Nationale Parlamente können künftig gegen Freihandelsabkommen der Europäischen Union ein Veto einlegen.
Nationale Parlamente können künftig gegen Freihandelsabkommen der Europäischen Union ein Veto einlegen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass Verträge wie der mit Singapur nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen.
Die Richter begründeten die Entscheidung mit den geplanten Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten und Investoren. Den Mitgliedsstaaten dürfe in Streitfällen die gerichtliche Zuständigkeit nur mit deren Zustimmung entzogen werden, hieß es.
Für die EU-Kommission ist das ein Rückschlag. Diese hatte die Position vertreten, dass es für den Abschluss eines Freihandelsabkommens lediglich der Mitwirkung des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsstaaten bedürfe.
Das Urteil könnte sich unter anderem auf künftige Freihandelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU auswirken.