Regierung: Gerichtsurteil ändert nichts am Brexit-Zeitplan

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Der Supreme Court entschied zudem, dass die Regionalparlamente von Nordirland, Schottland und Wales kein Mitspracherecht bei der Austrittserklärung besitzen.

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Die britische Premierministerin Theresa May hatte erklärt, bis Ende März den Artikel 50 des Vertrages von Lissabon anwenden zu wollen, um das Ausscheiden aus der Europäischen Union formell zu beantragen. An diesem Zeitplan ändere das Urteil des höchsten britischen Gerichts nichts, ließ die Regierung in einer Stellungnahme verlauten. Das Volk habe dafür gestimmt, die EU zu verlassen und das werde umgesetzt, heißt es weiter. Das Ergebnis der Volksbefragung im Juni wurde durch die juristische Klärung nie in Frage gestellt.

Die Klage gegen die geplante Anwendung von Artikel 50 ohne vorherige Parlamentszustimmung hatten ursprünglich unter anderem Gina Miller, eine im Finanzwesen tätige Geschäftsfrau, sowie ein Frisör aus London eingereicht.

Der Supreme Court entschied zudem, dass die Regionalparlamente von Nordirland, Schottland und Wales kein Mitspracherecht bei der Austrittserklärung besitzen.

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