Sollte das nicht gelingen, rechnen Experten mit einer monatelangen Hängepartie, weil sich die neue Regierung erst einarbeiten muss.

Aber auch der zivilrechtliche Streit ist für Volkswagen längst nicht ausgestanden, da einige US-Bundesstaaten trotz des erreichten Kompromisses vor verschiedenen Gerichten weiter streiten. Bisher hat VW für die weltweite Aufarbeitung des Abgasskandals 18,2 Milliarden Euro zur Seite gelegt. Experten schätzen, dass die Kosten am Ende bei 30 Milliarden Euro landen könnten. Offen ist noch, ob Volkswagen seinen Kunden auch in Europa Schadensersatz zahlen muss. Der Konzern lehnt dies ab.

su mit Reuters

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